Beihilfe zum Suizid

Alle Themen, die in keines der obigen Foren zum Thema "Psychische Leiden und Beschwerden" passen.
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Broken Wing
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Beihilfe zum Suizid

Beitrag Mo., 06.04.2020, 21:21

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 34715.html

Das kam spät, dafür aber mit deutlicher Ansage. Das Gericht stellt gleich im Urteil klar, dass nicht nur das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid verfassungswidrig ist, sondern auch der Zugang zur Geschäftsmäßigen Sterbehilfe nicht materiellen Kriterien unterworfen sein darf. Logisch und konsequent. Aber ich rede leider nur von Deutschland, in Österreich gibt es bis dahin noch viel zu tun.
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hawi
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Beitrag Di., 07.04.2020, 14:04

Hallo Broken,

zwar hast du das Urteil schon verlinkt, weils (mir) wichtig ist, und auch schön klar formuliert ist,
stell ich hier die mir wichtigen Leitsätze des BverfG als Zitat ein:
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 34715.html
Mir geht es selbst gar nicht so sehr um die Sterbehilfe.
Mir geht es darum, dass für Deutschland mit dem Urteil erstmals so klar gesagt wurde, dass zu Freiheit , Selbstbestimmtheit, jedes einzelnen, die Freiheit gehört, sich das Leben zu nehmen.
Und dass diese Freiheit mehr zählt, als z.B. die Pflicht des Staates, Leben zu schützen, zu erhalten.
Und dass natürlich auch gesellschaftliche Anschauungen, z.B. religiöse, diese Recht des einzelnen zu respektieren haben.

Dies Urteil geht weit darüber hinaus, Sterbehilfe zu erlauben.
Ich denke es wird dauern, bis wir sehen, in welchen Bereichen dies Urteil überall wirkt.
Auch hier im Forum wird/wurde Suizid ja häufig diskutiert, thematisiert.
Zumindest in D wird man zukünftig nicht mehr so einfach schließen können (dürfen?), jemand mit Suizidgedanken sei psychisch krank. Und sogar wenn, solange jemand noch nicht zu krank ist, um über sich selbst bestimmen zu können, solange hat er das Recht, sich mit oder ohne Hilfe sein Leben zu nehmen. Und wohl auch nicht unwichtig, ab sofort braucht sich ein Sterbewilliger vor niemandem mehr zu rechtfertigen. Er muss nicht Krankheit oder was auch immer als Grund, Hintergrund seines Willens angeben.

In Österreich soll dazu ja bald auch was oberstgerichtlich entschieden werden.
Mal sehn, was dabei rauskommt.
LG hawi
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Broken Wing
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Beitrag Di., 07.04.2020, 17:09

Du meinst in Ö den VfGH, oder? Da ist die rechtliche Ordnung etwas anders als iin Deutschland und es gibt stärkeren religiösen Einfluss, ich bin da also nicht so optimistisch.

Für mich ist der wichtigste Punkt, dass eine Neuregelung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe weder die Motive einer Vernünftigkeitsprüfung unterziehen darf noch körperliches Leiden bestimmten Schweregrades verlangen. Es ist halt wie bei jedem Rechtsgeschäft, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, passt. Es stellt sich dann nur die Frage der Ernsthaftigkeit, auch dazu nimmt das BVerfG Stellung. So lange ein Mensch voll Geschäftsfähig ist, gibt es da nichts zu diskutieren - und das sind Depressive in der Regel.

Die alte Sterbehilfediskussion ist mir schon immer unsympathisch gewesen, die Freiheit für de Fakto Leichen gefordert hat.
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Beitrag Di., 07.04.2020, 17:57

Ja, ich kann mich an den Thread erinnern und habe mich da sehr beteiligt. Die Entscheidung ist voll und ganz auf meiner Linie, die ja selbst für Befürworter des ass. Suizids eine Extremposition darstellt. Mag einfach kein Rumgeeiere.

Wenn jemand volljährig ist und wegen Liebeskummer gehen will, ist das zu respektieren, er weiß schließlich, was bei Einnahme eines tödlichen Medikaments passiert und dass dieser Schritt nicht rückgängig gemacht werden kann. Bereuen könnte er es außerdem ohnehin nicht. Der Vater von drei Kindern, der sich aus seiner Verantwortung stiehlt, handelt unverantwortlich, ob mit oder ohne Beihilfe. Ob er selbst in die Donau springt oder sich ins Wasser stoßen lässt, ändert nichts an der moralischen Bewertung. Tja, sich ins Wasser stoßen lassen ginge möglicherweise über reine Beihilfe hinaus, blödes Beispiel.
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hawi
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Beitrag Di., 07.04.2020, 18:01

Broken Wing hat geschrieben: Di., 07.04.2020, 17:09 Du meinst in Ö den VfGH, oder? Da ist die rechtliche Ordnung etwas anders als iin Deutschland und es gibt stärkeren religiösen Einfluss, ich bin da also nicht so optimistisch.
Wenn du es sagst, werd ich den wohl gemeint haben. :-> Hab nur gelesen, dass zum Thema demnächst auch in Österreich was entschieden werden soll.
Mehr weiß ich dazu nicht, damit natürlich auch nicht, in welche Richtung das in Ö entschieden werden könnte.
Sogar in D, ich hoffte auf so ein Urteil, nahm an, es ginge so halbwegs in diese Richtung, dass so klar, eindeutig, auch allumfassend geurteilt wurde, das hat mich positiv uberrascht.
Für mich natürlich klar, dass jeder Mensch dieses Recht hat.
Gut dass es nun auch allgemein so hier gilt. Für Ö kann ich nur hoffen.

LG hawi
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Beitrag Di., 07.04.2020, 18:34

Mittlerweile habe ich nicht mehr suizidale Tendenzen und brauche auch keine Beihilfe. Das heißt aber nicht, dass ich vergessen habe, worum es bei mir damals ging. Ich weiß, dass sich bei mir viel durch Glück und Hilfe verändert hat, was viele nicht bekommen.
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nulla
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Beitrag Mi., 08.04.2020, 02:06

Broken Wing hat geschrieben: Di., 07.04.2020, 17:57 Wenn jemand volljährig ist und wegen Liebeskummer gehen will, ist das zu respektieren [...] Der Vater von drei Kindern, der sich aus seiner Verantwortung stiehlt, handelt unverantwortlich
Naja, umgekehrt ist die Frage, wer von beiden die besseren Möglichkeiten hat, zu einem zufriedeneren Leben zu finden. Wenn ein Vater (oder eine Mutter) zu so einem Schritt bereit ist, wird dem vermutlich so einiges vorangegangen sein.

Wobei solche Kriterien zwar eine moralische, aber eben keine rechtliche Relevanz haben.
Broken Wing hat geschrieben: Di., 07.04.2020, 17:09 Für mich ist der wichtigste Punkt, dass eine Neuregelung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe weder die Motive einer Vernünftigkeitsprüfung unterziehen darf noch körperliches Leiden bestimmten Schweregrades verlangen
Ja.
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Beitrag So., 12.04.2020, 21:12

Huch, da sind jetzt mehrere Beiträge verschwunden. Auch gut, das Wichtigste steht im ersten Beitrag.
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hawi
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Beitrag So., 31.01.2021, 08:52

Nach dem Aus des früheren Sterbehilfegesetzes hat eine fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe im Bundestag einen Vorstoß für eine Neuregelung vorgelegt. Dieser sieht ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung vor - aber nur nach eingehender Beratung.

Der SPD-Abgeordnete Lauterbach betonte, dazu gehörten als ein "Sicherheitsnetz" staatlich organisierte Beratungsstellen, damit Suizidhilfe etwa nicht für psychisch Kranke in Frage komme.
https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-211.html

Klingt für mich nach dem nächsten Versuch, Menschen in D in ihrer Entscheidungsfreiheit einzuschränken.

Wer meint, kein psychisch Kranker dürfe Suizidhilfe erhalten? Der bestreitet aus meiner Sicht damit pauschal, dass psychisch Kranke selbstverantwortlich, frei-willig handeln können.

Mal unterstellt, das wäre so, dann müssten all die, die das so sehen, halt das deutsche Betreuungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsgesetz ändern, anpassen, mit der Konsequenz, dass alle psychisch Kranken in Sachen „Sterbeentscheidung“ einen Betreuer/Pfleger bekommen müssen.

Soweit ich sehe, wird wieder erstmal unterstellt, Suizidwünsche seinen Wünsche, die nicht auf freiem Willen beruhen. Wieder sollen die Wünschenden beweisen, sie wünschen freiwillig.
Nicht gegen Beratungen, aber die dann bitte so, dass der Grundansatz umgekehrt ist, dass von „freiem Willen“ ausgegangen wird, und „nur“ geprüft wird, ob dieser Wille erheblich in seiner Freiheit eingeschränkt ist.

LG hawi
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Wild Mustang
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Beitrag So., 31.01.2021, 09:09

Das wäre eine schlimme Diskriminierung, wenn alle Menschen Recht auf Sterbehilfe hätten, aber diagnostizierte psychisch Kranke nicht.

Aber dieser Lauterbach ist eh gefährlich. :!!:

Gruß


Mutang
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Scars
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Beitrag Di., 02.02.2021, 09:54

Ich bin gegen Sterbehilfe. Wohl noch mehr bei psychischen Erkrankungen oder gar aus psychosozialen Motiven. Deswegen spreche ich aber niemandem seine Zurechnungsfähigkeit oder Eigenverantwortung ab. Man kann sich jederzeit umbringen, die Frage an der Stelle geht auch nach Beihilfe zum Suizid.

Ich finde die ganze Energie und das Geld, was in solche Diskussionen fliesst, wäre besser investiert in Bereiche, die dem Leben zuträglich sind und vernachlässigt oder kaputt gespart werden. Ausbau Palliativmedizin, Versorgung von alten Menschen und Menschen mit körperlichen und psychischen Erkrankungen, Bildung, flexible und gut bezahlte Arbeitsplätze, bezahlbarer Wohnraum... Abbau von Stigmatisierungen, Veränderung sozialer Normen... wenn Sterbehilfe dann nur in eng gestecktem Rahmen und mit strenger Motivprüfung. Ich finde es in Ordnung, Sterbeprozesse abzukürzen oder schwerwiegendes Leiden abzuwenden. Bei allem anderen (Liebeskummer?!) sollte man vielleicht erstmal an den anderen Stellschrauben drehen und dann können wir darüber nachdenken ob Menschen anderen Menschen bei der Selbsttötung helfen sollten...
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Wild Mustang
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Beitrag Di., 02.02.2021, 10:47

Also, Beihilfe zum Suizid wegen Liebeskummer, da muss man erstmal drauf kommen.

Und deine Idealvorstellungen von einer lebenswerten Gesellschaft werden nie erfüllt werden. Und selbst wenn, hat das nichts mit dem Thema zu tun.

Gruß

Mustang
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Malia
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Beitrag Di., 02.02.2021, 11:27

Wild Mustang hat geschrieben: Di., 02.02.2021, 10:47

. Und selbst wenn, hat das nichts mit dem Thema zu tun.

Gruß

Mustang
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Bei einem gewissen Stande der Selbsterkenntnis und bei sonstigen für die Beobachtung günstigen Begleitumständen wird es regelmäßig geschehen müssen, dass man sich abscheulich findet.
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Wild Mustang
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Beitrag Di., 02.02.2021, 11:28

Gehörst du jetzt zum Moderatoren-Team?
Wär doch ne Idee. :!!: :lol:

Gruß

Mustang
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Philosophia
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Beitrag Di., 02.02.2021, 12:01

Bloß nicht... !
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