Hallo zusammen!
ich habe da mal ne frage an euch:
Ich bin seit 5 Jahren Borderlinerin und arbeite in einer Psychiatrie ( im Verwaltungsbereich). Ich würde gerne eine Therapie machen, weiß aber nicht so recht, ob ich das in der Klinik machen soll wo ich arbeite.
Ich hab schon einmal eine Terapie angefangen vor 1 ½ Jahren aber das hat mir nicht viel gebracht, weil ich das selbst nicht wollte sondern mein damaliger Freund mich dazu überredet hat, da er damit nicht zurecht kam, was ich auch verstehen kann (er hat auch aus diesem Grund unsere Beziehung beendet).
Jetzt bin ich aber davon überzeugt eine Therapie zu machen, schon allein aus dem Grund, weil ich immer mehr merke, wie ich mich aber auch Freunde die davon wissen kaputt mache.
Könnt ihr mir dabei vielleicht etwas weiter helfen?
Arbeiten in der Psychiatrie aber selbst betroffen sein
- Werbung
Ich habe mir in den letzten Tagen auch die Frage gestellt, ob man im sozialen Bereich arbeiten kann, wenn man selbst psychische Probleme hat(te). Aber das war ja nicht deine Frage.
Ich würde die Therapie an deiner Stelle defionitiv nicht in der Klinik machen, wo du arbeitest. Das kann unter Umständen zu Verwicklungen und Verwirrungen führen, wenn du z. B. in der Therapiestunde über Schwierigkeiten am Arbeitsplatz reden möchtest.
Möchtest du die Therapie ambulant oder stationär machen? Bei einer ambulanten Therapie gäbe es den Vorteil, dass auch niemand am Arbeitsplatz davon mitbekommen würde (nehme ich jetzt mal an). Bei einem stationären Aufenthalt könnte beim Arbeitgeber der Eindruck entstehen, du seist für die Tätigkeit dort nicht geeignet (wobei du ja im Verwaltungsbereich bist, kommt dann eben auf den Arbeitgeber an).
Wie gesagt, das ist jetzt aber auch nur meine persönliche Sicht bzw. Dinge, die ich bei der Entscheidung in Erwägung ziehen würde. Auch ich bin mir nicht sicher, ob oder inwiefern sich eine Tätigkeit im sozialen Bereich mit einer eigenen psychischen Erkrankung vereinbaren lässt.
Ich würde die Therapie an deiner Stelle defionitiv nicht in der Klinik machen, wo du arbeitest. Das kann unter Umständen zu Verwicklungen und Verwirrungen führen, wenn du z. B. in der Therapiestunde über Schwierigkeiten am Arbeitsplatz reden möchtest.
Möchtest du die Therapie ambulant oder stationär machen? Bei einer ambulanten Therapie gäbe es den Vorteil, dass auch niemand am Arbeitsplatz davon mitbekommen würde (nehme ich jetzt mal an). Bei einem stationären Aufenthalt könnte beim Arbeitgeber der Eindruck entstehen, du seist für die Tätigkeit dort nicht geeignet (wobei du ja im Verwaltungsbereich bist, kommt dann eben auf den Arbeitgeber an).
Wie gesagt, das ist jetzt aber auch nur meine persönliche Sicht bzw. Dinge, die ich bei der Entscheidung in Erwägung ziehen würde. Auch ich bin mir nicht sicher, ob oder inwiefern sich eine Tätigkeit im sozialen Bereich mit einer eigenen psychischen Erkrankung vereinbaren lässt.
Hallo,
Das in Deutschland geltende Heilberufegesetz schreibt jedoch vor, daß chronisch psychisch Kranke nicht in medizinischen und sozialen Berufen arbeiten dürfen (bzw. in einigen Fällen zwar schon, aber nur unter ganz bestimmten Auflagen). Aus diesem Grund darf ich auch nicht mehr in der Krankenpflege arbeiten – obwohl ich meine Arbeit gut gemacht habe.
VG, Melanie
Überstandene schwere psychische Probleme sind eine gute Voraussetzung dafür, anderen psychisch Kranken wirklich helfen zu können – besser als Unbelastete dies können, weil diese nicht über das entsprechende Einfühlungsvermögen verfügen können.karlei007 hat geschrieben:Ich habe mir in den letzten Tagen auch die Frage gestellt, ob man im sozialen Bereich arbeiten kann, wenn man selbst psychische Probleme hat(te).
Das in Deutschland geltende Heilberufegesetz schreibt jedoch vor, daß chronisch psychisch Kranke nicht in medizinischen und sozialen Berufen arbeiten dürfen (bzw. in einigen Fällen zwar schon, aber nur unter ganz bestimmten Auflagen). Aus diesem Grund darf ich auch nicht mehr in der Krankenpflege arbeiten – obwohl ich meine Arbeit gut gemacht habe.
Das sehe ich auch so. Berufliches und Privates sollte getrennt bleiben, und das wäre dann nicht mehr gewährleistet.Ich würde die Therapie an deiner Stelle defionitiv nicht in der Klinik machen, wo du arbeitest. Das kann unter Umständen zu Verwicklungen und Verwirrungen führen, wenn du z. B. in der Therapiestunde über Schwierigkeiten am Arbeitsplatz reden möchtest.
VG, Melanie
Dosis sola venenum facit. (Paracelsus)
Über mich: viewtopic.php?f=34&t=6483
Dort schreibe ich auch: Depri.ch – Psychiatriegespraech.de
Über mich: viewtopic.php?f=34&t=6483
Dort schreibe ich auch: Depri.ch – Psychiatriegespraech.de
Hallo Melanie,
habe gerade versucht, mich mit Hilfe von Google mal schlau zu machen, aber nichts gefunden. Gibt es dieses Heilberufegesetz irgendwo im Internet zum Nachlesen bzw. auf welche Berufe bezieht es sich? Könnte ich als psychisch chronisch Erkrankte nicht einmal mehr im Büro einer sozialen Einrichtung arbeiten, oder bezieht sich das nur auf Berufe, für die man ein Studium absolvieren muss?
habe gerade versucht, mich mit Hilfe von Google mal schlau zu machen, aber nichts gefunden. Gibt es dieses Heilberufegesetz irgendwo im Internet zum Nachlesen bzw. auf welche Berufe bezieht es sich? Könnte ich als psychisch chronisch Erkrankte nicht einmal mehr im Büro einer sozialen Einrichtung arbeiten, oder bezieht sich das nur auf Berufe, für die man ein Studium absolvieren muss?
- Werbung
Ich weiß nicht, wie dieses Gesetz offiziell heißt. Zwei Gutachter nannten es mir gegenüber "Heilberufegesetz".karlei007 hat geschrieben:Hallo Melanie,
habe gerade versucht, mich mit Hilfe von Google mal schlau zu machen, aber nichts gefunden. Gibt es dieses Heilberufegesetz irgendwo im Internet zum Nachlesen bzw. auf welche Berufe bezieht es sich?
Es bezieht sich auf medizinische und soziale Berufe.
Es kommt darauf an, ob Patienten- oder Klientenkontakt besteht und in welchem Ausmaß. Bei Berufen mit viel Patienten- oder Klientenkontakt gibt es normalerweise Probleme mit der Erlaubnis bzw. Auflagen. Bei reinen oder fast reinen Büroberufen gibt es keine solchen Schwierigkeiten. Ich hätte z.B. Kauffrau im Gesundheitswesen werden und auch in diesem Beruf arbeiten dürfen (mache nun jedoch eine Umschulung im technischen Bereich).Könnte ich als psychisch chronisch Erkrankte nicht einmal mehr im Büro einer sozialen Einrichtung arbeiten, oder bezieht sich das nur auf Berufe, für die man ein Studium absolvieren muss?
Das Gesetz, das ich meine, gilt für Ausbildungsberufe (z.B. Krankenpfleger, Medizinisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Logopäde,...).
VG, Melanie
Hallo Melanie,
danke für deine Antwort. Irgendwo kann ich den Sinn dieses Heilberufegesetzes (wie auch immer es nun heißt) auch verstehen.
Mal sehen, welche Richtung ich einschlage. Die Arbeit mit Menschen (also im sozialen Beruf dann wohl Klienten) ist eigentlich genau das, was ich so spannend fände.
Vielleicht ergibt sich eine Alternative, also ein Büroberuf in einer sozialen Einrichtung, bei dem es zwar Kontakt zu Klienten gibt, er sich aber eben mehr auf Organisatorische Dinge begrenzt, also z. B. Terminvergabe, Eingabe von Daten etc. p.p.
Ich hoffe ja trotzdem immer noch auf eine Art "Quereinstieg". Aber klar, dazu müsste ich meine eigenen Probleme wirklich sehr eindeutig geklärt haben. Und dazu braucht es eben auch eine gewisse Zeit.
Wie auch immer, deine Antwort hat mir erst einmal weiter geholfen.
@ vany: Ich hoffe, ich habe dich nicht aus deinem eigenen Thread vertrieben... Aber du warst auch lt Profil nicht mehr online. Falls du hier mal wieder liest: Ich würde gern wissen, wie es bei dir weiter gegangen ist.
LG karlei
danke für deine Antwort. Irgendwo kann ich den Sinn dieses Heilberufegesetzes (wie auch immer es nun heißt) auch verstehen.
Mal sehen, welche Richtung ich einschlage. Die Arbeit mit Menschen (also im sozialen Beruf dann wohl Klienten) ist eigentlich genau das, was ich so spannend fände.
Vielleicht ergibt sich eine Alternative, also ein Büroberuf in einer sozialen Einrichtung, bei dem es zwar Kontakt zu Klienten gibt, er sich aber eben mehr auf Organisatorische Dinge begrenzt, also z. B. Terminvergabe, Eingabe von Daten etc. p.p.
Ich hoffe ja trotzdem immer noch auf eine Art "Quereinstieg". Aber klar, dazu müsste ich meine eigenen Probleme wirklich sehr eindeutig geklärt haben. Und dazu braucht es eben auch eine gewisse Zeit.
Wie auch immer, deine Antwort hat mir erst einmal weiter geholfen.
@ vany: Ich hoffe, ich habe dich nicht aus deinem eigenen Thread vertrieben... Aber du warst auch lt Profil nicht mehr online. Falls du hier mal wieder liest: Ich würde gern wissen, wie es bei dir weiter gegangen ist.
LG karlei
Dieses Gesetz würde mich echt mal interessieren!! Was ist denn mich chronisch psychisch krank gemeint? Wenn ich Anti-Depressiva nehme? Wenn ich mehr als eine Therapie gemacht habe? Und wer weist das einem nach? Das sind doch private Daten! Und was ist mit sozialen Berufen gemeint? Die meisten Leute, von denen ich weiß, dass sie eine Therapie machen, sind Lehrer und Psychologen!! Dürfen die dann auch nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten? Denn wenn sie eine kassenfinanzierte Therapie machen, muss ihr Zustand ja Krankheitswert haben!
Etwas verwirrt!
Coco
Etwas verwirrt!
Coco
Also, ich habe beim Bundesverband Deutscher Psychologen mal nachgeforscht, bin aber nur auf einen Link gestoßen, der Folgendes sagt:
§ 2 Approbation
(1) Eine Approbation nach § 1 Abs.1 Satz 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
[...]
3. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, und
4. nicht wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet ist.
Das war mir soweit klar. Und das finde ich auch sehr nachvollziehbar. Nun wollte ich ja aber gar nicht Psychologie studieren, nicht einmal Sozialwissenschaften o. ä. sondern lediglich im sozialen Bereich arbeiten und ggf. über Fortbildungen oder was auch immer zu einer Befähigung kommen, auch mit Klienten arbeiten zu dürfen.
Das Gesetz heißt übrigens in der Tat "Heilpraktikergestz" - nur habe ich gerade mal eine Fassung von 1939 gefunden, die mir persönlich nicht viel sagt.
§ 2 Approbation
(1) Eine Approbation nach § 1 Abs.1 Satz 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
[...]
3. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, und
4. nicht wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet ist.
Das war mir soweit klar. Und das finde ich auch sehr nachvollziehbar. Nun wollte ich ja aber gar nicht Psychologie studieren, nicht einmal Sozialwissenschaften o. ä. sondern lediglich im sozialen Bereich arbeiten und ggf. über Fortbildungen oder was auch immer zu einer Befähigung kommen, auch mit Klienten arbeiten zu dürfen.
Das Gesetz heißt übrigens in der Tat "Heilpraktikergestz" - nur habe ich gerade mal eine Fassung von 1939 gefunden, die mir persönlich nicht viel sagt.
Man wird in Einstellungsuntersuchungen angehalten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Da kann man natürlich lügen. Sollte man jedoch nicht in der Lage sein, seine Erkrankung langfristig zu verstecken, empfiehlt sich das nicht. Dann ist man nämlich meist ziemlich schnell draußen. Es braucht einen nur ein Vorgesetzter zum Betriebsarzt schicken (nicht unbedingt, weil man seine Arbeit nicht gut macht, sondern weil er einen z.B. noch nie leiden konnte) und dieser dann nach weniger als 5 Minuten zu dem Schluß kommen, daß man "den Belastungen durch die Arbeit nicht (mehr) gewachsen ist" (einfach weil er auf Nummer Sicher gehen will). Man darf dann zwar noch arbeiten, aber nur unter bestimmten Auflagen (z.B. keine Schichtarbeit, nur Hilfstätigkeiten) – und welcher Arbeitgeber macht das heutzutage noch mit.coco hat geschrieben:Dieses Gesetz würde mich echt mal interessieren!! Was ist denn mich chronisch psychisch krank gemeint? Wenn ich Anti-Depressiva nehme? Wenn ich mehr als eine Therapie gemacht habe? Und wer weist das einem nach? Das sind doch private Daten!
Das meinte ich nicht (obwohl das Gesetz, welches z.B. die Arbeit in der Krankenpflege betrifft, wohl – laut Aussage des Gutachters, der mir davon erzählt hat – in seiner usprünglichen Form ebenfalls aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammt); Heilpraktiker ist ja kein Ausbildungsberuf, sondern etwas, das einfach jeder machen kann, der die entsprechende Prüfung besteht.karlei007 hat geschrieben:Das Gesetz heißt übrigens in der Tat "Heilpraktikergestz" - nur habe ich gerade mal eine Fassung von 1939 gefunden, die mir persönlich nicht viel sagt.
VG, Melanie
-
- Forums-Gruftie
- , 34
- Beiträge: 515
also ich würde das KEINESFALLS in der klinik machen wo du arbeitest. stell dir mal vor, nach der therapie begegnen dir auf dem parkplatz noch zb ein therapeut, dem du erzählt hast, dass du auf sadomaso-sex und rohrstockhiebe stehst? dann müsstest du doch immer denken, er erinnert sich gleich daran? wäre dir das nicht peinlich?
also, ich könnte das nicht wirklich...
außerdem weiß man nie ob deine krankenakte nicht irgendwie doch in die verwaltung gelangt.
such dir besser eine andere klinik, mein rat.
also, ich könnte das nicht wirklich...
außerdem weiß man nie ob deine krankenakte nicht irgendwie doch in die verwaltung gelangt.
such dir besser eine andere klinik, mein rat.
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 2 Antworten
- 1913 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Kelly73
-
- 4 Antworten
- 1345 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Gast
-
- 7 Antworten
- 1962 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Hiob
-
- 9 Antworten
- 2265 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Ghost Rider
-
- 107 Antworten
- 8033 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von hanso