Therapiestunde vorzeitig beendet

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Montana
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Beitrag Di., 31.01.2023, 17:47

Man kann halt verschiedene Krankheitsfälle konstruieren, so dass in einem Quartal für eine PTBS abgerechnet wird und im nächsten für eine Depression usw. Computer schlucken das, aber es kann im Fall einer Prüfung natürlich beanstandet werden. Ein echter neuer Krankheitsfall wäre es nur, wenn eine völlig neue Diagnose dazukommt, deren Symptome vorher noch nicht bestanden haben. Das Risiko, dass diese Art der Abrechnung zu Ärger führt, trägt dann der Therapeut. Kann man machen, aber ich habe jedes Verständnis, wenn das einer nicht machen möchte. Meiner macht es auch nicht.

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lisbeth
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Beitrag Di., 31.01.2023, 18:45

Tobe hat geschrieben: Di., 31.01.2023, 17:39 Zitat aus https://www.kbv.de/tools/ebm/html/35151 ... 24128.html
"Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 35151 ist im Krankheitsfall höchstens 6-mal und bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Vorliegen einer Intelligenzstörung (ICD-10-GM: F70-F79) höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig."
Was du zitierst ist die Abrechnungsziffer für die psychotherapeutische Sprechstunde , Tobe. Das sind die Stunde/n, die zwingend vor den probatorischen Stunden stattgefunden haben müssen, wo grundsätzlich die Notwendigkeit einer Psychotherapie festgestellt werden soll. Davon können insgesamt 150 Min. pro Jahr (Krankheitsfall) abgerechnet werden.

Die sog. Quartalsstunden finden sich unter EBM 23220
https://www.kbv.de/tools/ebm/html/23220 ... 35072.html
Beschreibung
Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung

Obligater Leistungsinhalt
Dauer mindestens 10 Minuten,
Einzelbehandlung,

Fakultativer Leistungsinhalt
Syndrombezogene therapeutische Intervention,
Krisenintervention,
Anleitung der Bezugsperson(en),

Abrechnungsbestimmung
je vollendete 10 Minuten, höchstens 15-mal im Behandlungsfall
Behandlungsfall entspricht einem Quartal, also sind insgesamt 150 Minuten pro Quartal abrechnungsfähig.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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Solage
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Beitrag Di., 31.01.2023, 19:11

Ich muss mich entschuldigen, weil ich auch dachte, dass die psychotherapeutische Sprechstunde als Quartalsstunde verrechnet wird und habe jetzt noch einmal nachgelesen und bin wie lisbeth auf das psychotherapeutische Gespräch gestoßen. Ich vermute, dass das mein Therapeut abgerechnet hat.

Tobe, du hast die psychotherapeutische Sprechstunde richtig verstanden und ich falsch.

Montana, ein neuer Krankheitsfall bei psychotherapeutischer Sprechstunde entsteht nach 4 Quartalen automatisch und nicht durch neue Diagnosen zwischendrin. Da hast du mich falsch verstanden.

Nach Ablauf der vier Quartale beginnt ein neuer Krankheitsfall. Der Patient kann in dem Fall beim selben Therapeuten erneut bis zu sechs Psychotherapeutische Sprechstunden in Anspruch nehmen. Hierbei ist zu beachten: Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen nicht durchgeführt werden. Wechselt ein Patient die Krankenkasse oder sucht eine andere Praxis auf, hat er ebenfalls erneut Anspruch auf sechs Psychotherapeutische Sprechstunden

https://www.kbv.de/html/28551.php

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Montana
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Beiträge: 3360

Beitrag Di., 31.01.2023, 21:08

@Solage: Doch, das habe ich schon verstanden, dass nach vier Quartalen automatisch ein neuer Krankheitsfall eintritt. Wenn es aber zum Ausbruch einer neuen Erkrankung kommt, dann gibt es sogar schon früher einen neuen Krankheitsfall. Und dementsprechend kann auch früher neu abgerechnet werden. Nehmen wir z.B. an, jemand hat gerade erfolgreich seine Angststörung überwunden und hat dann infolge eines schweren Unfalls ganz neu eine PTBS. Das ist dann sofort ein neuer Krankheitsfall.

So ähnlich ist das ja auch mit Rehas, wo man im Allgemeinen vier Jahre bis zu einer weiteren Reha warten muss. Bei einer weiteren Erkrankung, die zusätzlich auftaucht, gibt es diese Wartezeit nicht. Auf diese Weise war ich in zwei aufeinander folgenden Jahren in Reha, einmal gynäkologisch und einmal psychosomatisch.

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