Nein, dass es dir bei einem vorigen Termin schlecht ging, reicht nicht für eine polizeiliche Suchaktion aus. Bei vager Andeutung oder konkret geäußerter Suizidabsicht sieht es anders aus. Sehr oft ärgern sich Angehörige vermisster Personen, da im Normalfall, auch bei Minderjährigen, die Polizei nicht sofort eine Suchstaffel losschickt.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 17:22 Weil es mir beim vorherigen Termin so schlecht ging, hatte sie Sorge, dass etwas passiert sei und 2 mal versucht, mich zu Hause zu erreichen, mich aber nicht erreicht, weil ich auf der Arbeit war. Sie hätte beinahe die Polizei losgeschickt, um nach mir zu suchen. (...)
Nach dem obigen Satz wäre ich dann zwar der (wenn auch ungewollte) Verursacher gewesen, aber da keine akute Gefahrenlage bestand, hätte ich demnach keine Kosten tragen müssen?
Kosten für Polizeieinsatz
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Genau. Das ist das Verursacherprinzip, dass Mio schon erklärt hat. Du hast in dem Fall ja gar keine Gefahrenlage verursacht, hättest also nix bezahlen müssen. Eventuell hätte man deiner Psychiaterin die Rechnung schicken können, wenn man es so drehen könnte, dass sie komplett überreagiert hat mit ihrer Sorge. Aber das wird wohl (zum Glück) nur selten gemacht.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 17:22 OK, das mit dem verschwundenen Kind ist nicht das richtige Beispiel, da müsste dann wohl eher der Mörder als Verursacher herangezogen werden bezüglich der Kosten.
Jetzt zitiere ich mich auch noch selbst, aber für mich macht dieser Satz einfach keinen Sinn.
Ich habe mal einen Termin bei meiner Psychiaterin verbummelt, weil ich mir den Termin in meinem Kalender falsch notiert hatte (einen Tag zu spät). Weil es mir beim vorherigen Termin so schlecht ging, hatte sie Sorge, dass etwas passiert sei und 2 mal versucht, mich zu Hause zu erreichen, mich aber nicht erreicht, weil ich auf der Arbeit war. Sie hätte beinahe die Polizei losgeschickt, um nach mir zu suchen. Hatte sich dann aber erledigt, weil ich sie, als ich nach Hause kam, noch zurückrufen konnte.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 16:11
Irgendwie erschließt sich mir der Sinn dieser Aussage nicht.
Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, wenn keine ernsthafte Gefahrenlage besteht, dann müssen keine Kosten getragen werden!?
Nach dem obigen Satz wäre ich dann zwar der (wenn auch ungewollte) Verursacher gewesen, aber da keine akute Gefahrenlage bestand, hätte ich demnach keine Kosten tragen müssen? Aber wenn ich tatsächlich mir was angetan hätte, dann schon?
Wenn du dir aber was angetan hättest, dann hättest du ja tatsächlich eine Gefahr verursacht und hättest als Verursacher dann auch für die entsprechenden Kosten aufkommen müssen.
Die Frage verstehe ich jetzt leider nicht so genau. Was willst du denn dazu wissen?
Mir hat mal ein Ex die Polizei nach Hause geschickt. Er hatte denen erzählt, ich wolle mir etwas antun. Die haben geklingelt, wir haben uns gemeinsam über meinen Ex gewundert, und sie sind wieder gefahren. Ob er dafür eine Rechnung bekommen hat? Das fänd ich ziemlich cool. Immerhin wollte er mich ja nur ärgern. Er hatte auch in der örtlichen Psychiatrie angerufen und die aufgefordert, mich einzukassieren. Habe ich über drei Ecken erfahren. Das hat bei denen wohl für Erheiterung gesorgt. Er wollte wohl nach der Trennung schnellstmöglich die Wohnung für sich haben. Er wohnte da grad bei seinen Eltern.
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Naja, so ganz überreagiert wäre es vielleicht nicht gewesen, habe schon sehr häufig heftige Suizidgedanken, -phantasien, -wünsche, hätte ich vielleicht dazu sagen sollen.Du hast in dem Fall ja gar keine Gefahrenlage verursacht, hättest also nix bezahlen müssen. Eventuell hätte man deiner Psychiaterin die Rechnung schicken können, wenn man es so drehen könnte, dass sie komplett überreagiert hat mit ihrer Sorge. Aber das wird wohl (zum Glück) nur selten gemacht.
Wenn du dir aber was angetan hättest, dann hättest du ja tatsächlich eine Gefahr verursacht und hättest als Verursacher dann auch für die entsprechenden Kosten aufkommen müssen.
Aber ich finde das irgendwie absurd. Gerade wenn akute Gefahr droht oder die Lage unklar ist, sind solche Einsätze doch gerechtfertigt. Dafür ist die Polizei doch da.
In meinem Fall könnte man sich streiten, in gewisser Weise wäre ein Einsatz vertretbar gewesen, weil es hätte Gefahr drohen können und ich war durch meine Schusseligkeit auch Verursacher, aber das war meiner Krankheit geschuldet und ich habe auch nicht mit Vorsatz gehandelt.
Hingegen finde ich den Fall mit dem nicht geleerten Briefkasten im Urlaub gedankenlos und fahrlässig und durchaus abstrafungswürdig.
Oder Leute, die aus "Jux und Dollerei" sowas provozieren, die werden ja auf jeden Fall belangt, was auch richtig ist.
Oder Beispiel häusliche Gewalt, wenn da die Polizei anrückt, da besteht Gefahr und es gibt eine/n Verursacher/in. Die müssten dann ja nach diesem Verursacherprinzip alle blechen. Tun sie das? Meines Wissens nach nicht.
Also mein Gerechtigkeitsempfinden ist gerade arg strapaziert.
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)
Du meinst den arbeitslosen Säufer, der Frau und Kinder schlägt? Bei dem ist eh nichts zu holen. Und falls doch, nimmt man es auch der Frau und den Kindern weg. Leider braucht es ja oft sehr lang, bis Opfer häuslicher Gewalt eine räumliche Trennung vollziehen.
Die Wahrscheinlichkeit dass Du exakt zu dem Zeitpunkt wo Du Deinen nächsten Termin bei ihr hast gerade im Begriff bist Dir etwas anzutun geht gen Null. WENN dann hättest Du Dir vielleicht bereits etwas angetan, dann ginge es aber nicht mehr um "akute Gefahr" sondern darum nachzusehen OB Du noch lebst. Oder vielleicht unbemerkt tot in Deiner Wohnung liegst. Das ist eine vollkommen andere Sachlage. Ich bezweifele auch stark, dass die Polizei dem dann mit dem Aufwand nachgehen würde wie sie es hier getan hat, einfach weil dazu so erst einmal keine Veranlassung besteht ohne KONKRETEN Hinweis.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 19:42 Naja, so ganz überreagiert wäre es vielleicht nicht gewesen, habe schon sehr häufig heftige Suizidgedanken, -phantasien, -wünsche, hätte ich vielleicht dazu sagen sollen.
Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 19:42Aber ich finde das irgendwie absurd. Gerade wenn akute Gefahr droht oder die Lage unklar ist, sind solche Einsätze doch gerechtfertigt. Dafür ist die Polizei doch da.
Ja, die Polizei soll Dich schützen, so nötig auch vor Dir selbst. Aber wenn Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte bist dann ist Dir zuzumuten dass Du die Konsequenzen Deines Handelns absehen kannst. Bist Du das nicht müsste man Dich zwangseinweisen lassen, damit Du so zuverlässig vor Dir selbst geschützt wirst.
Nein, denn wenn sie nach Eurer vorherigen Stunde da eine ersthafte Gefahr für Dich gesehen hätte dann hätte sie bereits da intervenieren müssen. Dh. sie hätte Dich dann gar nicht gehen lassen dürfen bzw. wenn Du gegen ihr Eingreifen gegangen wärst direkt die Polizei informieren müssen.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 19:42In meinem Fall könnte man sich streiten, in gewisser Weise wäre ein Einsatz vertretbar gewesen, weil es hätte Gefahr drohen können und ich war durch meine Schusseligkeit auch Verursacher, aber das war meiner Krankheit geschuldet und ich habe auch nicht mit Vorsatz gehandelt.
Ein nicht geleerter Briefkasten soll "grob fahrlässig" und "abstrafungswürdig sein"???? Also die Logik verstehe ich jetzt nicht... Wie meinst Du das?Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 19:42Hingegen finde ich den Fall mit dem nicht geleerten Briefkasten im Urlaub gedankenlos und fahrlässig und durchaus abstrafungswürdig.
Ich bin kein Experte, aber häusliche Gewalt fällt meines Wissens nach unter das Strafrecht und wird demnach anders bewertet werden als ein Suizid der strafrechtlich nicht verfolgt wird. Es ist die Aufgabe der Polizei zur Aufklärung von Straftaten beizutragen, Deine Suizidabsicht muss diese hingegen nicht "aufklären" sondern Dich nur daran hindern Dir selbst Schaden zuzufügen so sie Kenntnis davon bekommt dass Du das ernsthaft vor hast.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 19:42Oder Beispiel häusliche Gewalt, wenn da die Polizei anrückt, da besteht Gefahr und es gibt eine/n Verursacher/in. Die müssten dann ja nach diesem Verursacherprinzip alle blechen. Tun sie das? Meines Wissens nach nicht.
Wenn jemand im Falle Deines Suizids strafrechtlich belangt werden könnte dann wäre es der Therapeut der trotz Kenntnis Deiner Absichten nichts unternimmt um Deinen Suizid zu verhindern.
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Hm ja, ok, die Angelegenheiten aus den unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven zu sehen, macht es dann etwas klarer. Danke.
Na, da war doch ein Beispiel, dass ein Nachbar oder Vermieter die Polizei benachrichtigt hat, weil der Briefkasten übergequollen ist und der Mieter nicht erreicht werden konnte und deswegen Sorge aufkam. Dabei war der Betreffende nur im Urlaub und hatte anscheinend nicht an den Briefkasten gedacht.mio hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 20:46Ein nicht geleerter Briefkasten soll "grob fahrlässig" und "abstrafungswürdig sein"???? Also die Logik verstehe ich jetzt nicht... Wie meinst Du das?Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 19:42Hingegen finde ich den Fall mit dem nicht geleerten Briefkasten im Urlaub gedankenlos und fahrlässig und durchaus abstrafungswürdig.
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)
Ja, aber für das (wenn auch vielleicht fürsorgliche) "Kopfkino" Deiner Nachbarn kannst Du ja nix. Weshalb Du eben auch nicht dafür belangt werden kannst.
Und es ist nunmal nicht verboten seinen Briefkasten nicht zu leeren wenn man in Urlaub fährt oder gar ein Hinweis darauf dass man "in akuter Gefahr ist". Du musst ihn ja noch nicht mal leeren wenn Du da bist.
Wenn dann irgendein Nachbar daraus "schlussfolgert" dass Dir was passiert sein MUSS, dann ist das zwar vielleicht nett gemeint, aber eben kein eindeutiger Hinweis und vor allem keiner den Du zu verantworten hättest.
Dem Nachbar würde allerdings auch nichts passieren, weil er ja nur in bester Absicht gehandelt hätte. OB dem dann überhaupt direkt - nur aufgrund dieses einen Indizes - nachgegangen würde dürfte sehr vom Einzelfall abhängig sein.
Louane, ich möchte Dir empfehlen, einen sogenannten sozialpsychiatrischen bzw. psychosozialen Dienst aufzusuchen. Dort arbeiten Sozialarbeiter, die sich mit der Rechtslage auskennen oder Dich zumindest weitervermitteln können an Institutionen, die über die entsprechenden Informationen verfügen. Vielleicht lässt sich das Hinzuziehen eines Anwalts auf diese Weise vermeiden (was sicherlich Deinen Geldbeutel freuen wird) …
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Na da sind ja mal wieder urviele Rechtsexperten unterwegs.
Im Grunde steht hier gar nix. Wir kennen ja nicht mal den Gebührenbescheid, aus dem der Rechtsgrund hervorgehen würde. Gibt es überhaupt einen?
Außerdem welches Bundesland, welche Kräfte waren im Einsatz? Warum kam es überhaupt zu einer Suchaktion?
Und selbst wenn die Forderung tatsächlich berechtigt sein sollte, kann die Forderung erlassen werden, was in Härtefällen regelmäßig geschieht.
Hast du jetzt überhaupt eine Idee, wo du zur Beratung hingehen könntest?
Im Grunde steht hier gar nix. Wir kennen ja nicht mal den Gebührenbescheid, aus dem der Rechtsgrund hervorgehen würde. Gibt es überhaupt einen?
Außerdem welches Bundesland, welche Kräfte waren im Einsatz? Warum kam es überhaupt zu einer Suchaktion?
Und selbst wenn die Forderung tatsächlich berechtigt sein sollte, kann die Forderung erlassen werden, was in Härtefällen regelmäßig geschieht.
Hast du jetzt überhaupt eine Idee, wo du zur Beratung hingehen könntest?
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
Naja ehrlich gesagt, viel weiter bin ich nicht. Ich werde dann aber mal zum Arbeitsamt und dem sozialpsychiatrischen Dienst gehen und da nachfragen. Davon habe ich noch nie was gehört, aber das klingt ja schon mal gut. Ich bin mir nur nicht sicher, ob es sowas hier überhaupt gibt.Broken Wing hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 22:14 Na da sind ja mal wieder urviele Rechtsexperten unterwegs.
Im Grunde steht hier gar nix. Wir kennen ja nicht mal den Gebührenbescheid, aus dem der Rechtsgrund hervorgehen würde. Gibt es überhaupt einen?
Außerdem welches Bundesland, welche Kräfte waren im Einsatz? Warum kam es überhaupt zu einer Suchaktion?
Und selbst wenn die Forderung tatsächlich berechtigt sein sollte, kann die Forderung erlassen werden, was in Härtefällen regelmäßig geschieht.
Hast du jetzt überhaupt eine Idee, wo du zur Beratung hingehen könntest?
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Ja was es dort gibt, kann dir nur Mr. Google sagen.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
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Also ich kenne jemanden der aufgrund einer heftigen Panickattacke die Rettung rief, weil die Person dachte sie hätte einen Herzinfarkt und dann 400 Euro zahlen sollte.
Mit einem Brief vom Arzt, daß die Person unter einer diagnostizierten psychischen Krankheit leide, musste sie die 400 Euro nicht zahlen.
Mit einem Brief vom Arzt, daß die Person unter einer diagnostizierten psychischen Krankheit leide, musste sie die 400 Euro nicht zahlen.
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