Unterbringungsgesetz wird möglicherweise geändert

Im Jahre 2008 wurden laut dem “Verein Vertretungsnetz für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung” 20.000 Personen gegen ihren Willen zumindest für kurze Zeit in geschlossene psychiatrische Abteilungen gebracht – also etwa ein Viertel aller stationär behandelten psychisch Kranken.

Bisher musste diese Maßnahme mit zwei Gutachten gerichtlich beeideter Sachverständiger (Psychiatern) begründet werden, das soll nun jedoch anders werden: das Justizministerium plant eine Novelle zum “Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetz”, die nur mehr ein psychiatrisches Gutachten als Grundlage für die Einweisung vorsieht – es sei denn, der Patient, sein Rechtsvertreter oder ein Angehöriger verlangen dezidiert ein zweites Gutachten. Die offizielle Begründung für diese Maßnahme: Wenn ein Patient “auf die Psychiatrie” komme, müssten alle Beteiligten schnell handeln. Und dies scheitere oft daran, dass es vor allem am Wochenende, an Feiertagen oder nachts zu wenige Psychiater gebe. Aller Voraussicht nach wird der Justizausschuss die Novelle am 17. Februar mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschließen – trotz der zum Teil massiven Bedenken und Einsprüche von Experten, die das Vier-Augen-Prinzip bei einer solch drastischen Maßnahme für unumgänglich halten.

Neben dem Berufsverband der Psychologen haben sich auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften, der ÖGB sowie diverse Patientenvertretungs-Organisationen gegen den Wegfall der Zweituntersuchung ausgesprochen. Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Hilfe für Angehörige und Freunde psychisch Erkrankter sowie die Salzburger und die Wiener Landesregierung fordern zusätzliche Bestimmungen.

Diese habe man erfüllt, argumentiert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim im Gespräch mit der österr. Zeitung Der Standard: “Patienten, die das wünschen, können ja ein zweites Gutachten verlangen.” Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser hält dies für eine “maximal theoretische Möglichkeit”. Steinhauser: “Welcher Patient weiß das schon oder ist in einer Ausnahmesituation in der Lage, sein Recht durchzusetzen?” Die Grünen werden daher im Ausschuss diesen Passus des Gesetzes ablehnen – die Novelle insgesamt aber befürworten, da sie eine Evaluierung der neuen Regelung durchsetzen konnten. Dies sei deshalb wichtig, “weil wir nicht wollen, dass wir dahin kommen, dass wieder mehr Menschen, die sich auffällig benehmen, auf der Psychiatrie landen” (Steinhauser).

Hinweis R.L.Fellner: die Gesetzesnovelle ist aus meiner Sicht bedenklich, auch ich selbst halte das Vier-Augen-Prinzip sowohl für sinnvoll als auch notwendig. Sollte es im Grunde um Einsparungsmaßnahmen gehen, dann würde hier meiner Ansicht nach am falschen Fleck – nämlich bei den Bürgerrechten – gespart. Wenn angeblich Psychiater nicht erreichbar sind, könnten auch PsychologInnen und PsychotherapeutInnen in die Begutachtung einbezogen werden – diese sind für derartige Begutachtungen ausreichend qualifiziert und vor allem auch bundesweit in einer deutlich größeren Anzahl verfügbar als Fachärzte.

(Quellen: Der Standard, Unterbringungsgesetz aktuell; Foto: Regine Henrich)

Richard L. Fellner, DSP, MSc.

Psychotherapeut, Hypnotherapeut, Sexualtherapeut, Paartherapeut



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11.11.22