Moin
Inzwischen habe ich ihn der Kammer gemeldet und habe auch die Bestätigung, daß der fall bei der entsprechenden Stelle liegt. Ich bin mal gespannt, was dabei rum kommt. Bisher ist noch nichts passiert. Denke ja immer an das Sprichwort "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...".
Mal abwarten!
Liebe Grüsse
Stefan
Mal ein negatives Erlebnis....
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Wäre doch interessant, das Ganze mal aus der Sicht dieses Therapeuten zu hören ...
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Du meinst die Gründe, weswegen er gegen die geltenden Regelungen verstossen hat? Na, er wird sicher Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äussern
Ist das denn belegbar?
Bei mir schien ja ein Verfahrensfehler nicht nachweisbar. Wie sollte ich das auch nachweisen?
Wie geht es denn Deiner Frau?
candle
Bei mir schien ja ein Verfahrensfehler nicht nachweisbar. Wie sollte ich das auch nachweisen?
Wie geht es denn Deiner Frau?
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Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
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Hi,
belegbar in letzter Konsequenz höchstens dann, wenn meine Frau das bestätigt und als Zeugin aussagt. Sie hat es ja mitbekommen. Aber alleine die Tatsache, daß er uns beide jeweils in Einzel- und Ehetherapie genommen hat, verstößt schon heftigst gegen die geltenden Regeln und - so zumindest ein anderer Therapeut - führt schon zu einer Art Abmahnung. Ich rechne mal damit, daß sie nicht gegen ihn aussagen würde, weil sie damit sicherlich die für sie wichtige Therapie gefährdet. Was für mich dann aber schon wieder ein Beweis dafür wäre, daß er manipuliert.
Ein paar andere Dinge (die Weigerung, den Bericht für die Krankenkasse auszufüllen) etc. lassen sich belegen.
Wie es meiner Frau geht, weiß ich nicht. Leider kommt es jetzt noch zu Auseinandersetzungen zum Thema Geld - sie versucht ganz ohen jede Verantwortung aus der Ehe rauszukommen. Mal sehen, was das noch gibt. Ich habe sie noch ein paarmal auf den Therapeuten angesprochen und mit den Infos versorgt, die ich habe. Sie negiert das und sagt, sie sei mit ihm zufrieden.
Ich bin mal gespannt, ob sich die Therapeutenkammer bald mal bei mir meldet.
Liebe Grüsse!
Stefan
belegbar in letzter Konsequenz höchstens dann, wenn meine Frau das bestätigt und als Zeugin aussagt. Sie hat es ja mitbekommen. Aber alleine die Tatsache, daß er uns beide jeweils in Einzel- und Ehetherapie genommen hat, verstößt schon heftigst gegen die geltenden Regeln und - so zumindest ein anderer Therapeut - führt schon zu einer Art Abmahnung. Ich rechne mal damit, daß sie nicht gegen ihn aussagen würde, weil sie damit sicherlich die für sie wichtige Therapie gefährdet. Was für mich dann aber schon wieder ein Beweis dafür wäre, daß er manipuliert.
Ein paar andere Dinge (die Weigerung, den Bericht für die Krankenkasse auszufüllen) etc. lassen sich belegen.
Wie es meiner Frau geht, weiß ich nicht. Leider kommt es jetzt noch zu Auseinandersetzungen zum Thema Geld - sie versucht ganz ohen jede Verantwortung aus der Ehe rauszukommen. Mal sehen, was das noch gibt. Ich habe sie noch ein paarmal auf den Therapeuten angesprochen und mit den Infos versorgt, die ich habe. Sie negiert das und sagt, sie sei mit ihm zufrieden.
Ich bin mal gespannt, ob sich die Therapeutenkammer bald mal bei mir meldet.
Liebe Grüsse!
Stefan
Rechne mal nicht mit einem Verfahren.
Und Deine Frau aussagen? Das halte ich jetzt für ein Gerücht. Meines Wissens werden nur Verfahrensfehler geprüft wie das mit Eurer doppelten Therapieführung. Was anderes wird wohl kaum mehr rauskommen.
candle
Und Deine Frau aussagen? Das halte ich jetzt für ein Gerücht. Meines Wissens werden nur Verfahrensfehler geprüft wie das mit Eurer doppelten Therapieführung. Was anderes wird wohl kaum mehr rauskommen.
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
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Hi,
dann habe ich es wenigstens versucht. Und vielleicht eröffnen sich ja noch andere Möglichkeiten. Wenn der Verfahrensfehler bestätigt wird, komme ich als nächstes mit der Klage, mein gezahltes Geld zurück zu fordern. Denn dann habe ich die notwendige Argumentation, da aufgrund eines Verfahrensfehlers der Therapieerfolg von vorneherein nicht möglich war.
Mal sehen. Ich nutze aus, was sich mir bietet.
Liebe Grüsse!
Stefan
dann habe ich es wenigstens versucht. Und vielleicht eröffnen sich ja noch andere Möglichkeiten. Wenn der Verfahrensfehler bestätigt wird, komme ich als nächstes mit der Klage, mein gezahltes Geld zurück zu fordern. Denn dann habe ich die notwendige Argumentation, da aufgrund eines Verfahrensfehlers der Therapieerfolg von vorneherein nicht möglich war.
Mal sehen. Ich nutze aus, was sich mir bietet.
Liebe Grüsse!
Stefan
Das ist ja ziemlich unrealistisch mit dem Geld. Schließlich hast Du es ja auch irgendwie genutzt. Hmmm weiß nicht.
candle
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Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
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*hehe* Finde Deine Sig da sehr passend! "Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen."
Lieber versuche ich alles, um zu meinem Recht zu kommen, als es zu lassen, weil ich denke, daß es eh nix bringt Wir werden sehen. Irgendwie glaube ich ja noch an Gerechtigkeit....
Lieber versuche ich alles, um zu meinem Recht zu kommen, als es zu lassen, weil ich denke, daß es eh nix bringt Wir werden sehen. Irgendwie glaube ich ja noch an Gerechtigkeit....
Denk nur dran, dass es DEIN Prozess ist. Der wird von der Kammer sicher nicht angestrebt. Er bekommt eben eine Abmahnung und macht dann recht oder schlecht weiter, aber gut, dass Du es angezeigt hast. Um ihn nun ganz "kaputt" zu machen, bringt nur die wiederholte Anzeige mehrerer Klienten etwas.
Und wie gesagt: Geld zurückholen??? Rechnet sich das mit Anwaltskosten und pipapo? Schließlich hast Du ja auch bei ihm aufgehört.
candle
Und wie gesagt: Geld zurückholen??? Rechnet sich das mit Anwaltskosten und pipapo? Schließlich hast Du ja auch bei ihm aufgehört.
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Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
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