Hallo,
bin derzeit auf der Suche nach einem Therapieplatz. PTBS-Langzeittherapie.
Habe im Zuge dessen erstmal eine Psychiaterin gefunden.
Sie kennt mich also erst seit kurzem. Sie hat mir empfohlen, mit einer Psychologin aus der Gemeinschaftspraxis zu kontaktieren.
Bei ihr sollte ich einen Fragebogen ausfüllen und einen übersichlichen Lebenslauf erstellen.
Da mein Lebenslauf recht umfangreich und problembehaftet ist, habe ich einfach einen Ausdruck kopiert von einem, den ich vor 2 Jahren bereits erstellt habe, nach dem Motto „wozu nochmal alles aufwühlen…“
Mir war bewusst, dass der ja unvollständig ist, aber mir war ohnehin viel lieber, von meiner derzeitigen, aktuellen Situation im persönlichen Gespräch zu erzählen. Bin davon ausgegangen, dass dafür ja noch genug Zeit ist.
Gleich in der nächsten Stunde meinte sie aber, dass sie gar keine Langzeittherapie macht und es vom Therapieschwerpunkt nicht passt, von daher fanden dann keine weiteren Stunden mehr bei ihr statt.
Das ist nun bereits einige Wochen her, ich suchte weiter und hatte mittlerweile ein Kennenlerngespräch mit einer anderen Therapeutin, da war gleich klar, fachlich passt es sehr gut , von der Sympathie her ebenso, ein Platz wäre zeitnah frei (3x ) , also vereinbarten wir probatorische Sitzungen
Soweit so gut.
Sie rechnet im Kostenerstattungsverfahren ab. Ich also wegen Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht zu meiner Psychiaterin und erfuhr im Zuge dessen, dass ihre Kollegin aus der Gemeinschaftspraxis ihr meine Unterlagen und eben auch diesen unvollständigen Lebenslauf übergeben hat.
Sie bezog sich darauf und ich frage mich nun, ob das so üblich ist, dass persönliche Unterlagen einfach so weitergegeben werden…
Die Gespräche bei der Psychiaterin sind auf nur 10 bis 20 Minuten beschränkt und der nächste Termin ist erst in 8 Wochen, von daher frage ich lieber hier:
Ist es üblich, dass diese persönlichen Unterlagen weitergereicht werden oder war das nur eine Ausnahme weil es eine Gemeinschaftspraxis ist?
Im Konsiliarbericht an diese neue mögliche Therapeutin steht „psychiatrische Abklärung erfolgt“, also da wird ja noch etwas nachgereicht…
Wann werden denn Unterlagen von Psychiater zu Therapeut weitergegeben?
Gleich nach den probatorischen Sitzungen, sobald man sich für eine Therapie entscheidet? Oder auch schon früher?
Und sind das dann die üblichen Berichte, oder eben auch diese persönlich von mir angelegten Unterlagen?
Kann ich die zurückfordern? Sie sind ja unvollständig und ich würde dieser „neuen“ Therapeutin narürlich lieber persönlich erzählen, und auch den Zeitpunktselbst bestimmen, wann ich was erzähle.
Sorry dass es so lang geworden ist. Danke fürs Lesen.
Frage zu Infoaustausch Psychiater/Psychologe
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Irgendwie erinnert mich das an die Priester früher, denen die Leute gebeichtet haben und in deren Hand sie dann waren. Darüber sollte man mal nachdenken. Damals war die Beichte ein wichtiges Instrument der Herrschaftsstruktur.
Ja, du kannst die Unterlagen zurück fordern. Das kommt übrigens garnicht so selten vor, auch bei Körperärzten.
Allerdings ist das so ähnlich wie mit einer Vorratsdatenspeicherung, die "nur 10 Wochen dauert". Ob du eine Kopie zurück bekommst und die dann zerreißt...., ist ...hmmm....naja.....
H.
Ja, du kannst die Unterlagen zurück fordern. Das kommt übrigens garnicht so selten vor, auch bei Körperärzten.
Allerdings ist das so ähnlich wie mit einer Vorratsdatenspeicherung, die "nur 10 Wochen dauert". Ob du eine Kopie zurück bekommst und die dann zerreißt...., ist ...hmmm....naja.....
H.
Danke für deine Antwort Zurückfordern würde ich die Unterlagen nur, wenn ich wüsste, dass sie an Wunschtherapeuten weitergegben würden.
Ich denke mir, dass diese Einsichtnahme in Gemeinschaftspraxen so üblich ist (?) und ärgere mich "nur" darüber, dass mir das vorher nicht deutlich gesagt wurde. Aber wenn das so ist, dann ist das so, werde ja mit der Psychiaterin keine Therapie machen...
Mein Problem ist, dass ich nicht möchte, dass diese Unterlagen an meine Wunschtherapeutin gehen.
Ich kann mir das ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, von daher meine Frage.
Aber eben - falls sie nach den 5 Kennenlern-Stunden meine Therapeutin wird, würde ich doch eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, oder nicht? Werden dann die Unterlagen ausgetauscht? Wenn ja, würde ich sie gleich zurückfordern.
Wenn nein, käme ich mir echt bescheuert dabei vor, wenn ich sie zurückfordern würde
Ich denke mir, dass diese Einsichtnahme in Gemeinschaftspraxen so üblich ist (?) und ärgere mich "nur" darüber, dass mir das vorher nicht deutlich gesagt wurde. Aber wenn das so ist, dann ist das so, werde ja mit der Psychiaterin keine Therapie machen...
Mein Problem ist, dass ich nicht möchte, dass diese Unterlagen an meine Wunschtherapeutin gehen.
Ich kann mir das ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, von daher meine Frage.
Aber eben - falls sie nach den 5 Kennenlern-Stunden meine Therapeutin wird, würde ich doch eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, oder nicht? Werden dann die Unterlagen ausgetauscht? Wenn ja, würde ich sie gleich zurückfordern.
Wenn nein, käme ich mir echt bescheuert dabei vor, wenn ich sie zurückfordern würde
Wenn ich das mal so richtig verstanden habe, hat diese Therapeutin der Gemeinschaftspraxis an die Psychiaterin der Gemeinschaftspraxis die Unterlagen zurückgegeben, weil ja keine Therapie stattfindet du aber bei der Psychiaterin bleibst. Viele Unterlagen wird es da ja dann noch nicht geben.LeonaMo hat geschrieben: Ist es üblich, dass diese persönlichen Unterlagen weitergereicht werden oder war das nur eine Ausnahme weil es eine Gemeinschaftspraxis ist?
Ich würde es jetzt nicht so streng sehen und als Erleichterung, dass nun alles bei der Psychiaterin liegt. Und wenn du es streng siehst, dann mußt du deinem Weg folgen.
candle
Now I know how the bunny runs!
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@ candle - So streng sehe ich das gar nicht, ich hätte mir nur gewünscht, dass ich darüber informiert werde. Wenn ich gewusst hätte, dass meine Psychiaterin diese Unterlagen bekommt, hätte ich doch die wichtigsten Dinge, nämlich die aktuelle Situation in meinem Lebenslauf nicht ausgelassen.
Wie auch immer - mich verunsichert das.
Punkt 2 ist, dass der Konsiliarbericht gleich nach der ersten Kennenlernstunde zu meiner Wunschtherapeutin ging, da dachte ich auch, das geschieht erst, wenn denn überhaupt eine Therapie zustande kommt...
Von daher möchte ich schon wissen, ob das die übliche Praxis ist und eben vor allem - ob und wann auch diese persönlich von mir erstellten unvollständigen Unterlagen weitergereicht werden.
Meiner Auffassung nach müsste ich doch dafür erst von der Schweigepflich entbinden...
Wie auch immer - mich verunsichert das.
Punkt 2 ist, dass der Konsiliarbericht gleich nach der ersten Kennenlernstunde zu meiner Wunschtherapeutin ging, da dachte ich auch, das geschieht erst, wenn denn überhaupt eine Therapie zustande kommt...
Von daher möchte ich schon wissen, ob das die übliche Praxis ist und eben vor allem - ob und wann auch diese persönlich von mir erstellten unvollständigen Unterlagen weitergereicht werden.
Meiner Auffassung nach müsste ich doch dafür erst von der Schweigepflich entbinden...
Ja, ist wohl aber in deinem Fall dann den kurzen Dienstweg gegangen.LeonaMo hat geschrieben: Meiner Auffassung nach müsste ich doch dafür erst von der Schweigepflich entbinden...
candle
Now I know how the bunny runs!
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