Einem Essener Psychotherapeuten wurde Berufsverbot erteilt, da er im Jahre 2008 mit einer Langzeitklientin intim geworden war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte nun dieses Urteil und wies die Berufung des Therapeuten ab.
Und ich finde das auch ganz gut so. Wie widrig die Umstände auch sein mögen, wie manipulativ sich auch manche Abläufe in Psychotherapien mitunter gestalten: ein(e) Psychotherapeut(in) sollte in jeder Situation “Herr(in) der Lage” bleiben, das Vertrauensverhältnis muss funktions- und tragfähig bleiben.
Referenzen:
https://plus.google.com/107937498049518094865/posts/YiBR4JNx1yS
http://www.derwesten.de/staedte/essen/laut-richterurteil-ist-sex-mit-patientin-absolut-tabu-id6123061.html
(Bildquelle: treatment4addiction.com)
Charlene Reply
Dieses Gerichtsurteil ist ein Zeichen für alle Therapeuten und Klienten. Es geht darum die Ehre des Berufes zu erhalten und dazu gehört auf jeden Fall auch sich selbst kontrollieren zu können. Ohne Selbstkontrolle kann eine gute Psychotherapie nicht gelingen. Es ist mehr als richtig, dass so geurteilt wurde! Dies schützt die Klienten und Klientinnen auch in Zukunft vor derartiger Behandlung. Es wahrt die Professionalität und Ehre der vernünftigen Therapeuten.