Indem Du Dich mitgeteilt hast.candle. hat geschrieben:Gewagt? Geht es dir dabei um was? "Gewagt" klingt komisch. Wagen zu sagen? Falsches?werve hat geschrieben: O ha, sehr gewagt!
Nein, allerdings nicht! Ich habe ja auch von Therapieinhalten geschrieben. Nichts Gewagtes. Wer wagt gewinnt!Alles klar?
candle
Psychotherapeutin meldet sich nicht
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Na toll! Einen Helfeffekt habe ich jetzt nicht davon getragen.mio hat geschrieben:
Indem Du Dich mitgeteilt hast.
candle
Now I know how the bunny runs!
Eben, alles für die Katz!mio hat geschrieben:DAS verstehe ich jetzt wiederum nicht...
candle
Now I know how the bunny runs!
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Ach so, Du gehst davon aus, eh nicht verstanden zu werden.
Na dann...
Na dann...
Das stimmt tatsächlich!mio hat geschrieben:Ach so, Du gehst davon aus, eh nicht verstanden zu werden.
Na dann...
candle
Now I know how the bunny runs!
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 52
- Beiträge: 2400
Die Dokumentation/Krankenakte eines Pat. muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Und der Pat. hat ein Einsichtsrecht und darf Kopien verlangen.candle. hat geschrieben:Und per Einschreiben mit Rückantwort um sicher zu gehen, dass sie die Post erhalten hat.
@Stern, ich sehe die Notwendigkeit für den Psychiater auch nicht. Vor allem finde ich eine Therapie, die 5 Jahre zurück liegt nicht sonderlich aktuell. Auch bei anderen Verfahren geht man meiner Erinnerung nach mit Befunden/ Berichten zeitlich gar nicht so weit zurück. Man kann ja selber kurz seine Symptomatik umreißen bzw. zuletzt gestellte Diagnose mündlich nennen. Zumal es beim Psychiater nur um die Medikation geht- nie um therapeutische Inhalte.
Ob das nun über die Psychotherapeutenkammer Erfolg hat, weiß ich nicht. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass da eingegriffen wird.
candle
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Man muss ja nicht gleich vor Gericht zu ziehen.
Ich würde nochmal auf die Rechtslage bzw. das Patientenrechtegestz verweisen, eine Frist ankündigen und nach Ablauf der Frist einfach die Psychotherapeutenkammer informieren. Briefe und dergl. aufbewahren, um es der Kammer vorlegen zu können.
Wenn Sie Post von der Kammer bekommt, wird sie sicher ziemlich flott reagieren.
Und der Vorteil für Dich, es kostet Dich nichts.
Ich würde nochmal auf die Rechtslage bzw. das Patientenrechtegestz verweisen, eine Frist ankündigen und nach Ablauf der Frist einfach die Psychotherapeutenkammer informieren. Briefe und dergl. aufbewahren, um es der Kammer vorlegen zu können.
Wenn Sie Post von der Kammer bekommt, wird sie sicher ziemlich flott reagieren.
Und der Vorteil für Dich, es kostet Dich nichts.
Die Therapeutin hat sich gemeldet.
Sie war ernsthaft erkrankt und länger im Krankenhaus.
Ich bin froh dass ich noch zugewartet habe und keine weiteren Schritte eingeleitet habe.
Danke für die Hilfen.
Gruß Susy
Sie war ernsthaft erkrankt und länger im Krankenhaus.
Ich bin froh dass ich noch zugewartet habe und keine weiteren Schritte eingeleitet habe.
Danke für die Hilfen.
Gruß Susy
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