Es geht um folgendes Beispiel was wäre wenn ich zu meinem Therapeuten gehen würde und ihm erzählen würde dass meine zwangsstörung etwas getriggert hat als ich von meinem Freund den mein Therapeut durch frühere Erzählungen kennt Gras bekommen hab, ist der Therapeut immer noch in Schweigepflicht oder nicht? Und wäre es anders wenn jemand das gleiche Beispiel erzählen würde nur mit dem Unterschied dass er dafür Geld gezahlt hat um an das Gras von seinem Freund ranzukommen? Allein dass hier zu schreiben lässt mich paranoid werden..
Wenn im Beispiel mein Freund ein richtiger "dealer" gewesen wäre und ich das meinem Therapeuten erzählt hätte, also dass er eben mit vielen Menschen mit Gras handelt dann würde die Schweigepflicht nicht gelten oder? Ich brauche eine Paragraphen der zu 100% sagt wie das ganze mit der Schweigepflicht abläuft, ich habe schon die Drogenberatung angeschrieben, da ich einfach es wissen ob so was z.b als schweigepflicht gilt, das unwissende macht mich fertig.
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