Dass der ärztliche Kreisverband vermittelnd eingreifen möchte, klingt ja schon mal gut.
Vielleicht lässt sich Dein Ex-Thera ja doch noch umstimmen.
Es soll schon stimmen, dass die Psychotherapeutenkammern sensibler auf ethische Verstöße reagieren. Da werden auch Übertragungen mit einbezogen. Dies soll angeblich bei den Ärztekammern weniger berücksichtigt werden. Habe ich aber wiederum auch nur mitgeteilt bekommen und weiß jetzt nicht wie verbindlich diese Auskunft ist.
Ach weißt, egal wie gut ausgebildet die Therapeuten sind, ändert dies doch nichts an ihrem Charakter. Den nehmen sie immer mit. Deshalb wundert mich das mit der Unterlassungsklage gar nicht so sehr, habe da schon die tollsten Sachen gehört.
Chrsijo, ich wünsche Dir echt, dass Du einen guten Abschluss mit diesem Therapeuten für Dich finden kannst. Egal ob jetzt mit oder ohne Mediation. Einfach wieder nach vorne schauen können....
Vielleicht magst ja berichten, wie es weitergegangen ist. Würde mich echt interessieren...
Abstinenzgebot / ärztliche Psychotherapeuten
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