Ich bin Krank und in Rente

Alle Themen, die in keines der obigen Foren zum Thema "Psychische Leiden und Beschwerden" passen.
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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 16:21

LDN hat geschrieben:Münchner da ist leider kein link bei ?

Ich meinte das Sozialmöbellager.

Ach ja, und weil du schreibst, daß du unter diesen Bedingungen lieber wieder versuchst zu arbeiten, zu einer vollen Erwerbsminderungsrente darf man bis zu 15 Stunden die Woche und mit einem Einkommen bis zu 400 Euro im Monat arbeiten.
Du kannst dir also problemlos einen 400 Euro Job zusätzlich suchen, ohne daß du die Rente verlierst. Was ja auch wenn du ernsthaft krank bist vom Leistungsvermögen her eher zu schaffen ist.

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Lanzalotta
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 20:22

Rosenrot, ich mußte bei meinem Anwalt nicht zum Amtsgericht.Da er auf "Sozialrecht" spezialisiert war, hat er die Kostenübernahme selbst geregelt.Kontoauszüge wollte er auch nicht.
Sowas kannst Du, LDN, auch am Telefon erfragen.

Aber vielleicht erübrigt sich auch ein Gang zum Anwalt:
Da ich aber noch kleine Fixkosten wie zB meinen laptop von 40 € habe komme ich auch 240 € die mir bleiben.
Achso, ich habe es so verstanden, dass Dir abzüglich der Warm-Miete nur noch 240 Euro bleiben.
Wenn Du allerdings schon einige Fixkosten abgerechnet hast, dann sieht das wieder ein wenig anders aus...
Soweit ich weiss, stehen Dir um die 345 Euro zum Leben zu.Davon mußt Du dann auch Deine laufenden Rechnungen bezahlen.

LG

Lanzalotta
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende.

Woody Allen


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Beitrag Sa., 18.12.2010, 23:30

Hi Lanzalotta
Rosenrot, ich mußte bei meinem Anwalt nicht zum Amtsgericht.Da er auf "Sozialrecht" spezialisiert war, hat er die Kostenübernahme selbst geregelt.Kontoauszüge wollte er auch nicht.
Ja. Leider sind nicht alle Anwälte dazu bereit, die Beratungshilfe zu beantragen

Rosenrot


Gast
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Beitrag So., 19.12.2010, 00:15

Sorry Münchnerkindl, hatte deinen Beitrag nicht entdeckt


Ich wundere mich über den aggressiven Unterton, den ich lese. Aber vielleicht täusche ich mich auch an der Wortwahl...

Ich würde es toll finden, wenn du solche Sachen sagst, also wenn du für deine Argumentation Quellen und analog dazu die jeweiligen Gesetze benennen würdest.
Realität sind die von mir benannten Gesetze, die jeder nachlesen kann.


nur eine Person die auch Anspruch auf Sozialleistungen hat kann dort Leistungen bekommen.
Nein. Hier: SGB XII; §31, Abs 2 und z.B. SGB XII; §73 und einige andere, wie z.B. SGB XII; § 34 etc, die auch für Menschen übernommen werden können (auf Antrag) die nicht im Leistungsbezug stehen

Analog für Erwerbsfähige SGB II; §23, Abs 3

Nein auch zum VDK und anwaltlicher Vertretung für den Mitgliedsbeitrag. Mitgliedsbeitrag beinhaltet nicht (sie link vom VDK) die rechtlichen Vertretungen.
Ich bin selbst seit Jahren (oder Jahrzehnten..müsste ich gucken, jedenfalls ewig) Mitglied.

Ist es vorstellbar, dass es psychische Erkrankungen gibt, die ausgelöst und/ oder verschlimmert werden durch Gedränge etc? Benannt hatte ich auch die Notwendigkeit vom Merkzeichen.

Übrigens: es entscheidet KEIN niedergelassener Arzt mit einem Attest ob ein Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel zulässig ist, sondern IMMER der Ärztliche Dienst des Leistungsträgers, ggfalls ein Gremium aus den möglichen Leistungsträgern, wenn keine Einigung besteht zwischen diesen Kompetenzen.
Rechtsweg ist klar definiert.




Rosenrot

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