Muss Therapeut SVV an Hausarzt melden?

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Kaja88
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Muss Therapeut SVV an Hausarzt melden?

Beitrag Do., 30.01.2020, 13:04

Hallo zusammen.
Vielleicht ist das eine sehr blöde Frage, aber wisst ihr, ob mein Therapeut Rücksprache mit meinem Hausarzt halten muss/darf/kann?
Wenn ich meinem Thera z.B. von meinem SVV erzähle, wird er es meinem Hausarzt erzählen ohne mein Wissen?

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_Marie_
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Beitrag Do., 30.01.2020, 13:08

Damit die miteinander sprechen dürfen, musst du eine gegenseitige Verschwiegenheitsentbindung unterschreiben, also Nein, darf er nicht ohne deine Zustimmung.

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Kaja88
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Beitrag Do., 30.01.2020, 13:11

_Marie_ hat geschrieben: Do., 30.01.2020, 13:08 Damit die miteinander sprechen dürfen, musst du eine gegenseitige Verschwiegenheitsentbindung unterschreiben, also Nein, darf er nicht ohne deine Zustimmung.
Wenn ich die also unterschrieben hätte, dürfte er jederzeit danach fragen?!
Ich bin ganz ehrlich. Ich bin schon seit über zwei Jahren bei ihm und habe ganz zu Beginn etwas unterschrieben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es das war

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peppermint patty
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Beitrag Do., 30.01.2020, 13:22

Dann kannst du deinen Therapeuten fragen, was du damals unterschrieben hast. IdR ist dies dein Behandlungsvertrag mit ihm.Im Übrigen kannst du diese Schweigepflichtsentbindung jederzeit widerrufen.

Wieso darf dein Hausarzt eigentlich nichts von deiner SVV erfahren, falls ich fragen darf?

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Sinarellas
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Beitrag Do., 30.01.2020, 13:30

ich frage mich eher wozu der hausarzt das wissen muss.
ist für mciha uch neu, dass plötzlich der HA so eingebunden wird, ich musste einen Wisch unetrschreiben, dass der Hausarzt nicht beanchrichtig werden soll bei xyz. Total stange...
..:..

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Kaja88
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Beitrag Do., 30.01.2020, 13:38

peppermint patty hat geschrieben: Do., 30.01.2020, 13:22 Wieso darf dein Hausarzt eigentlich nichts von deiner SVV erfahren, falls ich fragen darf?
Ich bzw meine Eltern sind sehr gut privat mit meinem Hausarzt befreundet. Meine Eltern wissen zwar von der Therapie, aber nichts von der SVV. Natürlich weiß ich,dass mein Hausarzt eine Schweigepflicht hat, trotzdem ist es mir unangenehm, wenn er davon wüsste. Und womöglich wird dann bei jeder Untersuchung darauf geschaut, ob ich wieder neue Verletzungen habe. Das möchte ich nicht.

Zusätzlich würde ich nicht wollen, dass mein Therapeut mit meiner Gynäkologin spricht. Auch dort gibt es Verletzungen (von anderen mir zugefügt), bei denen ich nicht möchte, dass mein Therapeut das erfährt

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Montana
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Beitrag Do., 30.01.2020, 15:16

Selbst wenn du mal (vor einer Ewigkeit) etwas unterschrieben hast, würde ein vernünftiger Therapeut nicht ohne Rücksprache mit dir Informationen weitergeben. Denn er müsste ja einen therapeutischen Grund dafür haben und die Intention, damit bei DIR etwas zu bewegen. Ansonsten wäre es sinnlos und würde nur das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstören. Du bist ja sowieso nicht an deinen Hausarzt gebunden und könntest einfach woanders hingehen. Zwangskontrollen auf Verletzungen wird es also niemals geben.

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Beitrag Do., 30.01.2020, 15:18

Kaja88 hat geschrieben: Do., 30.01.2020, 13:11 Wenn ich die also unterschrieben hätte, dürfte er jederzeit danach fragen?!
Ich bin ganz ehrlich. Ich bin schon seit über zwei Jahren bei ihm und habe ganz zu Beginn etwas unterschrieben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es das war
Auf der Schweigepflichtentbindung steht immer ganz klar zwischen welchen Parteien genau das gilt. Also Name und Adresse Hausarzt und Name Adresse Therapeutin.
Das gilt niemals für alles und jeden. Nur für die konkret aufgelisteten Personen.

Wenn du dir nich sicher bist frag doch nach. Is ja ne wichtige Info. Du kannst sie auch zurückziehen, falls du sie wirklich mal unterschrieben hast.

Das sind deine Daten. Du bist der Boss über deine Daten. Noch haben wir hier in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze. Noch, zum Glück.
Wenn du nicht willst, dass deine Daten an jemanden weiter geleitet werden, wird das nicht passieren.
Warum so unterwürfig? Is dein gutes Recht von der Thera zu erfahren, wws du damals unterschrieben hast.
Sie muss ja nur in die Mappe mit deinen Unterlagen schauen. Falls sie es auch nicht mehr weiß. Is auch kein großes Ding. Sie ist sowieso verpflichtet, alles zu dokumentieren.

Denke aber auch nich, dass deine Thera hinter deinem Rücken da irgendwas weiterleitem würde ohne das mit dir abzusprechen.

Scheint auch eher n Vertrauensproblem mitzuschwingen.
"You cannot find peace by avoiding life."
Virginia Woolf

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Kaja88
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Beitrag Do., 30.01.2020, 15:37

Ich vertraue meinem Thera zwar schon, aber ein mulmiges Gefühl bleibt. Darum würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und die Erlaubnis widerrufen. Werde ihn nächste Stunde mal darauf ansprechen in der Hoffnung er nimmt mir das nicht übel

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Montana
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Beitrag Do., 30.01.2020, 16:34

Warum sollte er das denn übelnehmen? Das ist etwas ganz normales und hat außerdem gar nichts mit ihm zu tun.

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Kaja88
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Beitrag Do., 30.01.2020, 16:54

Montana hat geschrieben: Do., 30.01.2020, 16:34 Warum sollte er das denn übelnehmen? Das ist etwas ganz normales und hat außerdem gar nichts mit ihm zu tun.
Das sind in erster Linie Ängste, die sich nur in meinem Kopf abspielen.

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Montana
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Beitrag Do., 30.01.2020, 22:04

Huch, mir ist gerade nochmal der Titel dieses Threads ins Auge gefallen. Da steht ja gar nicht "darf Therapeut", sondern "muss Therapeut". Und dann noch das nette Wort "melden".
Um das mal deutlich zu sagen: SVV ist zwar für dich schädlich, aber nicht verboten und nicht kriminell. Noch nichtmal unmoralisch (aus meiner Sicht). Von daher gibt es dafür auch kein "Staatliches Meldesystem". Der Hausarzt wiederum ist ein Dienstleister, den du bei Bedarf aufsuchen darfst. Er ist nicht dein Erziehungsberechtigter, dein Vormund oder dein Wärter.
Manchmal muss man sich explizit bewusst machen, dass man seine zwei Beine benutzen kann um einen unangenehmen Ort zu verlassen. So war ich z.B. voller Verzweiflung, als mich mein Arbeitgeber für fünf Monate nach München schicken wollte. Ich war gerade mit meinem Freund zusammengezogen. Als mir klar wurde, dass ich nicht nach München gehen muss und dort nicht hingehen werde, war ich unendlich erleichtert.

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Beitrag Fr., 31.01.2020, 14:30

Montana hat geschrieben: Do., 30.01.2020, 22:04 Um das mal deutlich zu sagen: SVV ist zwar für dich schädlich, aber nicht verboten und nicht kriminell. Noch nichtmal unmoralisch (aus meiner Sicht).

Ja, sehe ich auch so. SSV ist einfach ein Weg Probleme zu bewältigen. Ein Weg unter vielen. Jedem Menschen sind andere Möglichkeiten mitgegeben mit den Schwierigkeiten des Lebens umzugehen. Man lernt in seinem Leben auch immer wieder neue.
SSV ist eine davon. Ob es nun unbedingt die beste für einen selbst ist, muss jeder selbst entscheiden. Auch ein Therapeut, Arzt oder whatever wird und kann das ja nicht für einen entscheiden.
Jeder ist frei, jeder hat die Verantwortung für sich selbst.
"You cannot find peace by avoiding life."
Virginia Woolf


montagne
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Beitrag Sa., 01.02.2020, 14:49

Man kann Schweigepflichtsentbindungen jederzeit ohne Nennung von Gründen einschränken oder zurückziehen.
amor fati

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