Grundsätzlich gilt, dass sich die Höhe der übernommenen Leistungen für Psychotherapie immer nach den individuellen geschlossenen Versicherungsvertrag in der privaten Krankenversicherung richten. Das heißt, ihre konkrete vorhandene Polizze ist die Grundlage für die Frage, ob die Rückerstattung von Leistungen zur Psychotherapie in Ihrem Vertrag gedeckt sind oder nicht. Es gibt keine allgemein gültige Grundlage des Versicherungsverbandes, ob eine Deckung besteht oder nicht.
Die private Krankenversicherung in Österreich besteht im Kern aus 3 Bausteinen: der
- Sonderklasseversicherung, der
- Wahlarztversicherung und
- Sonderleistungen der privaten Krankenversicherung.
Diese 3 Bestandteile können individuell miteinander kombiniert werden.
Die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen sind in diesem Fall in der sogenannten Wahlarztversicherung geregelt. Ursprünglich gedacht als reine Kostenrückerstattung von Wahlarztkosten, hat sich dieser Tarifbaustein in dem letzten Jahr weiterentwickelt. Psychotherapie, Physiotherapie und andere Leistungen werden nun zusätzlich abgedeckt.
Dabei ist besonders zu beachten, dass in Österreich üblicherweise sogenannte 80%-Tarife existieren. Das heißt, wenn Sie zum Psychotherapeuten gehen und die gesetzliche Krankenkasse (ÖGK oder SVS) leistet nicht, erhalten Sie zumindest 80% des Rechnungsbetrages zurück. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung, erhalten Sie immer den Differenzbetrag zwischen Rechnungsbetrag und Rückerstattung.
Bis zu welcher Höhe werden meine Kosten rückerstattet & was muss ich beachten?
Die Wahlarztversicherung sieht üblicherweise eine Höchstsumme der Rückerstattung der Wahlarztkosten vor (zwischen 1.100 € und 3.200 € pro Kalenderjahr, abhängig vom Anbieter). ABER, beim Thema Psychotherapie sind sogenannte „Subsummen“ eingezogen. Das heißt: in Ihrer Polizze können Sie einen Betrag zwischen 300 € & 900€ (abhängig vom Anbieter) rückerstatten lassen. Beachten Sie allerdings, dass die Rückerstattung der Subsumme immer von der Gesamtsumme abgezogen wird und ihr verbleibendes Wahlarztbudget reduziert.
Weiters ist noch zu beachten, dass die Behandlung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten immer ärztlich verordnet sein muss. Sollte diese nicht ärztlich verordnet sein, gibt es keine Deckung seitens der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen für Psychotherapie werden nur erbracht, sofern die Behandlung durch in Österreich zugelassene Psychotherapeuten durchgeführt werden. Psychotherapeuten im Ausland zu nutzen ist nicht möglich.
Was sollte man bei der Antragsstellung beachten?
In Österreich herrscht im Zuge der Antragsstellung eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Vereinfacht gesagt sind konkrete schriftliche Diagnosen eines Arztes oder Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus im Zuge der Gesundheitsfragen verpflichtend anzugeben.
Sofern Sie einen Antrag gestellt und die Gesundheitsfragen übermittelt haben, startet der Prozess der Risikoprüfung seitens der privaten Krankenversicherung. Dieser Prozess hat erfahrungsgemäß 4 mögliche Ergebnisse:
- Der Antrag wird ohne weiteres angenommen und die Polizze wird ausgestellt
- Der Antrag wird mit Prämienerhöhung angenommen und Sie müssen dem zustimmen
- Der Antrag wird mit Risikoausschluss angenommen und Sie müssen dem zustimmen
- Der Antrag wird abgelehnt.
In den Fällen 2 und 3 müssen Sie mittels einer Einverständniserklärung der Prämienerhöhung (2) oder dem Risikoausschluss (3) gesondert zustimmen. Die Polizze wird nicht automatisch erstellt.
Ein Verschweigen etwaiger „Vorerkrankungen“ kann zu einem Leistungsverzicht, einer zusätzlichen Prämienerhöhung oder der Kündigung des Vertrages führen. Sollten Sie über eine Diagnose einer Despression oder von Burn-out verfügen, müssen Sie diese in den Gesundheitsfragen auf jeden Fall angeben.
Fazit
Die Wahlarztversicherung der privaten Krankenversicherung umfasst auch Leistungen der Psychotherapie. Diese Leistungen sind allerdings bei jedem Anbieter in Österreich mit einem „Deckel“ versehen. Das heißt man kann sich Leistungen (Rechnungen) zwischen 300€ und 900€ (abhängig vom Tarif) rückerstatten lassen. Diese Leistungen müssen ärztlich verordnet sein. Allerdings sind die Krankenversicherungstarife in Österreich in Ihrem Kern „Wahlarzttarife“. Der Abschluss einer Wahlarztversicherung macht nur dann Sinn, wenn Ihr Kernbedürfnis auch die Rückerstattung der Wahlarztkosten ist.
Gastautor: Sebastian Arthofer, MSc BSc, ist studierter Betriebswirt und Co-Gründer des unabhängigen Informations- und Vorsorgeportals krankenversichern.at. Ziel des Portals ist es, unabhängig, einfach und verständlich über das Thema der privaten Krankenversicherung in Österreich aufzuklären.