Statistik: Rückfallquote von SexualstraftäterInnen

Erstmals seit 1988 wurde erhoben, wie oft rechtskräftig verurteilte StraftäterInnen erneut vor Gericht bestraft werden. 62 Prozent der von den heimischen Strafgerichten Abgeurteilten werden kein zweites Mal verurteilt, und selbst unter den Vorbestraften bleiben knapp 50% ohne weitere Verurteilung, somit schaffte jeder zweite den Ausstieg aus der “Karriere”. Immerhin ein Fünftel allerdings wurde öfter als viermal wieder verurteilt. Bei Suchtmittel- und Vermögensdelikten war die Rückfallquote am Größten. Von den verurteilten SexualstraftäterInnen wurden nur 4% wieder einschlägig rückfällig.

Je geringer die Strafe ausfällt, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, neuerlich vor Gericht zu landen – dies lässt sich ebenfalls aus der Statistik ablesen. 74 Prozent der zu einer bedingten Geldstrafe Verurteilten wurden überhaupt nicht mehr verurteilt, während 35 Prozent der zu unbedingten Haftstrafen neuerlich eine “Unbedingte” ausfassten. Die Wiederverurteilungsstatistik belegt auch deutlich die Sinnhaftigkeit von bedingten Entlassungen: während 67 Prozent der Personen, die zum vorgesehenen Zeitpunkt aus der Strafhaft entlassen wurden, wieder verurteilt wurden, waren es bei vorzeitig auf Bewährung Entlassenen nur 54 Prozent.

Diese “Wiederverurteilungsstatistik” bezieht sich auf sämtliche im Jahr 2003 rechtskräftig abgeurteilten Personen sowie jene, die im selben Jahr aus unbedingten Freiheitsstrafen entlassen wurden. Danach beobachteten die Wissenschaftler, wie viele Männer und Frauen bis Ende 2007 neuerlich strafrechtlich schuldig gesprochen wurden.

(Quellen: APA, Der Standard 14.11.2008)

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Kommentar R.L.Fellner:

Eine hochinteressante Studie – auch wenn mir der Untersuchungszeitraum viel zu kurz erscheint, um zuverlässige Aussagen betreffend der Wiederholungsraten bzw. -wahrscheinlichkeit zu treffen. Die Tendenz vor allem hinsichtlich der Strafeffizienz (bedingte verglichen mit unbedingten Strafen, Strafhöhe) jedoch ist bemerkenswert, und könnte leidenschaftlichen Verfechtern von möglichst hohen Strafen (häufigstes Argument: “zur Abschreckung”) durchaus zum Nachdenken geben.

Richard L. Fellner, DSP, MSc.

Psychotherapeut, Hypnotherapeut, Sexualtherapeut, Paartherapeut



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11.11.22