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master
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Post Mon, 26.Jan.04, 14:12      Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

hi,

ich hoffe es wird jemand auf diesen beitrag aufmerksam, und ich hoffe das mir jemand helfen kann.

seit 3 monaten bin ich arbeitslos, da ich aus psychischen gründen geündigt habe, tritt eine sperrfrist ein. diese ist zwar nun langsam zuende, allerdings habe ich während dieser zeit schulden gemacht, um mein leben zu finanzieren.

jetz kam der brief vom arbeitsamt, die meinen, das meine psychische lage (diese hat mein hausarzt schriftlich bestätigt) kein grund wäre, um die sperrzeit zu verkürzen oder ganz auszusetzen.

nun habe ich die möglichkeit, gegen den beschluss des arbeitsamtes einspruch zu erheben. ich hab angst, dabei wieder etwas falsch zu machen, und abgelehnt zu werden.

hat hier vielleicht schonmal jemand ähnliche erfahrungen mit den ämtern gemacht und kann mir helfen?? was wird in einem einspruch berücksichtigt, und könnte evtl. zu einer neuen, positiven antwort führen??

ich bin dankbar für jede noch so kleine hilfe von euch. das forum ist meine einzige und letzte hoffnung.

mfg master
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simone68
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Post Mon, 26.Jan.04, 22:06      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Hallo!

Quote:
das forum ist meine einzige und letzte hoffnung.

Braucht es nicht zu sein. Es gibt in jeder Stadt (kenne mich allerdings nur in D aus) Beratungsstellen für Arbeitslose (von der Caritas oder anderen Trägern). Ich würde Dir raten mit Deinem ganzen "Papierkram" dahin zu gehen, die können Dir sicher konkret weiterhelfen. Adressen findest Du im Internet oder den Gelben Seiten.

Viel Glück, Simone
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Max
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M


Post Tue, 27.Jan.04, 22:39      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Hi Masters,

ich kann Dein Vorgehen gut nachvollziehen. Wink
Sowas kapieren auch nur Leute, die selber psych. Probleme haben o. hatten.
Dennoch scheinen mir Deine Fehler, die Du bei der Kündigung gemacht hast, und die danach, nun nicht mehr korrigierbar, ich sage es mal so offen.
Erstens: nie selber ohne Anschlußjob kündigen, da nützen auch spätere Arztbescheinigungen nichts mehr.
Zweitens: Ohne eigenes Kapital hättest Du zum Sozialamt oder zumindest zur Wohngeldstelle gehen können.
Da gibt es aber erst vom Tag des Erscheinens dort was, ebenfalls nicht rückwirkend.
Das einzige, was Dir jetzt noch bleibt ist die steuerl. Absetzung bei der nächsten Einkommenserklärung.
Ich habe übrigens noch viel höhere Beträge in den Sand gesetzt, weil ich einfach die Schnauze voll hatte und mal was ganz anderes machen wollte.
Also, Du hast eine Erfahrung mehr und sicher auch was dabei gelernt, die Welt wird davon jedenfalls nicht untergehen, mit etwas Distanz sieht man das lockerer!

Alles Gute! Smile
Max
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Laurièn
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Post Tue, 27.Jan.04, 23:06      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Hallo Masters,


ich kann mich Max nur anschließen.

Habe selbst mal vorgehabt aus psychischen Gründen zu kündigen. Da ich aber nichts in bezug auf Anschlußjob auf die Reihe gekriegt habe und total neben mir stand, wurde ich gekündigt...

Ich hätte dagegen angehen können, weil ich meine Bescheinung vom Arzt schon ein halbes Jahr vorher in den Händen halten konnte. Aber ich wollte raus aus dem Verein (Arbeitsamt) und war froh, dass sich überhaupt was getan hat.

Du kannst Widerspruch einlegen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es etwas bringt! So sehr ich Dein persönliches Anliegen auch verstehen kann, der Gesetzgeber schreibt nun mal bestimmte Härtefalle vor, die im SGBIII zusammengefaßt sind, und nur nach diesen wird sich orientiert, wenn es darum geht, die Sperrzeiten wie auch immer anzutasten.
.
Egal was Du privat durchgemacht hast,...

...Fakt ist, dass DU gekündigt hast. Also hast Du selbst zu Deiner Arbeitslosigkeit beigetragen, was widerum mit einer Sperrzeit von 3 Monaten "bestraft" wird, dass heißt Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe beginnt erst nach diesem Zeitraum.

Das ist gesetzlich so festgelegt und daran gibt es nichts zu rütteln.

Die Zeit, die Du mit privaten Rücklagen überstanden hast, hättest Du eventuell auch mit anderen Sozialleistungen ergänzen/ersetzen können (je nachdem wie groß die Töpfe sind)...Sozialamt (zum Beispiel).

Rückwirkend wird Dir keine soziale Einrichtung irgendwas zukommen lassen, da Voraussetzung um überhaupt was zu kriegen immer Antragstellung vor Eintreten des Falles X ist.

Deine seelischen Probleme solltest Du dennoch mit Hilfe eines kompetenten Therapeuten beleuchten, auch um den von Dir hier beschriebenen Fall zu verarbeiten, akzeptieren.
Nebenbei solltest Du die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, um bald wieder auf geordnete Bahnen zu kommen.

Wünsche dir dafür alles Gute und drücke Dir die Daumen Wink



Laurièn

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master
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Post Tue, 27.Jan.04, 23:18      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

hi,

das mit dem sozialamt und dem wohngeld ist da so ne sache.

offiziell bin ich bei meinen eltern gemeldet. da ich zu meiner mutter kaum noch kontakt habe, und nie mit ihr klargekommen bin, wohne ich dort nicht mehr. also bezahlt mir auch kein amt meine nebenwohnung, in der ich mich die meiste zeit aufhalte. den hauptwohnsitz hab ich nicht umgemeldet, da zum einen meine eltern meine versicherungen weiterzahlen, solange ich bei ihnen gemeldet bin, zum anderen ist die haftpflicht für mein <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=auto&v=53&src=zon">auto</a>  , und die steuern in dem wohnort meiner eltern wesentlich billiger, als dort wo ich wohne. die ganzen ummeldungen hätte ich neben dem anderen zeug nicht bezahlen können, oder ich hätte noch mehr schulden gemacht, ausserdem wollte ich den letzten faden, der mich und meine mutter zusammenhält nicht aufgeben um sie nicht endgültig zu verlieren (was eigentlich egal wäre da sie sich eh nie für mich interessiert hat)

beim sozialamt war ich. dabei stellte sich raus, das meine eltern zuviel verdienen. somit weigerte sich auch das sozialamt, mich finanziell zu unterstützen, da meine eltern wohl unterhaltspflichtig sind. als ich das meiner mutter sagte, hat sie mich nur fertig gemacht, genau wie damals immer. ich wäre selbst an allem schuld, sie würde mich mit ihrem hart verdienten geld nicht unterstützen, da ich in ihren augen versagt habe. ich häng trotz allem zu sehr an meinen eltern um sie per gerichtlichem beschluss dazu zu zwingen für mich zu zahlen.

soll heißen: ich bin am ende, weil ich mal wieder rücksicht auf andere nehme um meine familäre situation ( die für aussenstehende eh aussichtslos ist) nicht weiter zu verschlimmern.

trotzdem danke für deine antwort. das alles hat sowieso keinen sinn mehr, weder mein leben, noch sich mit ämtern zu streiten.
Laurièn
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Post Thu, 29.Jan.04, 20:30      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Geh zu Deiner Mutter und laß Dir schriftlich geben,
dass sie keinen Cent für Dich bezahlt (mit Datum, Unterschrift).

Damit muß sich eigentlich was machen lassen (beim Sozialamt).

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nele
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Post Thu, 29.Jan.04, 22:21      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Hallo master,

sorry, ich habe deinen Thread hier gerade erst gesehen..(nur, weil ich das mit dem Widerspruch gegen die Sperrzeit aufgebracht hatte)

Quote:
nun habe ich die möglichkeit, gegen den beschluss des arbeitsamtes einspruch zu erheben. ich hab angst, dabei wieder etwas falsch zu machen, und abgelehnt zu werden.


Im schlimmsten Fall würde es sich gleich bleiben, ob du Widerspruch ein-
gelegt hast und dabei etwas falsch gemacht hättest (in der Art der Begründung), oder erst gar keinen Widerspruch eingelegt hättest. - Mehr kann nicht passieren! Cool

Du kannst sogar Widerspruch einlegen und das überhaupt nicht begründen, in dem Fall würde er nur wahrscheinlich nicht durchgehen.
Normal machen es Rechtsanwälte so, dass sie genau das tun, erst mal Widerspruch einlegen und dann in Ruhe überlegen, wie die Begründung am geschicktesten ist.
Da gibt es so eine Klausel, die man reinschreibt, ich kann gerne mal nachschauen, ob ich die noch finde.

Übrigens, dich können die nicht ablehnen, ist ja nur ein Antrag!
(..nur so am Rande..) Wink

Was ist passiert, dass du dort gekündigt hast?
Vielleicht kannst du dazu ein bisschen was schreiben?

Du hast unten so einen Satz geschrieben:

Quote:
..weil ich mal wieder rücksicht auf andere nehme um meine familäre situation ( die für aussenstehende eh aussichtslos ist) nicht weiter zu verschlimmern.


Gab es da an deiner Arbeitsstelle auch so was?
Wie kam es dazu, dass du gekündigt hast - vielleicht magst ja dazu was schreiben?

lieben Gruß

Nele
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Post Sun, 01.Feb.04, 20:58      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Hy Nele!

Du hast recht, ich wird einfach erstmal den wiederspruch einreichen. Am ende hab ich so oder so nichts, aber es wenigstens versucht!

Ich hab vor dreieinhalb jahren ne ausbildung angefangen, bei der Deutschen Telekom AG. Letztes jahr im sommer war ich damit fertig. Dank nem tarifvertrag wurden alle azubis nach bestandener prüfung in ne art Personal Service Agentur versetzt. Dort hieß es dann rumsitzen, erreichbar sein, jobsuche... irgendwann sind die leute ständig angekommen und wollten, das wir uns (ich gehörte zu den leuten mit weniger guten leistungen) bei diversen call-centers bewerben sollen. Da kamen dann „massenvorstellungsgepräche“ auf uns zu, alles mehrere hundert kilometer von hier weg. Zu der zeit wurde meine psychische lage immer schlechter. Ich war am rande meiner kräfte. Seelisch und körperlich. Ich wurde krank, diese krankheit wurde, durch meine vergangenheit angetrieben, immer schlimmer. Ich ging mitte august das erste mal zum arzt, um ruhe zu kriegen. Resultat? Ich wurde wegen meiner rechten hand (vorgetäuschte „sehnenscheidenentzündung“) 6 wochen krankgeschrieben, hatte dann meinen 2 wöchigen urlaub, ich weiß nicht ob es eine kurzschlussentscheidung war, aber einen tag nach meinem urlaub schrieb ich die kündigung, als ein anruf von meiner vermittlerrin kam, die meinte ich solle mich mal wieder persönlich vorstellen, weil ich solange nicht da war. Ich schrieb also die kündigung und machte mich auf den weg, der festen überzeugung, das nur dieser schritt mein leben ändern könnte. Ich habs mir auch nicht ausreden lassen. Von keinem.

Allerdings wusste ich zu der zeit noch nicht, wie tief ich noch abstürzen könne. Ich bin immer tiefer in die depression gefallen, war zwei wochen nach meiner kündigung erneut krankgeschrieben. (Diesmal wegen starken depressionen), um ruhe vor dieser welt zu haben. Ich begann mich immer mehr vor allem zu verkriechen und eine unnatürliche angst vor der welt da draußen zu entwickeln.

Früher steckte ich voller energie, tatendrang und lebensfreude. Jetz bin ich scheu, ohne spass in dem leben und konkrete ziele. Ich wollte leben, jetzt sitz ich da, denk oft drüber nach mein leben zu beenden. Mittlerweile hab ich wieder zur klinge gegriffe, ich suchte meinen platz im leben, wurde immer wieder abgewiesen. Seit zwei tagen rauch ich wieder, hatte seitdem keinen „klaren“ moment. Das ist aus mir geworden, dabei wollte ich frei sein, um mein leben (auch durch die kündigung) wieder in die bahn zu bringen.
nele
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Post Mon, 02.Feb.04, 10:07      Re: Einspruch gegen Sperrzeit? Reply with quoteBack to top

Hey master

Ist ja der Hammer was dir passiert ist! *stinksauer bin!*

Dein Arbeitsplatz ist also praktisch wegrationalisiert worden
und die haben dich auf das Abstellgleis einer Pseudovermittlungsfirma für Zeitarbeit gestellt.
Kein Wunder, dass du da mega-heftig dran zu knabbern hast
und das auch noch gleich nach Ausbildungabschluss, wo es mit dem Einstieg in den Beruf erst mal losgehen sollte!!

Erst mal ist sicher wichtig, dass du dir klar machst, dass das schlicht weg nichts mit persönlichen Leisungen deinerseits zu tun hat!!
Es betraf alle Azubis in deinem Jahrgang und das deutschland weit!
und das das ganze eine mega-S*** ist (sorry, aber in dem Fall gehört das da hin).

Es wär interessant zu überprüfen in wie weit deine Situation womöglich
noch durch eine Art mobbing/Psychoterror zustande kam.
weil die Situation für dich psychisch nicht mehr tragbar war.
Krank geschrieben, Urlaub, Kündigung am ersten Arbeitstag nach der Bemerkung, man hätte dich soo lange nicht gesehen..
(Du warst entschuldigt!!)
Deine Kündigung wäre dann eine verständliche (Kurzschluss-)Reaktion auf den monatelangen Druck gewesen.)

Du solltest dich unbedingt an die Kommunikationsgewerkschaft DPV wenden http://www.dpvkom.de/, dort findest du auch viele Informationen zu dem Thema!

Die bieten ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz und können überprüfen,
ob nicht vielleicht irgend welche formalen Fehler in deiner Sache vorliegen.
(Formale Fehler werden so häufig gemacht und man hat in dem Fall ausgezeichnete Chancen!!)

Das ist die eine Sache. Erst dort beraten lassen, dann Widerspruch einlegen beim AA unter Verwendung der Ratschläge der DPV.

Du hast sicher gute Chancen!

Die andere Sache ist die, dass du dir klar machst, dass du keinerlei Verschulden an der Situation hast, es wäre jedem dort so gegangen.
und auch deine Entscheidung dort zu kündigen ist, wenn auch vielleicht nicht geschickt (aber ich vermute mal, es ging einfach nicht mehr) gut nachvollziehbar.

Demnach, was ich bis jetzt gelesen habe, war diese Pseudo-Vermittlungsstelle ohnehin total überfordert und die Weitervermittlung erfolge, in den wenigen Fällen, wo überhaupt was vermittelt wurde, sehr oberflächlich und halbherzig in unterbezahlte und befristete Stellen.

Das kannst du selber besser!!
Die Chance, dass du über die eine gute Stelle gefunden hättest, schätze ich eh ehr klein ein. Sad
Jetzt hast du wenigsten Zeit dir selbst etwas Passenderes zu suchen.
Bewirb dich!! Eventuell auch Branchenfremd.
Du hast keinerlei Makel, ehr im Gegenteil!

Verlass dich auch nicht nur aufs AA, was die einem anbieten, ist oft auch nicht besser..
Und schreibe genau auf, wo du dich wann beworben hast. Das kann dir u.U beim AA noch nützen, wegen Weiterbildung etc oder auch um deine Arbeitswilligkeit nachzuweisen.

lieben Gruß

Nele *dir mal ein Kraftpaket rüberschickend*
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