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Nina
sporadischer Gast
27
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Fri, 17.Jan.03, 11:14 Schweigepflicht |
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Hallo,
Ich habe da mal eine Frage:
Ein Psychotherapeut hat doch eine Schweigepflicht, oder?
Könnte er ohne mein Wissen Kontakt zu anderen Professionen (z.B. Jugendamt, ...) aufnehmen?
Wie ist es, wenn er der Meinung, dass Gefahr in Verzug ist? Könnte Maßnahmen (z.B. Zwangs einweisen, ...) ergreifen, ohne mit mir drüber gesprochen zu haben?
Wie weit sollte man sich öffnen? Was ist wenn man falsch verstanden wird?
Ich habe Angst, dass ich eventuell ein Stein ins Rollen bringen könnte, den ich dann nicht mehr aufhalten kann!
Sollte man doch einiges für sich behalten?
Wie macht Ihr das alles?
Nina
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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hallo nina,
Quote: | Ein Psychotherapeut hat doch eine Schweigepflicht, oder?
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ja! uneingeschränkte!
Quote: | Könnte er ohne mein Wissen Kontakt zu anderen Professionen (z.B. Jugendamt, ...) aufnehmen?
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klar könnte er. es wäre aber erfolglos. daneben würde er es nicht tun, eben weil er auch weiß dass es erfolglos sein würde, und ausserdem dürfte das vertrauenesverhältnis hinterher völlig zerstört sein.
es ist also abwegig.
Quote: | Wie ist es, wenn er der Meinung, dass Gefahr in Verzug ist? Könnte Maßnahmen (z.B. Zwangs einweisen, ...) ergreifen, ohne mit mir drüber gesprochen zu haben? |
das ist eine ganz andere angelegenheit.
bei gefahr im verzug, ist jeder dazu ermächtigt , sogar verpflichtet, die behörden einzuschalten.
das geschieht aber öffentlich-rechtlich.
Quote: | Wie weit sollte man sich öffnen? |
soweit wie möglich. ist zugegebenermassen allerdings nicht ganz leicht.
Quote: | Was ist wenn man falsch verstanden wird? |
das passiert nicht so einfach. therapeuten sind normalerweise in der lage immer wieder nachzufragen. was aber nicht ausschließt, dass man dennoch falsch verstanden wird.
aber es kann ja eigentlich kaum was passieren.
es sei denn es handelt sich um gefahr im verzug.
Quote: | Ich habe Angst, dass ich eventuell ein Stein ins Rollen bringen könnte, den ich dann nicht mehr aufhalten kann!
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vorbehaltlich gefahr im verzug, gibt es eigentlich nichts, was etwas unaufhaltsames in gang bringen könnte.
jeder hat ein grundgesetzliches recht auf durchgeknallheit, behandlungsuneinsichtigkeit , selbstzerstörung etc.
fremdgefährdung ist strafrechtlich relevant u8nd selbstzerstörung im sinne von selbstmord ist öffentlich-rechtlich dahingehend interessant, dass es dann zu dem tatbestand der "unterlassenen hilfeleistung" kommen kann, was für ärzte besonders interessant ist und durchaus nicht einfach zu handhaben, weil dem gegenüber auch immer der straftatbestand der "freiheitsentziehung" steht .
es ist nicht so einfach jemanden wegzuschließen. ganz sicher nicht und ich weiß aus eigener erfahrung, dass ärzte dies auch nicht leichtfertig tun.
und bei behandlungsunwilligkeit bei einem suizidversuch muß der arzt solange warten bis du beispielsweise das bewußtsein verlierst, damit er deine ZUSTUIMMUNG gar nciht mehr kriegen KANN und dann MUSS er dich behandeln, weil es sonst unterlassene hilfeleistung wäre.
ich habe das jetzt sehr ausführlich beantwortet, wenn du sonst noch fragen hättest?
grüsse
Time
war übrigens die beschreibung deutscher verhältnisse
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Nina
sporadischer Gast
27
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Vielen Dank Time,
für die ausführliche Beantwortung (Infos über Dtl. waren genau richtig).
Ich habe Angst davor, z.B. als "verrückt" abgestempelt zu werden und somit nicht mehr fähig zu sein, mich um mein Kind kümmern zu können.
Sicher seltsam, oder? Aber ich habe wirklich keine Ahnung, ich war noch nie in psych. Behandlung und ich habe Sch...angst! Ich will wirklich nichts sagen, was ich später bereuen würde!
Grüße Nina
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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Quote: | Ich habe Angst davor, z.B. als "verrückt" abgestempelt zu werden und somit nicht mehr fähig zu sein, mich um mein Kind kümmern zu können. |
magst du mir erzählen, warum du meinst "verrückt" zu sein?
wahrscheinlich kann ich dich beruhigen.
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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nachtrag...
ich merke gerade wie sehr du leidest.
Quote: | Könnte er ohne mein Wissen Kontakt zu anderen Professionen (z.B. Jugendamt, ...) aufnehmen?
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wenn überhaupt dann eher umgekehrt. das jugendamt hätte interesse daran, deinen thera zu interviewen.
aber auch das funktioniert überhaupt nicht, wenn DU nicht deine einwilligung gegeben hast.
darauf kannst du dich verlassen!
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Nina
sporadischer Gast
27
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Quote: | magst du mir erzählen, warum du meinst "verrückt" zu sein? |
ich wüßte gar nicht, wo ich anfangen sollte?!
Ich kann mich einfach auf nichts mehr konzentrieren. Stehe irgendwie oft neben mir. Ständig geistern irgendwelche Gedanken herum.
Ich würde mich gern mehr um mein Kind kümmern, bekomme es jedoch nicht hin.
Müßte dringend was für die Schule machen (habe in 4 Wochen Diplom-Prüfungen), bekomme es jedoch nicht hin.
Warum kann man nicht einfach auf einen Knopf drücken und dann funktionieren?!
Nina
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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Quote: | ich wüßte gar nicht, wo ich anfangen sollte?!
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kenn ich... deshalb helf ich dir jetzt mal auf die sprünge.
du bist( wirst?) in psychotherapie( sein).
du hast ein kind, du kommst nicht klar, du hast angst dass man dir das kind wegnehmen könnte, wenn du in therapie bist.
du hast sowieso ANGST.
aber deine gedanken kreisen um das einzige wofür du noch leben willst: dein kind.
is es so, oder liege ich völlig falsch?
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Nina
sporadischer Gast
27
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Danke Time!
nein ich bin nicht in Therapie
Quote: | du hast ein kind, du kommst nicht klar, du hast angst dass man dir das kind wegnehmen könnte, wenn du in therapie bist. |
Nein ich habe nicht Angst, dass man mir mein Kind wegnehmen könnte, WEIL ich in Therapie bin (also falls ich es sein würde o. werde?),
sondern eher Angst, dass wenn ich da meine Gedanken offenbare, das diese Anlass wären, dass der Psych. etwas in diese Richtung unternehmen würde?!
Quote: | du hast sowieso ANGST |
und wie
Quote: | aber deine gedanken kreisen um das einzige wofür du noch leben willst: dein kind. |
teilweise: meine Gedanken kreisen überall, wahrscheinlich zuwenig bei meinem Kind??? Weiß nicht!
mein Kind das einzige, wofür ich lebe? So ähnlich; ich lebe vielleicht noch, weil - ich weiß nicht, ob du es verstehen würdest? Hast Du Kinder?
Nina
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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Quote: | mein Kind das einzige, wofür ich lebe? So ähnlich; ich lebe vielleicht noch, weil - ich weiß nicht, ob du es verstehen würdest? Hast Du Kinder?
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ja hab ich.
und es gab zeiten in meinem leben, in denen ich nur wegen der kinder nicht gestorben bin - obwohl ich es sehr wollte.
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Nina
sporadischer Gast
27
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Time, hab ich Dich jetzt gekränkt? Das war nicht meine Absicht!
Im Moment weiß ich es nicht so recht.
Nina
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LonelyHeart
sporadischer Gast
24
W
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Sat, 30.Aug.03, 14:24 Schweigepflicht |
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Ich mache zur zeit eine Therapie . Momentan beschäftigt mich ein Problem mit meinen Eltern. Ich wollte darüber mit meiner Therapeutin sprechen habe aber angst das diese dann mit meinen Eltern darüber spricht da ich noch minderjährig bin. Also meine Frage ist ob ein Therapeut auch zur Schweigepflicht gegnüber meinen Eltern verpflichtet ist obwohl ich ja unter 18 Jahren bin . Lonely Heart
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r.l.fellner
Psychotherapeut
1589
Wien M
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Hallo LonelyHeart,
ja, die Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch für Sie.
Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, Ihrer Therapeutin, bevor Sie das Thema ansprechen, einfach zu sagen, daß Ihnen bei dem Folgenden Verschwiegenheit und Vertraulichkeit besonders wichtig ist. Ich gehe davon aus, daß sie darauf so reagieren wird, daß Sie ein gutes, vertrauensvolles Gefühl haben können, wenn Sie sich ihr danach mit diesem heiklen Thema öffnen.
Freundliche Grüße und alles Gute!
Richard L. Fellner
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Regenbogengelb
Forums-InsiderIn
459
Österreich W, 20
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Sonnenstarkes Hallo LonelyHeart und Hr.Fellner!
Ich habe in Bezug auf die Schweigepflicht sehr viel nachgedacht...
Es ist klar, ein/e TherapeutIn hat absolute Schweigepflicht, auch Minderjährigen gegenüber...(also keine Angst LonelyHeart, deiner Therapeutin kannst du ganz und gar vertrauen! Nur Mut! )
Auch weiß ich, dass es beispielsweise bei ernstzunehmenden Suizidgedanken so ist, dass es eine Art "Abkommen" zw. dem Therapeuten und seinem Klienten gibt....Also dass, sich der Klient im Notfall meldet und so...
Aber meine Frage nun...
Weiß wirklich nicht, wie ich auf diese Frage komme (vielleicht zu viel ferngesehen*gg*),aber sie geht mir auch nicht mehr aus dem Kopf!!
Was ist wenn ein Klient zum Beispiel gesteht, dass er einen Mord begangen hat und er aber nicht möchte, dass es öffentlich wird? Wie handelt ein /e TherapeutIn dann?*grübel*
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_________________ Viel Sonne im Herzen und Harmonie in der Seele! |
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r.l.fellner
Psychotherapeut
1589
Wien M
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Hallo Ela,
per Gesetz befreit akute Selbst- oder Fremdgefährdung Psychotherapeuten von der Schweigepflicht.
Meiner Ansicht nach ist dies aber dennoch eine sehr heikle Angelegenheit (mit Risiko für das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Klient), so wird üblicherweise der Therapeut versuchen, die Situation zu klären und zu entschärfen - also den Dialog und nach Möglichkeit auch eine Lösung für die aktuelle Grenzsituation mit dem Klienten zu suchen.
Das Aufheben der Schweigepflicht und die Einbeziehung von Dritten kann stets nur absolute Notlösung sein, wenn also sonst 'nichts mehr geht'.
Freundliche Grüße
Richard L. Fellner
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Regenbogengelb
Forums-InsiderIn
459
Österreich W, 20
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Lieber Hr. Fellner!
Sonnenscheinendes Dankeschön für Ihre Antwort!
Jetzt ist alles klar!
PS:Und ich habe niemanden umgebracht, ja? *gg*
Mann muss ja auch mal scherzen dürfen..*gg*
Sonnenstrahlende Grüße,
Ela
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