Schizophrenie - Zwangseinweisung
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Schizophrenie - Zwangseinweisung
Hi...
bin momentan ein wenig planlos hinsichtlich der Schizophrenie eines Familienangehörigens (55). Nach über 20 Jahren ist die Krankheit nach einem Medikamentenwechsel wieder in vollem Ausmaß ausgebrochen. Damals konnte er nach einem gescheiterten Selbstmordversuch und einem 1-jährigem stationären Aufenthalt in einer Klinik "halbwegs" wieder ins Leben finden und auch selbstständig meistern.
Der Medikamentenwechsel hat ihn jetzt aber wieder aus der Bahn geworfen, Verlust der Arbeit, Kontaktabbruch mit sämtlichen Freunden und Verwandten und die Sympthome verstärken sich von Tag zu Tag: Verfolgungswahn, Halluzinationen,... Krankheitseinsicht gibt es momentan kaum eine und seine Medikante dürfte er anscheinend nur noch sehr sporadisch einnehmen. Ärzte, die er aufgesucht hat, werden auch spätestens nach dem 2. Termin zum Teil der "Verschwörung"...
Bin mittlerweile der festen Meinung, dass ihm nur noch ein stationärer Aufenthalt helfen könnte & dies wahrsch. nur mittels Zwangseinweisung möglich wäre. Jedoch woran erkennt man eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung? Wer kann/muß das beurteilen?
@Selbstgefährdung... "ich weiß nicht wie lang ich das alles noch aushalten kann..." - Selbstmordversuch in der Vergangenheit... ist er selbstmord gefährdet?
@Fremdgefährdung... Familienangehörige, Ex-Kollegen, sind vom Teufel besessen und "müssen zerstört werden...". Besteht Fremdgefährdung?
...?!?! Möchte nicht darauf warten bis ich die Nachricht seines Selbstmord bekomme...
bin momentan ein wenig planlos hinsichtlich der Schizophrenie eines Familienangehörigens (55). Nach über 20 Jahren ist die Krankheit nach einem Medikamentenwechsel wieder in vollem Ausmaß ausgebrochen. Damals konnte er nach einem gescheiterten Selbstmordversuch und einem 1-jährigem stationären Aufenthalt in einer Klinik "halbwegs" wieder ins Leben finden und auch selbstständig meistern.
Der Medikamentenwechsel hat ihn jetzt aber wieder aus der Bahn geworfen, Verlust der Arbeit, Kontaktabbruch mit sämtlichen Freunden und Verwandten und die Sympthome verstärken sich von Tag zu Tag: Verfolgungswahn, Halluzinationen,... Krankheitseinsicht gibt es momentan kaum eine und seine Medikante dürfte er anscheinend nur noch sehr sporadisch einnehmen. Ärzte, die er aufgesucht hat, werden auch spätestens nach dem 2. Termin zum Teil der "Verschwörung"...
Bin mittlerweile der festen Meinung, dass ihm nur noch ein stationärer Aufenthalt helfen könnte & dies wahrsch. nur mittels Zwangseinweisung möglich wäre. Jedoch woran erkennt man eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung? Wer kann/muß das beurteilen?
@Selbstgefährdung... "ich weiß nicht wie lang ich das alles noch aushalten kann..." - Selbstmordversuch in der Vergangenheit... ist er selbstmord gefährdet?
@Fremdgefährdung... Familienangehörige, Ex-Kollegen, sind vom Teufel besessen und "müssen zerstört werden...". Besteht Fremdgefährdung?
...?!?! Möchte nicht darauf warten bis ich die Nachricht seines Selbstmord bekomme...
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Dazu brauchst du keine weiteren Vorraussetzungen mehr, ich hatte selbst eine Psychose... Bei Schizophrenie ist man unzurechnungsfähig und du brauchst da auch keine Papiere zu besorgen vorrausgesetzt du schaffst es ihn in die Klinik zu bringen, sobald er da ist leiten die Ärzte wenn nötig alles weitere ein ihn in einer geschlossenen Abteilung zu unterbringen... Nur bitte wie du selbst schon sagtest handele schnell.... Wünsch dir alles Gute!!!
@northstar
ganz so einfach wie heike meint ist es nicht. ich kann nur von österreich sprechen. hier ist es so dass man wegen akuter selbstmordgefahr bis zu 2 wochen eingesperrt werden kann. jedenfalls muß ein richter beigezogen werden, der zu beurteilen hat ob eine zwangseinweisung aufrechtgehalten werden kann. es gibt durchaus fälle wo die verwandten überreagiert hatten und einen momentanen gefühlsausbruch und selbstmorddrohung überbewertet hatten. in solchen fällen kann ein anruf beim rechtsanwalt viel bewirken. im fall deines familienangehörigen scheint aber auch eine straftat vorzuliegen ("gefährliche drohung"-"familienangehörige müssen zerstört werden"), insofern scheint eine vorläufige zwangseinweisung unproblematisch. du solltest wenn so eine drohung vorliegt schnell handeln.
ganz so einfach wie heike meint ist es nicht. ich kann nur von österreich sprechen. hier ist es so dass man wegen akuter selbstmordgefahr bis zu 2 wochen eingesperrt werden kann. jedenfalls muß ein richter beigezogen werden, der zu beurteilen hat ob eine zwangseinweisung aufrechtgehalten werden kann. es gibt durchaus fälle wo die verwandten überreagiert hatten und einen momentanen gefühlsausbruch und selbstmorddrohung überbewertet hatten. in solchen fällen kann ein anruf beim rechtsanwalt viel bewirken. im fall deines familienangehörigen scheint aber auch eine straftat vorzuliegen ("gefährliche drohung"-"familienangehörige müssen zerstört werden"), insofern scheint eine vorläufige zwangseinweisung unproblematisch. du solltest wenn so eine drohung vorliegt schnell handeln.
Ahso sorry hatte nicht gesehen dass du aus Österreich kommst hier in Deutschland leiten die in der Psychiatrie alles in die Wege und selbst wenn nur für 2 Wochen, die reichen doch ihn durch Medikamente wieder aufzubauen und die Therapie dann auf einer offenen Station weiter zu führen...
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Ich halte nicht viel von Zwangseinweisung. Da liegt schon ein hohes Maß an Demütigung drin. Ich denke, das österreichische Recht ist hier deutlich humanistischer und damit besser, weil es dem Patienten ordentliche Rechte einräumt, und ich lobe die Österreicher nur ungern.
Davon ist Ihnen und Ihrem Verwandten erstmal nicht geholfen. Ich denke, Sie sollten das Verhalten Ihres Verwandten, seiner Angehörigen und auch das Ihre hinterfragen. Was steckt dahinter. Jemand anderen als geisteskrank abzustempeln und abzufertigen ist grundsätzlich eine unerhörte Frechheit. Und wenn dieser jemand, das ablehnt, dann sehen Sie sich durch die mangelnde Krankheitseinsicht bestätigt, ob er nun Recht hat oder nicht, und das ist gelinde gesagt grotesk.
Es ist klar, akute Gefahren müssen beseitigt werden. Geben Sie ihm Freiraum, Einsicht in sein Verhalten zu gewinnen, indem Sie ihm sagen, wie sein Verhalten auf Sie wirkt. Sagen Sie ihm, wie und warum Sie sich sorgen.
Geben Sie sich den Freiraum, sich nicht bedrohen und vereinnahmen zu lassen.
Davon ist Ihnen und Ihrem Verwandten erstmal nicht geholfen. Ich denke, Sie sollten das Verhalten Ihres Verwandten, seiner Angehörigen und auch das Ihre hinterfragen. Was steckt dahinter. Jemand anderen als geisteskrank abzustempeln und abzufertigen ist grundsätzlich eine unerhörte Frechheit. Und wenn dieser jemand, das ablehnt, dann sehen Sie sich durch die mangelnde Krankheitseinsicht bestätigt, ob er nun Recht hat oder nicht, und das ist gelinde gesagt grotesk.
Es ist klar, akute Gefahren müssen beseitigt werden. Geben Sie ihm Freiraum, Einsicht in sein Verhalten zu gewinnen, indem Sie ihm sagen, wie sein Verhalten auf Sie wirkt. Sagen Sie ihm, wie und warum Sie sich sorgen.
Geben Sie sich den Freiraum, sich nicht bedrohen und vereinnahmen zu lassen.
@blueeyes Weißt du überhaupt was Schizophrenie ist und was alles passieren kann wenn nichts unternommen wird??? Ich glaube wir leben nicht mehr in der Steinzeit, dass es wirklich so arg Demütigend ist, wenn man in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird weil sich andere um einen Sorgen!!! Die Gesundheit geht da jawohl vor und die Ärzte dort werden schon sehen, ob wirklich eine Erkrankung vorliegt oder nicht und sollte das nicht der Fall sein, was bei einer Psychose sehr schnell zu erkennen ist, wird man da gewiss nicht eingesperrt!!!! Ich hatte selbst eine Psychose und bin meinem Vater dankbar dass er mich in die Klinik brachte... denn um so länger es unbehandelt bleibt um so größer ist das Risiko dass die Schizophrenie chronisch wird und außerdem wüsste ich nicht was ich vlt. noch angestellt hätte... nicht auszudenken!
Und es geht jawohl hier auch nicht darum einen Angehörigen als Geisteskrank ABZUSTEMPELN wenn man sich um ihn sorgt und ihm helfen möchte...
Die Aussage ihm Freiraum für die Einsicht seines Verhalten zu geben ist auch nicht ratsam, da man bei einer Psychose garnicht merkt das mit einem selbst was nicht stimmt und bei mir persönlich war es so dass es mir Angst machte als mir das bevor ich in die Klinik kam gesagt wurde, sowas muss bei konkreten Verdacht ein Spezialist machen. Und wie sollte die Einsicht kommen wenn das eigene Verhalten bedingt durch die Psychose für sich selbst "normal" ist...
Also von Demütigen kann da nun wirklich keine Rede sein, vorallem da der Verdacht ja durch seine Vorerkrankung nicht aus heiterem Himmel kommt.
Und es geht jawohl hier auch nicht darum einen Angehörigen als Geisteskrank ABZUSTEMPELN wenn man sich um ihn sorgt und ihm helfen möchte...
Die Aussage ihm Freiraum für die Einsicht seines Verhalten zu geben ist auch nicht ratsam, da man bei einer Psychose garnicht merkt das mit einem selbst was nicht stimmt und bei mir persönlich war es so dass es mir Angst machte als mir das bevor ich in die Klinik kam gesagt wurde, sowas muss bei konkreten Verdacht ein Spezialist machen. Und wie sollte die Einsicht kommen wenn das eigene Verhalten bedingt durch die Psychose für sich selbst "normal" ist...
Also von Demütigen kann da nun wirklich keine Rede sein, vorallem da der Verdacht ja durch seine Vorerkrankung nicht aus heiterem Himmel kommt.
@heike
so einfach ist es auch wieder nicht, dass man den ärzten die entscheidung über frei und unfrei überlässt. konsequent zuende gedacht würden wir dann in einer art "ärzte-diktatur" leben da sie dann über die freiheit jedes einzelnen entscheiden können. (übrigens ist euthanasie nur 60 jahre her und wird erneut heiß diskutiert). außerdem haben ärzte keine moralisch-rechtlich-philosophische ausbildung, sind also in dieser hinsicht laien. es ist gut dass es eine richterliche kontrolle gibt. die standard formel "selbstgefährdung-fremdgefährdung" bietet eine zweckmäßige eingrenzung, kann aber nicht alles erklären.
andererseits sollte man auch bedenken dass die wahrscheinlichkeit einer falschen ärztlichen Einschätzung sehr gering ist, wir diskutieren also über kleinste fehler in einer grundsätzlich gut funktionierenden psychiatrie.
die grenzen zwischen paranoia und ärztlicher übertreibung ist fließend, außerdem nicht zu vergessen dass auch richterliche entscheidungen falsch sein können.
ich denke die derzeitige regelung berücksichtigt ganz gut beide positionen.
so einfach ist es auch wieder nicht, dass man den ärzten die entscheidung über frei und unfrei überlässt. konsequent zuende gedacht würden wir dann in einer art "ärzte-diktatur" leben da sie dann über die freiheit jedes einzelnen entscheiden können. (übrigens ist euthanasie nur 60 jahre her und wird erneut heiß diskutiert). außerdem haben ärzte keine moralisch-rechtlich-philosophische ausbildung, sind also in dieser hinsicht laien. es ist gut dass es eine richterliche kontrolle gibt. die standard formel "selbstgefährdung-fremdgefährdung" bietet eine zweckmäßige eingrenzung, kann aber nicht alles erklären.
andererseits sollte man auch bedenken dass die wahrscheinlichkeit einer falschen ärztlichen Einschätzung sehr gering ist, wir diskutieren also über kleinste fehler in einer grundsätzlich gut funktionierenden psychiatrie.
die grenzen zwischen paranoia und ärztlicher übertreibung ist fließend, außerdem nicht zu vergessen dass auch richterliche entscheidungen falsch sein können.
ich denke die derzeitige regelung berücksichtigt ganz gut beide positionen.
Na bei deinem denken über die Ärzteschaft dürftest du dann ja nie wenn du mal krank bist ins KH gehen, weil wer weiß welcher "Quaksalber" dir dann gegenüber steht...
In einer Klinik entscheidet ja nun auch kein Arzt alleine und ich denke auf jedenfall schon dass diese Ärzte in einer Fachklinik garantiert die Kompetenz haben zu entscheiden was Schizophrenie ist und was nicht, außerdem fragt ja hier ein besorgter Angehöriger und ich denke nicht, dass die Sorge/ die Gedanken an den Betroffenen verschwunden sind sobald dieser in der Klinik ist und überhaupt, wird man bei Schizophrenie nicht auf Dauer auf einer geschlossenen Abteil gehalten, die Zwangseinweisung; der Beschluss wird zumindestens in Deutschland immer noch von einem Richter ausgestellt und naja mich hatte der nie gesehen und ob der sich wirklich mit Schizophrenie auskennt möchte ich arg bezweifeln...
In einer Klinik entscheidet ja nun auch kein Arzt alleine und ich denke auf jedenfall schon dass diese Ärzte in einer Fachklinik garantiert die Kompetenz haben zu entscheiden was Schizophrenie ist und was nicht, außerdem fragt ja hier ein besorgter Angehöriger und ich denke nicht, dass die Sorge/ die Gedanken an den Betroffenen verschwunden sind sobald dieser in der Klinik ist und überhaupt, wird man bei Schizophrenie nicht auf Dauer auf einer geschlossenen Abteil gehalten, die Zwangseinweisung; der Beschluss wird zumindestens in Deutschland immer noch von einem Richter ausgestellt und naja mich hatte der nie gesehen und ob der sich wirklich mit Schizophrenie auskennt möchte ich arg bezweifeln...
@heike80
ja stimmt ich überlege mir ganz genau ob ich mich den ärzten ausliefere, sicherlich nicht wegen kleinigkeiten.
die kompetenz haben sie. ob sich jemand traut gegen den oberarzt aufzubegehren weiss ich nicht. ob die diagnose des oberarztes immer richtig ist, naja jeder ist nur ein mensch. schizophrenie für sich allein ist noch kein grund für eine zwangseinweisung. man sollte sich schon im klaren sein dass sich schizophrenie nicht messen lässt.
ja stimmt ich überlege mir ganz genau ob ich mich den ärzten ausliefere, sicherlich nicht wegen kleinigkeiten.
die kompetenz haben sie. ob sich jemand traut gegen den oberarzt aufzubegehren weiss ich nicht. ob die diagnose des oberarztes immer richtig ist, naja jeder ist nur ein mensch. schizophrenie für sich allein ist noch kein grund für eine zwangseinweisung. man sollte sich schon im klaren sein dass sich schizophrenie nicht messen lässt.
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Thread-EröffnerIn - neu an Bo(a)rd!
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wow, wow...
würd' die diskussion hier auch gern wieder beenden...
danke, heike.. tut gut, ratschläge... einen schups zu bekommen von jemanden, der weiß was diese krankeit bedeutet & welche folgen sie haben kann..
an alle anderen: Euch informiere ich sollte ich von einem Todesfall berichten müssen...
würd' die diskussion hier auch gern wieder beenden...
danke, heike.. tut gut, ratschläge... einen schups zu bekommen von jemanden, der weiß was diese krankeit bedeutet & welche folgen sie haben kann..
an alle anderen: Euch informiere ich sollte ich von einem Todesfall berichten müssen...
Am Anfang waren Sie planlos, am Ende wissen Sie, dass Fremde in jedem Fall mit ihrem Rat die Schuld an einem möglichen Selbstmord tragen sollen. Woher wissen Sie, dass er das tun wird? Warum sollte er das tun?
Wenn Sie fachkundigen Rat wollen, dann sprechen Sie mit einem psychiatrischen Dienst. Im Äußersten Fall kann man auch ein Vormundschaftsgericht bemühen.
Wenn Sie fachkundigen Rat wollen, dann sprechen Sie mit einem psychiatrischen Dienst. Im Äußersten Fall kann man auch ein Vormundschaftsgericht bemühen.
Es geht hier nicht darum zu sagen "er wird sich jetzt umbringen" oder um die Frage ob er es tun wird sondern um die Besorgtheit das er es tun könnte!
@Northstar2 Hast du was erreicht? Wie geht es deinem Angehörigen mittlerweile?
@Northstar2 Hast du was erreicht? Wie geht es deinem Angehörigen mittlerweile?
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