Versäumte Therapiestunden bei Psychoanalyse

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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metropolis
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Beitrag Mo., 04.01.2010, 11:44

"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"

Theodor Storm

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carö
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Beitrag Mo., 04.01.2010, 12:03

danke metro!

dann viel glück!
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

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zucker
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Beitrag Mo., 04.01.2010, 12:07

Hallo metro

Den "akzeptablen Rahmen" würde ich sowohl rechtlich als auch für dich persönlich prüfen. Vielleicht unterscheiden sich die beiden Standpunkte ja. Dann würde ich ihm deine Entscheidung so mitteilen. Und dann würde ich vor allem eines: Das Thema ruhen lassen.

Metro, du hast noch 50h vor dir und du sagst selbst, dass es evtl. gar nie soweit kommen wird mit den Ausfällen. Konzentriere dich nun auf den Abschied der Therapie. Du musst deinen Therapeuten in den letzten 50h nicht verändern wollen, vor allem auch, weil du sagst, er habe dir sehr viel helfen können. Lass ihm diese seine Regelung, setze ihm deine Grenzen gegenüber - und gut ist. Wärst du zu Beginn der Therapie, würde ich das anders sehen. Aber wir sprechen hier von einer langen und gelungenen Therapie und - wie gesagt - es geht nur noch um wenige Stunden. Ich habe so die Vermutung, dass du eine grosse Energie in diese Sache legst (nachdem ich deinen Thread/ Blog gelesen habe), um andere schmerzvollere Themen zu umgehen, nämlich das Abschiedsthema.

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metropolis
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Beitrag Mo., 04.01.2010, 12:13

@zucker

Ich werde deinen Rat, das Thema ruhen zu lassen, beherzigen. Vor ein paar Wochen habe ich eine ganze Menge Energie in dieses Ausfallthema investiert. Momentan hat sich das gelegt, so dass ich mich wieder frisch der eigentlichen Therapie widmen möchte.

Lg

metro
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"

Theodor Storm

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zucker
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Beitrag Mo., 04.01.2010, 12:17

metropolis hat geschrieben:Momentan hat sich das gelegt, so dass ich mich wieder frisch der eigentlichen Therapie widmen möchte.

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cut800
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Beitrag Do., 04.02.2010, 20:22

hallo metro,

du fragtest nach mitleidenden.

Hallo,

interessantes Thema.

Mein Therapeut verlangt 10 Tage vorab, um einen abgesagten Termin nicht dem Klienten in Rechnung zu stellen.
Dabei verfährt er innerhaln der 10-Tage-Frist so, dass er die Hälfte des Betrages dem Klienten in Rechnung stellt.
Bei mir als Privatpatient ist das dann immer noch die Summe, die er von einem gesetzlich Versicherten bekommen würde. Mit dem Unterschied, dass ich und nicht die Krankenkasse den - halbierten - Betrag bezahle.

10 Tage vorher! Ich habe noch keinen Termin abgesagt, frage mich aber, wie je ein Mensch 10 Tage vorher wissen soll, ob er zur Sitzung fehlt, krank ist, im Stau steht, einen Todesfall in der Familie hat usw ....

In mir regt sich Widerstand ob der Regelung, zumal ich mehrere Termine in der Woche bei ihm habe.

Auch das Verlegen eines der beiden Termine gestaltet sich schwierig. Er hat einen Termin sehr nah an mein Arbeitszeitende gelegt, sodass ich in extremen zeitliche Stress komme um pünktlich dort zu sein. Mitunter habe ich riskante Autofahrten deswegen.

Was soll/kan ich tun?

Termin will er erstmal nicht verlegen. Nun könnte ich jeweils 10 Tage vorab den Termin absagen, was natürlich nicht förderlich für die Beziehung/Therapie ist.

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metropolis
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Beitrag Do., 04.02.2010, 20:25

Ich wäre über eine 10-Tage-Frist doch relativ froh gewesen. Besser als gar keine ist das immerhin.
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Theodor Storm

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cut800
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Beitrag Do., 04.02.2010, 20:29

Klar ist die 10-Tage-Regelung besser als die deine.


Aber es geht dir doch um die grundsätzliche Frage, ob solche mittel-, bis langfristigen Bindungen rechtmäßig sind? Und außerdem war das keine Antwort auf meine Frage und auch keine adäquate Antwort auf deinen Wunsch, weitere Betroffene mit exotischen Regelungen hier kennenzulernen, oder??

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metropolis
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Beitrag Do., 04.02.2010, 20:38

Ich finde, dass die Ausfallregelung an sich rechtmäßig ist,

wenn es eine für beide Seiten zumutbare Frist GIBT (also ich würde eine 10 Tage Frist akzeptieren)
wenn sie am ANFANG der Therapie eindeutig und offen vereinbart wurde, am besten schriftlich
wenn Ausnahmen gewährt werden, kurzfristiges Absagen/ Versäumen in schwerwiegenden Fällen
wenn sich der Therapeut um einen Ersatztermin bemüht.

Vielleicht ist dein Thera verhandlungswillig. Sprich ihn drauf an, dass du eure GEMEINSAME Vereinbarung gern abändern würdest. Länger als zwei Jahre kannst du sowieso nicht an eine anfängliche Vereinbarung, der du zugestimmt hast, gebunden werden.

Mach dich aber darauf gefasst, dass er hartnäckig bleibt und dich vor die Wahl stellt: entweder die Bedingungen akzeptieren wie sie sind oder gehen. Wie würdest du darauf reagieren?
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Theodor Storm

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