Befugnisse des AMS / Suizidgedanken

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Asus
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Befugnisse des AMS / Suizidgedanken

Beitrag Do., 26.02.2015, 23:42

Hallo Liebe Community,

kurz zu mir. Ich bin seit meinem 18 Lebensjahr Depressiv mit der Diagnose rezidivierende Depression/ instabile Persönlichkeitsstörung. Ich habe auch schon mehrere Krankenhausaufenthalte hinter mir.

Ich hatte am Montag einen Termin bei meiner zuständigen AMS-Betreuerin, um die derzeitige Situation zu besprechen. Aufgrund dessen dass ich ein Realist bin, habe ich auf die Frage, wie es nun weitergehen soll, geantwortet, es ist wohl besser wenn ich mich umbringe. Wie schon erwähnt, habe ich dies aufgrund meiner Situation, ich bin schon seit geraumer Zeit Arbeitslos und Lust und Laune auf diese Leben habe ich schon lange nicht mehr, gesagt.

Dies heißt aber noch lange nicht dass ich mich umbringen will, nicht dass es hier zur Missverständnissen kommt.

Aufgrund meiner Aussage, hat meine Beraterin mir eine Vereinbarung aufgedrückt, dass ich mich umgehend bei meinem Psychiater melden muss, denn Termin soll ich ihr dann unverzüglich mitteilen. Da ich aber ehrlich gesagt keine Lust mehr habe, mit einem Arzt zu reden, da es für mich immer die gleiche Leier ist (falls ich jemand mit dieser Aussage an den Kopf stoße, tut es mir Leid, ich reflektiere nur „meine“ Meinung).

Wollte ich fragen, (vlt ist ja der ein oder andere Jurist hier) ob eine AMS-Betreuerin die Befugnis hat dies anzuordnen.

LG Asus

(Hinweis Admin: Betreffzeile präzisiert)
Zuletzt geändert von Asus am Fr., 27.02.2015, 00:22, insgesamt 1-mal geändert.

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viciente
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 00:07

hi asus,

.. ich bin zwar kein jurist und kann dir diese frage nicht exakt beantworten, aber vielleicht "hilft" dir das etwas bei deiner betrachtungsweise:

.. das ams hat relativ einfache grundregeln und ist an sich ähnlich wie ein arbeitgeber zu betrachten; eine leistung kann nur dann erbracht werden, wenn jemand verfügbar, arbeitsWILLIG und arbeitsFÄHIG ist. letzteren eindruck scheinst du nicht grade erweckt zu haben, weshalb aus sicht des ams ein versuch angemessen ist, das - unabhängig von deiner aussage - herausfinden zu lassen. weigerst du dich, kann auch die "willigkeit" angezweifelt werden. tritt beides ein, dann ist das ams formal nicht mehr zuständig.

.. dann wirst du nämlich als "krank" eingestuft und bist damit bis auf weiteres weder arbeits- noch vermittlungsfähig; damit ist die krankenkasse zuständig, dir - je nachdem - für maximal 52 wochen krankengeld zu zahlen, sowie den fortschritt und deine aktive teilnahme auch zu überprüfen.

.. es könnte also für dich schon sinnvoll sein, diese termine (zumindest pro-forma) auch wahrzunehmen; zugegebener massen müssen sie für dich nicht zwangsläufig darauf ausgerichtet sein, dich tatsächlich und direkt in bezug auf eine besserung deiner persönlichen befindlichkeit zu unterstützen. du würdest aber damit zumindest mal gewisse auflagen erfüllen - krank geschrieben werden, um zumindest anspruch auf (geld)leistungen zu haben.

.. unabhängig davon wird es dir nicht erspart bleiben, trotz allem externe unterstützung - z.b. in form einer therapie - zu finden bzw. in anspruch zu nehmen, die dir ernsthaft weiterhilft, weil es ja im endeffekt vor allem darum geht, dass sich dein "zustand" trotz allem nachhaltig bessert. auch wenn das u.a. bei depressionen unheimlich schwer sein kann, ist es doch fast immer die einzige möglichkeit, aus dem ganzen auch mal rauszukommen!

ps: das ams ist keine behörde in dem sinn; das ams verwaltet und vermittelt arbeitssuchende bzw. zahlt ihnen eine überbrückung, wenn sie gewisse auflagen erfüllen. "müssen" tust du also in dem sinn gar nix, du bekommst nur dann eben auch nix mehr! .. http://www.psz.co.at/angebote/psychosoz ... ienst-psd/ .


redred
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 01:25

@asus,

ist dir so langweilig, dass du dir und anderen gerne Probleme schaffst?

a)Warum sagst du denn, dass es am besten wäre dich umzubringen, wenn du es nicht tun willst? Dir muss doch klar sein, dass das als Suizidabsicht gewertet wird.

Und b) Warum gehst du dann nicht einfach zum Psychiater? Dann ist die Sache nämlich schnell vom Tisch, und du brauchst keine Juristen und sonst etwas zu bemühen. Du musst dir die "Leier" ja auch nicht lange antun, nur 5 min, dann hast du die Auflage erfüllt. Sie es mal als einen Gang, den du dir halt selbst eingebrockt hast.
Aus Fehlern lernt man. Manche tun das jedenfalls.
Ob Dir eine Katze, die Dir über den Weg läuft, Unglück bringt oder nicht, hängt davon ab, ob du ein Mensch bist oder eine Maus!

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Asus
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 02:33

Hallo redred, viciente,

Ja es mag sein dass meine Wortwahl sehr schlecht gewählt war, ich wollte sie aber nur so wieder geben wie es am Montag gewesen ist. Nein, ich will natürlich niemanden Probleme bereiten, falls ich dir dadurch Sorge bereitet habe tut es mir Leid und ich entschuldige mich dafür. Ich glaube jeder Depressiver, spielt mal mit den Gedanken sich selbst umzubringen und dies hatte ich nun mal Leider an diesem Tag. Ich brauche einfach einen geschützten Arbeitsplatz, wo ich mal krank sein kann ohne Angst haben zu müssen, dass ich meinen Job verliere, nur ist dies zurzeit nicht möglich. Aufgrund meiner zahlreichen Krankenstände, schaut mein Lebenslauf alles andere als rosig aus und irgendwann, hat man halt einfach keine Lust mehr, Absagen zu lesen. Leider kam dann dieser ganzer Frust am Montag raus und deshalb habe diese Wortwahl getroffen, die ganz bestimmt falsch war, aber ich glaube jeder macht mal Fehler und dass war meiner.

Es fällt mir halt momentan schwer zu einem Arzt zu gehen, schon das schreiben hier, fällt mir nicht leicht. Da ihr aber recht habt, werde ich morgen meinen Arzt zumindest mal eine E-Mail schreiben.

LG Benjamin

Edit: Da ich gesehen habe, dass der Administrator den Titel geändert hat, distanziere ich mich klar und deutlich davon mir was anzutun!

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redred
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 02:49

Ja, jetzt ist mir das klarer, warum du das gesagt hast.
Aber das ist keine große Sache, wie gesagt, geh einfach zum Arzt, das ist das kleinere Übel, dann ist diese Bemerkung schnell aus der Welt geschafft.
Wenn es Dir so schlecht geht, ist ein Gang zum Psychiater wohl auch notwendig. Vielleicht kann er dir ja helfen.
Und das Problem mit der Arbeitsuche und psychischer Erkrankung haben hier bestimmt im Forum noch einige. Vielleicht kann man dir hier einige Tipps geben, welche Möglichkeiten es gibt. Vielleich erst mal auf dem zweiten Arbeitsmarkt?
Vielleicht ist auch eine Reha Maßnahme angebracht?

Hoffe es geht Dir bald wieder besser! Und Kopf hoch ....
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Asus
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 02:58

Hallo redred,

Danke für deinen Zuspruch und wie gesagt falls meine erster Beitrag grob rüber kam, tut es mir Leid.

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