Kosten für Bericht von Psychotherapeuten

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Heike1944
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Kosten für Bericht von Psychotherapeuten

Beitrag Do., 04.02.2021, 18:35

Hallo zusammen,

kann mir einer von euch vielleicht sagen, wer die Kosten für einen Bericht von einem Psychotherapeuten übernehmen muss, wenn man diesen Bericht als Klient von diesem Therapeuten anfordert damit dieser den Bericht an das Arbeitsamt schickt?

Und weiß vielleicht jemand, wie hoch die Kosten für den sind Bericht?

Ich habe ein Problem mit dem Arbeitsamt und habe ohne deren Aufforderung meinem Therapeuten von der Schweigepflicht befreit, und meinem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass er dort anrufen und Infos anfordern darf. Grund ist einfach, dass man mir glaubt.

Mein Therapeut sagte mir, dass es der übliche Weg wäre, dass der SA bei ihm anruft und eine Anfrage stellt. Dies habe ich meinem SA mitgeteilt. In meiner letzten Therapiestunde stellte sich aber raus, dass der SA nicht angerufen hat. Der SA sagte mir nur im Zusammenhang mit einem anderen Thema, dass für die Psychologische Begutachtung seitens des Arbeitsamtes eine Einschätzung meiner aktuellen Belastungssituation hilfreich wäre und die Symptomatik sowie Diagnosen. Nun schreibt mein Therapeut ein Bericht.

Ich bin mit leider erst heute darüber klar geworden, dass ich den Auftrag dafür gegeben habe und das Amt ja eigentlich nichts angefordert hat.

Muss ich die Kosten für den Bericht tragen oder übernimmt das evtl. Die Krankenkasse?

Ich mache mir Sorgen, weil ich nur wenig ALG 1 bekomme und auch nicht weiß, Was so ein Bericht kostet.

Kann mir vielleicht einer von Euch weiterhelfen?

Viele Grüße
Heike

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Sadako
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Beitrag Do., 04.02.2021, 18:48

Hallo Heike,

Zunächst mal, dass ist eine Scheißnummer vom Arbeitsamt. Die haben die Möglichkeit über den medizinischen Dienst ein Gutachten deines Therapeuten offiziell anzufordern und dann werden die Kosten vom Arbeitsamt übernommen.
Wenn es nur „hilfreich“ ist, kann es sein, dass sich das Arbeitsamt drücken will. Versuchen würde ich es trotzdem da nachzufragen, ob sie die Kosten übernehmen.
Zweite Möglichkeit: Nimm mit deinem Therapeuten Kontakt auf und frage, was du dafür zahlen musst.
Ein ausführliches Gutachten kann durch ein paarhundert Euro kosten. ( der Seitenbetreiber hier nennt zum Beispiel eine Preisspanne von 145 - 350 Euro) aber in einer laufenden Behandlung ist es oft viel günstiger. Meine Therapeutin hat für ausführliches Gutachten gar nichts berechnet.

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Malia
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Beitrag Do., 04.02.2021, 18:49

Ob du die Kosten tragen musst, kann ich dir nicht sagen.
Aber wenn es so ist, findest du hier vielleicht eine Orientierung über die Höhe der Kosten:
https://verhaltenstherapie-schubert.de/ ... v_2017.pdf

Wann ist denn deine nächste Sitzung?
Dann kannst du einfach deinen Therapeuten fragen.
Bei einem gewissen Stande der Selbsterkenntnis und bei sonstigen für die Beobachtung günstigen Begleitumständen wird es regelmäßig geschehen müssen, dass man sich abscheulich findet.
Franz Kafka

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Heike1944
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Beitrag Do., 04.02.2021, 19:08

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten.
Das es so teuer ist wusste ich nicht.

Also ich mache seit August 2019 eine Umschulung. Seit August 2020 war ich im Praktikum. Aufgrund einiger Probleme habe ich mich im Dezember 2020 krankschreiben lassen. Ich hatte den Sachbearbeiter informiert und mitgeteilt, dass ich Probleme damit habe zu diesem Praktikum zurückzukehren. Wir lahmen auf das Thema Krankengelf. Er meinte, dass ich nicht zulange im Krankengeldbezug sein sollte, damit der Ablauf der Umschulung nicht gefährdet wird. Also habe ich darauf geachtet, dass ich nur 6 Wochen krankgemeldet war. Direkt danach hatte ich bis zum 03.01.urlaub. In der Zeit fragte mich der SA danach, wie lange ich an einem Stück krankgeschrieben war. Das wäre wichtig zu wissen. Am 04.01.2021 habe ich mich im Praktikumsbetrieb für die ganze Woche krank gemeldet.
Am 05.01.2021 habe ich meinem SA mitgeteilt, dass ich seit dem 04.01.2021 unentschuldigt im Praktikum fehle unf ihm das damit begründet, dass ich wegen der Umschulung nicht in den Krankengeldbezug rutschen will. Er reagierte sofort und meinte, der Träger müsste sofort informiert werden, damit der Ablauf der Umschulung nicht gefährdet wird.
Ich hatte ihn gebeten, dass er sich bei dem Träger, für mich, melden soll, weil ich mich nicht getraut habe. Naja. Ich hatte Sorge den Ablauf der Umschulung zu gefährden, es lahmen noch andere Dinge dazu, und ich habe die Aufforderungen vom Träger eine AU abzugeben ignoriert. Letzte Woche bekam ich eine Abmahnung. Das habe ich dem SA mitgeteilt. Am nächsten Tag hat er die Umschulung abgebrochen. Und zwar rückwirkend zum 01.04.2021.
Alle Gründe, die ich ihm zu meinem nentschuldigtenFehlen seit dem 04.01.2021 mitgeteilt habe, wurden nicht als Gründe akzeptiert. Ich bekomme einen Termin zur psychologischen Begutachtung um die Situation zu klären. Nun bin ich seit dem 04.01.2021 arbeitslos.
Ich weiß nicht, wie ich es schaffen kann die Umschulung wieder zurückzukriegen. Jedenfalls dachte ich mir letzte Woche, damit mir das Arbeitsamt meine Gründe glaubt, befreie ich von mir aus meinen Therapeuten von der Schweigepflicht.Aber da hatte ich die Kosten dafür nicht im Kopf.

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Heike1944
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Beitrag Do., 04.02.2021, 19:12

Wo soll ich denn wegen der Kostenübernahme nachfragen? Beim berufspsychologischen Service? Oder bei meinem Sachbearbeiter?

Der SA war mir gegenüber immer sehr hilfsbereit und freundlich. Er weiß, dass ich psychische Probleme habe. Was er jetzt macht, muss er ja machen, weil es die Regeln sind, nach denen er Vorgehen muss. Deswegen kann ich ihm auch nicht böse sein.

Ich weiß nur nicht, ob ich den SA danach fragen soll, da er ja nichts angefordert hat. Ich wollte eben nur beweisen, dass ich nicht Lüge.

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Sadako
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Beitrag Do., 04.02.2021, 19:23

Noch mal konkret nachgefragt: Hast du deinen Therapeuten aufgefordert ein Gutachten zu schreiben? Oder hast du ihn nur von der Schweigepflicht entbunden?
Wenn du nicht konkret nachgefragt hast und er dir auch keine Summe genannt hat, die du dafür aufbringen musst, würde ich tatsächlich denken, dass du ihn nicht beauftragt hast. Ein Gutachten, dass du beauftragst, ist eine Igelleistung des Therapeuten und da muss er an sich vorher sagen, mit welchen Kosten du rechnen musst.
Eine mögliche Kostenübernahme kannst du mit deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt besprechen.

Persönlich würde ich an dieser Stelle noch nicht die Pferde scheu machen. Freundlich nachfragen, wie der Stand der Dinge ist und dann gemeinsam mit den Beteiligten nach einer Lösung suchen ist immer eine gute Idee.

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Heike1944
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Beitrag Do., 04.02.2021, 20:00

Ich hatte ihn von der Schweigepflicht befreit und auch gesagt, dass er einen Bericht schreiben soll.

Konnte die Sache aber grade klären.
Der Therapeut hatte mir grade mitgeteilt, dass der Bericht fertig ist und bei der Frage nach dem Kosten meinte er, dass der Bericht kostenlos ist.

Ein Glück, eine Sorge weniger.

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Heike1944
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Beitrag Do., 04.02.2021, 20:02

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich wünsche allen einen schönen Abend.

Viele Grüße
Heike

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