Termin-Irrtum

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Locipher
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Termin-Irrtum

Beitrag Fr., 18.11.2016, 16:55

Hatte telefonisch einen Termin beim Therapeuten um 11 Uhr verabredet. Zur vereinbarten Zeit verließ er die Praxis, weil er einen anderen Termin hatte und behauptete, mein Termin wäre um 10 Uhr gewesen. Da ich ihn versäumt hätte, würde er ihn mir in Rechnung stellen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen, schließlich bin ich zum vermeintlichen Termin erschienen? Es lässt sich auch nicht nachweisen, bei wem der Irrtum liegt, schließlich könnten wir beide den falschen Termin eingetragen haben oder bekommt in diesem Fall immer der Therapeut Recht? Wie ungerecht. Wie wird das gehandhabt? Merci und beste Grüße.

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isabe
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Beitrag Fr., 18.11.2016, 18:20

War es denn dein erster Termin, oder seid ihr bereits in einer laufenden Therapie? So wie du das beschreibst, klingt es nämlich nicht gerade nach einer vertrauensvollen Beziehung?

"Widerspruch einlegen" brauchst du nicht; ist ja keine Behörde. Du könntest einfach nicht zahlen und ihm das erklären. Kannst du denn ausschließen, dass du dich geirrt hast?

"immer Recht bekommen" hört sich an, als sei es üblich, deshalb vor Gericht zu gehen. In einer guten therapeut. Beziehung wird so was im Gespräch geklärt. Viele Therapeuten nehmen ein Ausfallhonorar, wenn der Pat. zu kurzfristig absagt; andere nicht. Hattet ihr darüber eine Vereinbarung, von wegen: "Sie müssen spätestens 24h vorher absagen"?

Ein Therapeut bekommt nicht deshalb Recht, weil er ein Therapeut ist. Das müsste im Einzelfall geklärt werden und wird evtl. sowieso wegen Geringfügigkeit nicht großartig verfolgt?

Wenn die Beziehung sich aber so anfühlt, wie du das hier beschreibst, wäre es zu überlegen, die Therapie dort zu beenden, denn man braucht unbedingt Vertrauen und Sympathie auf beiden Seiten.

In einer Situation wie deiner wäre es z.B. schöner, wenn man redet und beide sagen: "Oh, das tut mir leid". Damit sollte es eigentlich erledigt sein - es sei denn, so was passiert nicht zum ersten Mal.

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R.L.Fellner
Psychotherapeut
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Beiträge: 827

Beitrag Sa., 19.11.2016, 01:20

Lieber Locipher,

Natürlich kann es Psychotherapeuten ebenso wie KlientInnen passieren, dass sie Termine falsch eintragen.
Normalerweise läßt sich das zwischenmenschlich klären und eine Lösung finden.

Im konkreten Fall fühlen Sie sich offenbar beide benachteiligt, da Sie ja beide vergeblich Zeit für die Sitzung investiert haben. Könnte sich einer von Ihnen am Telefon verhört haben, und wie "sicher" sind Sie beide sich, den Termin korrekt eingetragen zu haben? Je nachdem sollte sich eine einvernehmliche Lösung oder ein Kompromiß finden lassen - am häufigsten besteht dieser in einem Fall wie dem von Ihnen beschriebenen wohl in der Variante, die isabe in ihrem letzten Absatz beschrieben hat.

Sicherlich ist bei terminlichen Abstimmungsproblemen auch die Frage relevant, ob Sie sich ansonsten gut aufgehoben fühlen. Ich kenne auch von mir selbst Situationen, in denen ich als Kunde oder Klient gefühlt "draufzahlte", dafür aber in anderen Bereichen so gut versorgt wurde, dass die Gesamtrechnung unter Berücksichtigung aller Faktoren doch noch für mich stimmte.

Im schlimmsten aller Fälle, nämlich dann, wenn Sie beide die Situation nicht befriedigend klären können, könnten Sie sich auch an die Schlichtungsstellen bzw. Beschwerdestellen des jeweil. Berufsverbandes für Psychotherapie wenden.

Freundliche Grüße,
R.L.Fellner


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Locipher
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Beiträge: 2

Beitrag Sa., 19.11.2016, 08:09

- es ist eine laufende Therapie
- man kann gegen ungerechte Rechnungen Widerspruch einlegen
- wenn es darum ginge, dass ich die Vereinbarung zur kurzfristigen Absage nicht eingehalten hätte, wäre ich vertraglich verpflichtet zu zahlen. Der Fall liegt hier anders: Ich wollte die Sitzung zum vereinbarten Termin (11 Uhr lt. meinem Kalender) wahrnehmen und war an Ort und Stelle.
- ich werde ihm begründen, warum ich nicht bezahlen werde, befürchte aber, dass es auf die Schlichtungsstelle hinauslaufen wird. Mit dem ist nicht zu reden, außerdem lassen sich Geldangelegenheiten niemals einfach regeln.
- ich wollte die Therapie ohnehin abbrechen. das fällt mir jetzt leichter.

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isabe
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Beiträge: 3066

Beitrag Sa., 19.11.2016, 08:19

Locipher hat geschrieben:Mit dem ist nicht zu reden, außerdem lassen sich Geldangelegenheiten niemals einfach regeln.
- ich wollte die Therapie ohnehin abbrechen. das fällt mir jetzt leichter.
Du kannst bzw. solltest schauen, ob das nicht auch was mit dir selbst zu tun hat.

"Mit dem ist nicht zu reden" - das halte ich unter Psychotherapeuten für eher ungewöhnlich, denn es ist ihr Beruf, mit den Patienten zu reden, auch und vor allem über die therapeutische Beziehung.

"Geldangelegenheiten lassen sich niemals einfach regeln" - doch, natürlich ist das möglich. Nicht immer. Aber eben nicht "niemals".

Wenn du die Therapie ohnehin abbrechen wolltest, liegt der Verdacht nahe - was nicht heißt, dass es so IST -, dass du dich eventuell doch "geirrt" haben könntest, vielleicht hast du sogar unbewusst eine falsche Zahl eingetragen oder dich verhört. So etwas kommt vor, bei allen Menschen.

Wenn das ein Muster von dir ist, dieses Strenge, Genaue, das den Anderen nicht sieht usw., dann nimmst du dieses Muster natürlich mit in weitere Beziehungen / Therapien.

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