Author |
Message |
Angi
Guest
W
|
Tue, 06.Aug.02, 13:43 Therapiekosten |
|
Hallo,
Ich möchte gerne wissen ob es eine direkte verrechnung der Therakosten mit der SVA gibt? Ich bekomme von meine Therapeutin immer eine Rg. die ich einreiche, allerdings bekomme ich nur einen Teil zurückbezahlt.
Ist das richtig so???
Danke
Angi
|
|
|
|
|
Werbung |
|
r.l.fellner
Psychotherapeut
1589
Wien M
|
Hallo Angi,
Status quo ist: trotz der heute allgemein anerkannten, immensen Bedeutung der Psychotherapie für die Volksgesundheit konnte sich der Hauptverband der Sozialversicherungen leider immer noch nicht zu einem Gesamtvertrag betr. der Vollfinanzierung von Psychotherapien durchringen.
Als "österreichische ""Lösung"" gibt es deshalb abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen, nun zwar behelfsmäßige Einzelverträge von sog. "Versorgungsvereinen", bei denen die gesamten Psychotherapiekosten mit der Krankenkasse verrechnet werden können, diese sind jedoch z.T. zeitbegrenzt und/oder schon am Beginn des Jahres überlastet, also nichts, was für eine längerfristige Psychotherapie uneingeschränkt empfohlen werden kann. Vermutlich bietet Ihre Therapeutin das an, was in ganz Österreich gesetzlich geregelt ist: die Kosten-Teilrückerstattung durch die Krankenkasse. Hierbei schicken Sie die Honorarbestätigung Ihrer Therapeutin, zusätzlich bei der 1. Einreichung ein Formblatt sowie eine ärztl. Bestätigung, an Ihre Krankenkasse, und erhalten im Normalfall wenige Wochen nach der Einreichung einen Teil der Kosten (Details hierzu finden Sie auf meiner Info-Seite) rückerstattet.
Freundliche Grüße,
Richard L. Fellner
|
_________________ Website | Kontakt | Artikel-Archiv |
|
|
|
|
|