Muss ich der Amtsärztin von der Therapie erzählen?
Halt, liebe candle. Ich habe aber keine einschlägige Diagnose. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Das weißt du ja aus meinem Thread!
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So kannst du dir das natürlich auch hindrehen. Aber gut eh OT.sandrin hat geschrieben:Halt, liebe candle. Ich habe aber keine einschlägige Diagnose. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Das weißt du ja aus meinem Thread!
candle
Now I know how the bunny runs!
Ich dreh da gar nix. Das ist einfach Fakt. Und ich glaube einfach, dass ich mich da einfach doch besser auskenne als du. Schließlich war ich ja schon beim Amtsarzt .
Sehe es auch so, dass (rechtlich gesehen) Fragen nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Bewerbenden zulässig sind, soweit sie die Einsatzfähigkeit auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz betreffen. Dabei kann nach akuten oder früheren periodisch wiederkehrenden Erkrankungen gefragt werden, vgl. Link (ist bei Einstellungen im öff. Dienst nicht wirklich abweichend). Und dann muss (rechtlich gesehen) wahrheitsgem. beantwortet werden, sonst kann das z.B. zur fristlosen Kündigung/Aufhebung Dienstvertrag führen... heißt dann arglistige Täuschung.
Und ich sag' mal so: Depression ist ja nicht gleich Depression: Gab es in der Vergangheit regelmäßig Beeinträchtigungen, die mit signifikanteren Ausfällen einhergingen. Wie akut und ausgeprägt ist Depression aktuell. Was sagt deine Therapeutin bzw. dein Arzt (von dem die die ADs erhält) zur aktuellen Arbeitsfähigkeit und etwaiger Prognose dahingehend. Ist das ganze eher als relativ ausgeheilt zu sehen, und Einschränkungen nicht naheliegend. Usw.
Hängt jetzt evtl. auch von der konkreten Stelle ab.... aber ich meine, unter best. Umständen/bei Zeifeln kann eine Amtsarzt auch Rücksprache mit Ärzten nehmen (was natürlich dann wohl eine Entbindung von der Schweigepflicht voraussetzt... konkretes wird dem AG natürlich nicht mitgeteilt, aber das Untersuchungsergebnis, Bedenken ja oder nein, wohl schon).
Weiß jetzt aber nicht, inwieweit bereits auf Fragebögen eine Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt eh schon vorgesehen ist.... aber spätestens retrospektiv kann das relevant werden:
Also insbes. wenn der Fall dann eintritt, dass längere Ausfälle auftreten, geht es evtl. nochmals zu Amtsarzt... und es lassen sich dann schon Recherchen anstellen, vgl.:
Mein Fazit: Depression und AD allein sagt rein gar nix... ist individuell anzusehen, und das noch dazu mit Blick auf die konkrete Tätigkeit. Muss also kein Ausschlusskriterium sein, kommt darauf an... also wenn eh absehbar ist, dass der "Crash" kommt, dann sieht es ungünstiger aus.
Und ich sag' mal so: Depression ist ja nicht gleich Depression: Gab es in der Vergangheit regelmäßig Beeinträchtigungen, die mit signifikanteren Ausfällen einhergingen. Wie akut und ausgeprägt ist Depression aktuell. Was sagt deine Therapeutin bzw. dein Arzt (von dem die die ADs erhält) zur aktuellen Arbeitsfähigkeit und etwaiger Prognose dahingehend. Ist das ganze eher als relativ ausgeheilt zu sehen, und Einschränkungen nicht naheliegend. Usw.
Hängt jetzt evtl. auch von der konkreten Stelle ab.... aber ich meine, unter best. Umständen/bei Zeifeln kann eine Amtsarzt auch Rücksprache mit Ärzten nehmen (was natürlich dann wohl eine Entbindung von der Schweigepflicht voraussetzt... konkretes wird dem AG natürlich nicht mitgeteilt, aber das Untersuchungsergebnis, Bedenken ja oder nein, wohl schon).
Weiß jetzt aber nicht, inwieweit bereits auf Fragebögen eine Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt eh schon vorgesehen ist.... aber spätestens retrospektiv kann das relevant werden:
Also insbes. wenn der Fall dann eintritt, dass längere Ausfälle auftreten, geht es evtl. nochmals zu Amtsarzt... und es lassen sich dann schon Recherchen anstellen, vgl.:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 06. 11. 1997 - 2 AZR 801/96 - entschieden, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Zweifeln über ihre Dienstfähigkeit ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden müssen.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... flicht.php
Auch in der freien Wirtschaft sind best. Fragen zu Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen zulässig und müssten dann (rechtlich gesehen) wahrheitsgem. beantworten werden. Allerdings wäre schon hilfreiche (ggf. allgem. formuliert) worum es konkreter geht... bei z.B. einem Gesundheitszeugnis, wo rein (nach Infektionsschutzgesetz o.ä.) Infektionen ausgeschlossen werden sollen, wären depressionen nicht so relevant.geht es denn überhaupt um eine verbeamtung???
nee, nicht unbedingt, im Hinblick auf Beeinträchtigungen für die konkrete TÄTIGKEIT, wird einem Arbeitgeber da schon ein berechtigtes Interesse eingeräumt... mit Einschränkungen, worüber der Link von Amazonee einen Überblick gibt, was zulässig ist und was unzulässig ist. Unzulässiges ist persönliche Angelegenheit. Ich würde mal davon ausgehen, dass ein Amtarzt Fragebögen so gestalten können bzw. Fragen so stellen kann, dass man sich möglichst nicht in unzulässiges Terrain begeben will (also die freie Wirtschaft reizt Fragen evtl. etwas weiter aus in einem pers. Gespräch z.B.).Engel hat geschrieben:du musst dem amtsarzt auch nichts von deiner krankheit erzählen, denn das ist deine persönliche angelegenheit und solange....
Mein Fazit: Depression und AD allein sagt rein gar nix... ist individuell anzusehen, und das noch dazu mit Blick auf die konkrete Tätigkeit. Muss also kein Ausschlusskriterium sein, kommt darauf an... also wenn eh absehbar ist, dass der "Crash" kommt, dann sieht es ungünstiger aus.
und dieser Nebensatz genau der Punkt... tut es das oder nicht.und solange sich das nicht auf die arbeit auswirkt vollkommen unproblematisch.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Hallo petrapan,
ich war in derselben Situation. JA, du musst es sagen, weil du einen Bogen ausfüllen wirst, in dem auch danach gefragt wird. Schließlich musst du unterschreiben, dass deine Angaben richtig sind.
ABER: Ich mache seit 3 Jahren eine PA und bin übergewichtig. Vor dem Termin bei der Ärztin hatte ich riesen Panik, weil das ja zwei absolute Ausschlusskriterien sein sollen. Tatsächlich war es dann so, dass mein Therapeut eine schriftliche Einschätzung nachgereicht hat. Nun bin ich verbeamtet, und auch der Verbeamtung auf Lebenszeit steht nichts im Wege. Näheres gerne per PN.
ich war in derselben Situation. JA, du musst es sagen, weil du einen Bogen ausfüllen wirst, in dem auch danach gefragt wird. Schließlich musst du unterschreiben, dass deine Angaben richtig sind.
ABER: Ich mache seit 3 Jahren eine PA und bin übergewichtig. Vor dem Termin bei der Ärztin hatte ich riesen Panik, weil das ja zwei absolute Ausschlusskriterien sein sollen. Tatsächlich war es dann so, dass mein Therapeut eine schriftliche Einschätzung nachgereicht hat. Nun bin ich verbeamtet, und auch der Verbeamtung auf Lebenszeit steht nichts im Wege. Näheres gerne per PN.
Per obscuritate ad lucem - Durch die Dunkelheit ans Licht
Endlich ein hilfreicher Beitrag! Super Sera!
candle
candle
Now I know how the bunny runs!
Ja, die Sache ist nur die, dass es offenbar im Ermessen des Amtsarztes liegt, weil es eben keine Verwaltungsvorschriften gibt, welche Krankheit wie einzuschätzen wäre, sondern es geht um die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Verlusts der Arbeitsfähigkeit für die nächsten ca. zehn Jahre und darüber hinaus. Da Gesundheit kein Fakt ist, sondern etwas sehr Weiches, kann das jeder Arzt anders einschätzen. Ich wundere mich nur, dass es da nicht viel mehr gerichtliche Klagen gibt.
Genau, auch ich habe mit offenen Karten gespielt und wurde belohnt! Also: Nur Mut!Sera hat geschrieben: Ich mache seit 3 Jahren eine PA und bin übergewichtig. Vor dem Termin bei der Ärztin hatte ich riesen Panik, weil das ja zwei absolute Ausschlusskriterien sein sollen. Tatsächlich war es dann so, dass mein Therapeut eine schriftliche Einschätzung nachgereicht hat. Nun bin ich verbeamtet, und auch der Verbeamtung auf Lebenszeit steht nichts im Wege.
Vielen Dank für die vielen Antworten! Es ist auch alles gut gegangen letzte Woche! Da es nicht um eine Verbeamtung ging war das ganze sehr harmlos, aber das wusste ich ja vorher nicht!
Ich habe einfach nur gesagt, was ich für Medikamente nehme (Antidepressiva) und als wir dann zu dem Punkt "Gemütskrankheiten" auf ihrer Liste kamen meinte die Ärztin nur "Na, das haben sie durch die Medikamente ja gut im Griff." und das war es auch schon zu dem Thema.
Am Schluss meinte sie nur, sie gibt dem Arbeitgeber bescheid, dass alles in Ordnung ist und mehr erzählt sie denen nicht. Das finde ich auch sehr beruhigend.
Ich habe einfach nur gesagt, was ich für Medikamente nehme (Antidepressiva) und als wir dann zu dem Punkt "Gemütskrankheiten" auf ihrer Liste kamen meinte die Ärztin nur "Na, das haben sie durch die Medikamente ja gut im Griff." und das war es auch schon zu dem Thema.
Am Schluss meinte sie nur, sie gibt dem Arbeitgeber bescheid, dass alles in Ordnung ist und mehr erzählt sie denen nicht. Das finde ich auch sehr beruhigend.
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