Ocd macht mein Leben kaputt

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alanias
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Ocd macht mein Leben kaputt

Beitrag Mo., 01.10.2018, 16:40

Hallo ich bin 20 Jahre und habe schon seit 3 Jahren eine Zwangsstörung und Depression, ich habe mich entschieden mich hier zu registrieren da meine zwangsstörung mich fertig macht
Es geht um folgendes Beispiel was wäre wenn ich zu meinem Therapeuten gehen würde und ihm erzählen würde dass meine zwangsstörung etwas getriggert hat als ich von meinem Freund den mein Therapeut durch frühere Erzählungen kennt Gras bekommen hab, ist der Therapeut immer noch in Schweigepflicht oder nicht? Und wäre es anders wenn jemand das gleiche Beispiel erzählen würde nur mit dem Unterschied dass er dafür Geld gezahlt hat um an das Gras von seinem Freund ranzukommen? Allein dass hier zu schreiben lässt mich paranoid werden..

Wenn im Beispiel mein Freund ein richtiger "dealer" gewesen wäre und ich das meinem Therapeuten erzählt hätte, also dass er eben mit vielen Menschen mit Gras handelt dann würde die Schweigepflicht nicht gelten oder? Ich brauche eine Paragraphen der zu 100% sagt wie das ganze mit der Schweigepflicht abläuft, ich habe schon die Drogenberatung angeschrieben, da ich einfach es wissen ob so was z.b als schweigepflicht gilt, das unwissende macht mich fertig.

:kopfschuettel:

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Eremit
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Beitrag Mo., 01.10.2018, 17:40

Die Schweigepflicht kann nur in extremen Fällen aufgehoben/umgangen werden und muss hinreichend (vor Gericht!) begründet sein, denn das kann einen Arzt oder Therapeuten schnell mal die Karriere kosten. Da geht es dann eher um Dinge wie Mord oder schwere Formen von Vergewaltigung oder Missbrauch, Drogenkonsum und selbst Dealen fallen da meines Wissens nach nicht darunter.

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spirit-cologne
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Beitrag Mo., 01.10.2018, 18:37

Die Schweigepflicht kann nur dann zur Gefahrenabwehr gebrochen werden, wenn der Therapeut von einer akut bevorstehenden Gefährdung für Leib und Leben von dir selbst oder Dritten erfährt. Z.B. wenn du glaubhaft deinen Suizid ankündigst oder ankündigst, dass du mit HIV infiziert bist und vorhast ungeschützt mit einem/einer Partner/in zu schlafen, der/die davon nichts weiß. Das Vorliegen einer bevorstehenden Straftat wie z.B. Verstoß gegen das BTMG reicht nicht aus. Vergangene Straftaten rechtfertigen in keinem Fall einen Bruch der Schweigepflicht, d.h. selbst wenn du deinem Therapeuten erzählen würdest, dass du jemand umgebracht hast, müsste er die Schweigepflicht waren.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...


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alanias
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Beitrag Mo., 01.10.2018, 19:23

spirit-cologne hat geschrieben: Mo., 01.10.2018, 18:37 Die Schweigepflicht kann nur dann zur Gefahrenabwehr gebrochen werden, wenn der Therapeut von einer akut bevorstehenden Gefährdung für Leib und Leben von dir selbst oder Dritten erfährt. Z.B. wenn du glaubhaft deinen Suizid ankündigst oder ankündigst, dass du mit HIV infiziert bist und vorhast ungeschützt mit einem/einer Partner/in zu schlafen, der/die davon nichts weiß. Das Vorliegen einer bevorstehenden Straftat wie z.B. Verstoß gegen das BTMG reicht nicht aus. Vergangene Straftaten rechtfertigen in keinem Fall einen Bruch der Schweigepflicht, d.h. selbst wenn du deinem Therapeuten erzählen würdest, dass du jemand umgebracht hast, müsste er die Schweigepflicht waren.
vielen dank, dass hat mir sehr geholfen mich zu beruhigen..

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