Video- und Tonbandaufnahmen während der Sitzung

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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diesoderdas
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Beitrag Di., 08.01.2019, 12:15

Ich nutze den thread hier für eine eigene Frage:
Ist es denn erlaubt, dass ein Therapeut (keiner in Ausbildung) seinem Supersivor Klientenvideoaufzeichnungen zeigt, ohne dass der Klient dazu gefragt worden wäre oder dem zugestimmt hätte?

Eine Theapeutin meinte mal zu mir, in Supervision dürfe das so sein, auch ohne Zustimmung des Klienten. Sie wurde dann aber doch selbst unsicher und landetet bei "naja, vielleicht ist das ja doch nicht so eindeutig... weil.... wenn der Supervisor zufällig in der Nachbarschaft des Klienten wohnt, wäre die Anonymität und die Erfüllung der Schweigeplicht ja mit einem Schlag evtl. dahin."

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spirit-cologne
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Beitrag Di., 08.01.2019, 15:41

Ich denke, rechtlich ist das in der Tat eine Grauzone. Grundsätzlich dürfen Fälle in der Supervision nur anonymisiert besprochen werden, es sei denn es läge eine eindeutige Schweigepflichtsentbindung des Patienten vor. Bei einer Videoaufnahme käme es jetzt auch darauf an, ob die Patientin mit Namen angesprochen wird oder nicht. Fällt der Name im Video dürfte das eindeutig nicht mehr anonym sein. Fällt der Name nicht, kann man zwar sagen, der Supervisor weiß, wie die Patientin aussieht und könnte sie wiedererkennen, aber die Gefahr ist auch ein Stück weit gegeben, wenn er viele persönliche Details über die Patientin weiß, dann kann er u.U. auch, wenn er die Patientin zufällig im Alltag trifft, deren Identität herausfinden. Ich denke aber, wenn die Therapeutin auf der sicheren Seite sein will, sollte sie sich eine Einverständniserklärung von der Patientin unterschreiben lassen.

Aber warum beschäftigt dich das eigentlich? Der Supervisor unterliegt doch genauso der Schweigepflicht und wenn der jemanden erkennen sollte, so what? Wenn mehrere Therapeuten in einer Praxis arbeiten, sehen die anderen Therapeuten ja i.d.R. auch, wer da im Wartezimmer auf einen Kollegen wartet, aber da die eh' alle der Schweigepflicht unterliegen, interessiert mich sowas eigentlich weniger...
It is better to have tried in vain, than never tried at all...

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lisbeth
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Beitrag Di., 08.01.2019, 17:15

Halt, auch eine Filmaufnahme ist "personenbezogen" im Sinne des Datenschutzes, also eben *nicht* anonymisiert. Ist egal, ob da der Name genannt wird oder nicht. Gerade mit Gesichtserkennung und anderen Hilfsmitteln wird es zukünftig immer mehr möglich sein auch mit einem Videostill oder einem Foto den Namen und weitere Infos der abgebildeten Person herauszufinden.

Demzufolge ist mMn auch für Supervisionszwecke die Einwilligung des Patienten für Ton/Videoaufzeichnung notwendig. Ganz abgesehen davon dürfte es sich ja nicht gerade positiv auf das Vertrauensverhältnis auswirken, wenn die Aufnahmen ohne das Einverständnis gemacht bzw. genutzt werden...

In der Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer findest du mehr dazu, da steht auch nur, dass grundsätzlich eine Einwilligung notwendig ist, Ausnahmen (Supervision etc.) werden nicht erwähnt.
(6)
Im Rahmen kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen Informationen über Patientinnen und Patienten oder über Dritte nur in anonymisierter Form im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden. Die Anonymisierung muss sicherstellen, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Person der Patientin oder des Patienten oder auf die Person Dritter erfolgen können. Kann diese Anonymisierung nicht gewährleistet werden, ist die Weitergabe von Informationen nur mit vorausgegangener ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht zulässig.
(7)
Ton- und Bildaufnahmen psychotherapeutischer Tätigkeit bedürfen der vorherigen Einwilligung der Patientin oder des Patienten. Ihre Verwendung unterliegt der Schweigepflicht. Die Patientin oder der Patient ist über das Recht zu informieren, eine Löschung zu verlangen.

Quelle: Muster-Berufsordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, §8 Schweigepflicht
https://www.bptk.de/fileadmin/user_uplo ... r_BPtK.pdf
Edit: Wie das in den einzelnen Bundesländern geregelt ist, muss man bei der dortigen Psychotherapeutenkammer dann nachschauen, da es sich hierbei um die MUSTER-Berufsordnung handelt. Also Empfehlungscharakter hat.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 08.01.2019, 19:11

spirit-cologne hat geschrieben: Di., 08.01.2019, 15:41 Ich denke, rechtlich ist das in der Tat eine Grauzone. Grundsätzlich dürfen Fälle in der Supervision nur anonymisiert besprochen werden, es sei denn es läge eine eindeutige Schweigepflichtsentbindung des Patienten vor. Bei einer Videoaufnahme käme es jetzt auch darauf an, ob die Patientin mit Namen angesprochen wird oder nicht. Fällt der Name im Video dürfte das eindeutig nicht mehr anonym sein.
Nein, sobald dass Gesicht der Patientin zu erkennen ist, kann von Anonymität nicht mehr die Rede sein. Anonymität beschränkt sich nicht darauf, den Namen der Person nicht auszusprechen.
spirit-cologne hat geschrieben: Di., 08.01.2019, 15:41 Aber warum beschäftigt dich das eigentlich? Der Supervisor unterliegt doch genauso der Schweigepflicht und wenn der jemanden erkennen sollte, so what? Wenn mehrere Therapeuten in einer Praxis arbeiten, sehen die anderen Therapeuten ja i.d.R. auch, wer da im Wartezimmer auf einen Kollegen wartet, aber da die eh' alle der Schweigepflicht unterliegen, interessiert mich sowas eigentlich weniger...
Ja, aber wenn es so einfach wäre, könnte der Psychotherapeut seinen Supervisor direkt in die Therapiesitzung einladen - er soll ja eh das Video sehen. Dann bestünde aber wohl die Gefahr, dass der/die Patient/In sich nicht so verhält, wie sie es ohne anwesenden Supervisoren täte. Wobei ihr das eigentlich nichts ausmachen sollte - er hat ja Schweigepflicht.
diesoderdas hat geschrieben: Di., 08.01.2019, 12:15 Ich nutze den thread hier für eine eigene Frage:
Ist es denn erlaubt, dass ein Therapeut (keiner in Ausbildung) seinem Supersivor Klientenvideoaufzeichnungen zeigt, ohne dass der Klient dazu gefragt worden wäre oder dem zugestimmt hätte?
Definitiv nein. Im Hinblick darauf, dass sogar meine Hausärztin meine schriftliche Erlaubnis braucht, um meine Blutprobe an ein Labor zu schicken, wäre das auch absonderlich.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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diesoderdas
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Beitrag Mi., 09.01.2019, 02:49

spirit-cologne hat geschrieben: Di., 08.01.2019, 15:41
Aber warum beschäftigt dich das eigentlich? Der Supervisor unterliegt doch genauso der Schweigepflicht und wenn der jemanden erkennen sollte, so what? Wenn mehrere Therapeuten in einer Praxis arbeiten, sehen die anderen Therapeuten ja i.d.R. auch, wer da im Wartezimmer auf einen Kollegen wartet, aber da die eh' alle der Schweigepflicht unterliegen, interessiert mich sowas eigentlich weniger...
Nun ja, genau das will ich aber nicht, dass dann im Grunde jeder x beliebige Therapeut, der als Supervisor dient, Aufnahmen (und Infos über mich in Kombi mit einem Gesicht dazu) von mir sehen könnte. Egal, ob der dann seinerseits wieder Schweigepflicht hätte.

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spirit-cologne
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Beitrag Mi., 09.01.2019, 03:11

diesoderdas hat geschrieben: Mi., 09.01.2019, 02:49 Nun ja, genau das will ich aber nicht, dass dann im Grunde jeder x beliebige Therapeut, der als Supervisor dient, Aufnahmen (und Infos über mich in Kombi mit einem Gesicht dazu) von mir sehen könnte. Egal, ob der dann seinerseits wieder Schweigepflicht hätte.
Na ja, jeder x-beliebige Therapeut kann ja nicht Supervisor werden. Da muss man schon noch eine Supervisoren-Ausbildung haben und viele Jahre Berufserfahrung. Und weil es die nicht in jedem Dorf gibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aus einer anderen Stadt ist (oder in Großstädten aus einen anderen Stadtteil) und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass man ihm vermutlich nie über den Weg laufen wird, noch größer. Ich finde das eigentlich sehr begrüßenswert, wenn Therapeuten sich von Zeit zu Zeit supervidieren lassen. Indirekt profitiert man dann ja in der eigenen Therapie von der Erfahrung und dem Können eines zusätzlichen, besonders erfahrenen Therapeuten. Ich finde, da überwiegen die Vorteile eindeutig die Nachteile, dass man vielleicht unter sehr ungünstigen Umständen irgendwie erkannt werden könnte. Mal ganz unabhängig von der Frage, ob man sich filmen lässt ja oder nein. Ich denke, wer da so starke Bedenken hat, sollte sich am besten erst gar nicht filmen lassen, das geht ja sowieso nur mit Einverständnis, auch wenn es nicht in der Supervision verwendet wird.
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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 12.01.2019, 10:45

Aber auch wenn nicht jeder beliebige Therapeut Supervisor werden kann, so bestünde doch die Möglichkeit, dass die Supervision in der Gruppe stattfindet - und auch andere Supervisanden die Aufnahmen sehen würden.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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