Kostenübernahme durch Krankenkasse für Verkehrsticket zu Psycho.-Praxis möglich?

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VincentXYZ
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Kostenübernahme durch Krankenkasse für Verkehrsticket zu Psycho.-Praxis möglich?

Beitrag Fr., 15.12.2017, 04:06

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, wusste nicht wo ich diese Frage stellen konnte, ich hoffe es passt.

Ich versuche mich kurz zu fassen:

gibt es eine Chance auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für ein Verkehrsticket zur Praxis, wenn man sich für einen Psychologen außerhalb(ca.30km) entscheidet?


Ich suche therapeutische Behandlung, es liegt noch keine Diagnose vor.
Bei meiner Recherche im Internet schaute ich mir einige Psychologen an, jedoch liegt der, der mir am ehesten zusagt und dessen Therapieschwerpunkt meiner Meinung nach am besten meine Beschwerden abdeckt, in einer anderen Stadt, als mein Wohnort.
So lächerlich es für manch' einen klingt, aber die 6,60€ extra-Ticket Kosten je hin- und -rück-fahrt kann ich mir momentan nicht erlauben, was zur folge hätte, dass ich mich für einen lokalen Therapeuten, der mir weniger zusagt entscheiden müsste.

Im Fall des Falles lägen die monatlichen Kosten bei 1x / Woche Sitzung bei ca. 25€.

Ich hoffe jemand hat da eine grobe Ahnung. Würde mich über Rückmeldung freuen.

PS: ich habe Schwierigkeiten mich anzuvertrauen und mir Hilfe zu suchen, und der Internetauftritt dieses einen Psychologen sagt mir wirklich sehr zu, ich würde es wirklich sehr gerne dort versuchen

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Jenny Doe
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Beitrag Fr., 15.12.2017, 04:54

Meine VincentXYZ,

ich habe gestern mit meiner Krankenkasse telefoniert und dieser erklärt, dass es mir aufgrund meiner neurologischen Schwindelerkrankung nicht möglich sei im Akutfall zum ambulanten Arzt zu fahren, ich gezwungen sei bei jeder heftigen Attacke den Rettungswagen zu rufen und mich stationär behandeln zu lassen. Meine Krankenkasse erklärte mir, dass eine Fahrkostenerstattung zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen möglich sei.
Wenn mir trotz Vorliegen einer neurologischen Erkrankung keine Fahrtkosten zur ambulanten Praxis erstattet werden, dann bezweifle ich, dass Dir die Krankenkasse die Kosten nur deshalb erstattet, weil du kein Geld hast.
Trotzdem viel Erfolg bei Deinem Versuch.

Siehe:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... osten.html
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Kaonashi
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Beitrag Fr., 15.12.2017, 08:25

Ich glaube auch nicht, dass Fahrtkosten gezahlt werden. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, z.B. wenn man zu einer Krebs-Chemotherapie fährt.

Kennst du von dem Therapeuten bisher nur den Internetauftritt? Könnte sein, dass der täuscht. Ich war auch mal bei einem Psychologen mit einer ansprechenden Internetseite, der aber persönlich der totale Reinfall war. Viele Therapeuten haben gar keine Internetseite, und vielleicht sind die sogar besser als die, die mit viel Werbung auf sich aufmerksam machen müssen.

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alatan
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Beitrag Fr., 15.12.2017, 09:53

Im § 12 des 5. Sozialgesetzbuches steht, dass von den gesetzlichen Krankenkassen nur Leistungen übernommen werden, die für wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig gehalten werden. Würde also bedeuten, Kostenübernahme für Psychotherapie in der Nähe.

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shesmovedon
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Beitrag Fr., 15.12.2017, 16:40

Also ich kenne einen Fall, die Person hat eine DIS und ist frühberentet und es gibt ja wirlich nicht viele Therapeuten, die sich mit dem Störungsbild auskennen. Der fand nur einen Therapeuten etliche Kilometer entfernt und bei dem wurden die Fahrtkosten übernommen (ich glaube er musste sich sogar ein Taxi leisten, weil er mit den Öffis da gar nicht hinkam. Aber ich will auch nix falsches erzählen. Auf jeden Fall wurden ihm die Fahrtkosten übernommen.

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saffiatou
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Beitrag Fr., 15.12.2017, 18:37

ich habe irgendwo (finde leider zurzeit die Quelle nicht - suche noch :anonym: ) gelesen, daß diese Fahrten neuerdings übernommen werden, müssen aber mit der KK abgesprochen werden.

Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan


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VincentXYZ
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Beitrag Mo., 18.12.2017, 09:10

Jenny Doe hat geschrieben: Fr., 15.12.2017, 04:54
Wenn mir trotz Vorliegen einer neurologischen Erkrankung keine Fahrtkosten zur ambulanten Praxis erstattet werden, dann bezweifle ich, dass Dir die Krankenkasse die Kosten nur deshalb erstattet, weil du kein Geld hast.
Klingt logisch, danke für die Antwort! Schade eigentlich, weil die Kosten wirklich nicht die Welt wären. Vielleicht leihe ich's mir.
Kaonashi hat geschrieben: Fr., 15.12.2017, 08:25 Kennst du von dem Therapeuten bisher nur den Internetauftritt?
Ja.
Wie gesagt, ich hatte bisher keinen Kontakt zu Therapie o.ä.
Ich habe ja nicht mal eine Diagnose.
Habe ca. 50 Profile Therapeuten meiner Stadt angeschaut, wovon vlt 5 in Frage kämen, bei dem außerhalb meines Wohnortes habe ich allerdings "das beste Gefühl" und so eben einen Termin gemacht, kann schon diese Woche wenigstens zu einem kurzen Erstgespräch,
Die 6,60€ kratze ich dann halt nochmal zusammen, und schaue wie's ist.
Das ist alles noch Ungewiss, auch ob eine Therapie überhaupt angebracht ist.
Wäre nur toll gewesen mit dem Gefühl hinzufahren, dass, sollte es so sein und alles passen, ich mir keine Gedanken über die Fahrtkosten machen muss.
Kaonashi hat geschrieben: Fr., 15.12.2017, 08:25 Viele Therapeuten haben gar keine Internetseite, und vielleicht sind die sogar besser als die, die mit viel Werbung auf sich aufmerksam machen müssen.
Interessante Sichtweise! Danke.


alatan hat geschrieben: Fr., 15.12.2017, 09:53 Im § 12 des 5. Sozialgesetzbuches steht, dass von den gesetzlichen Krankenkassen nur Leistungen übernommen werden, die für wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig gehalten werden. Würde also bedeuten, Kostenübernahme für Psychotherapie in der Nähe.
Klingt logisch. Danke!
Das käme dann wohl nur in Frage, sollte keiner in meiner Stadt Zeit haben / angemessene Therapie anbieten.
Hat sich soeben herausgestellt das meine Zweitwahl (Entscheid nach Internetauftritt) erstmal paar Wochen im Urlaub ist :I , also nicht mal Termin vereinbaren geht.

saffiatou hat geschrieben: Fr., 15.12.2017, 18:37 ich habe irgendwo (finde leider zurzeit die Quelle nicht - suche noch :anonym: ) gelesen, daß diese Fahrten neuerdings übernommen werden, müssen aber mit der KK abgesprochen werden.
Danke für die Antwort!
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als meine Frage an die Krankenkasse zu stellen.
Ich schaue mal wie der Termin diese Woche läuft.
Würde mich wirklich interessieren, an welche Bedingungen das geknüpft ist, ob ich da einfach hingege und sage was ich euch gesagt habe, oder man das detailiert begründet beantragen muss, oder das überhaupt nicht in Frage kommt.


Ich denke man kann zusammenfassen; eine sichere Antwort kriege ich nur von der Kasse,
im Fall des Falles werde ich euch hier über das Resultat infomieren.

Auf jeden Fall erstmal vielen Dank für die Antworten, ich bin echt positiv überrascht über die konstruktiven Beiträge hier.
In anderen Foren kommt einem nur Blödsinn entgegen x)

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