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JeannePaula
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Post Mon, 15.Dec.03, 18:20      Praxisgebühr und Therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

hallo zusammen,

kann der hausarzt an psychologische psychotherapeuten ueberweisen?

wenn nein:
muss bei jedem neuen zu testenden therapeuten neu gezahlt werden?

wird unterschieden zwischen aerztlichen und psychologischen psychotherapeuten?
also: kann an äPT ueberwiesen werden, an pPT nicht?

gruss jeanne

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Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:07      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

ja kann er aber beim Hausarzt musst du auch 10 euro blechen, 4 mal im Jahr ! und dann überweisen lassen !!

Vorsicht , Hausarzt darf nur an Psychologen mit Kassenzulassung überweisen und von da mit neuer Überweisung zum Thrapeuten!

LG Jürgen
Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:09      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

JeannePaula wrote:

muss bei jedem neuen zu testenden therapeuten neu gezahlt werden?

ja musst du
Jürgen
Evamarie
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:22      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

ist das nicht so, (hab ich mal so gehört) dass man bei jeder "Berufsgruppe" also Vertragsärzte, -psychotherapeuten und bei -zahnärzten jeweils 10 Euro zahlen muss, dass diese Berufsgruppen "untereinander" zu keiner anderen Berufsgruppe überweisen darf?
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JeannePaula
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:27      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

das hiesse also:

ich geh zum hausarzt, zahl sowieso 10 euro, und lass mich ueberweisen an einen kassenzugelassen* psychotherapeuten.

* kassenzugelassen in D ist:
- verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte therapie
- analyse

wenn jener mir nicht passt, lass ich mich zum naechsten ueberweisen, da ueberweisungen ja nichts kosten.

?

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Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:28      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

Hallo Eva Maria woher hast du diese weisheit ?
jürgen
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JeannePaula
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:29      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

hallo evamarie,
zahnaerzte sind ganz sicher extra.

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Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:37      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

http://www.aerztekammer-bw.de/15/praxisgebuehr.html
schaut mal oben ! hoffe es ist alles gesagt
T.a.t.u
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Post Mon, 15.Dec.03, 20:48      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

Ein Psychologe ist doch kein Facharzt. traurig
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Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 21:04      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

Diese 10 Euro sind einmal im Quartal zu zahlen: - von jedem Patienten, der gesetzlich krankenversichert ist, - bei jedem Erstkontakt mit einem Haus- oder Facharzt oder Psychotherapeuten in diesem Quartal, oder bei derbei der ersten Inanspruchnahme des Notfalldienstes und - bei jedem Erstkontakt im Quartal in der Zahnarztpraxis.

so stehts im gesetz T.A.T.U oder weist du mehr ?

Jürgen
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T.a.t.u
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Post Mon, 15.Dec.03, 21:17      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

Überhaupt nicht.ich möchte es aber sehr gern wissen.
Wenn der Arzt ein Psychotherapeut ist und wenn der Psychotherapeut kein Arzt ist, ist es dann anders?
Ich finde nicht, daß darüber genaueres im Gesetz steht, aber das war doch Paulas Frage und mich interessiert es auch.
Es wird von Fachärzten gesprochen und nicht alle Psychotherapeuten sind auch Ärzte.
Sowas ähnliches, auch wenn ich es mal wieder nicht verstanden habe, hast du auch geschrieben.
Quote:
Vorsicht , Hausarzt darf nur an Psychologen mit Kassenzulassung überweisen und von da mit neuer Überweisung zum Thrapeuten!

Da frag ich mich "ja was denn nun?"
Mir ist das zu verwirrend und auch dein Link hat mich nicht aufgeklärt, aber vielleicht bin ich auch nur zu begriffsstutzig.
Vielleicht weiß ja einer etwas genaueres. traurig


Last edited by T.a.t.u on Mon, 15.Dec.03, 21:18; edited 1 time in total
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Stöpsel2
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Post Mon, 15.Dec.03, 21:18      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

Hallo,

das wäre aber derbe! Wenn man auf Therapeutensuche ist, kann das ja ganz schön ins Geld gehen. Gut, daß ich schon einen Therapeuten habe... Smile

Viele Grüße
Stöpsel
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Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 21:20      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

JeannePaula wrote:
das hiesse also:
wenn jener mir nicht passt, lass ich mich zum naechsten ueberweisen, da ueberweisungen ja nichts kosten.
?

nein !
Der Haus- oder Facharzt kann an einen anderen Haus- oder Facharzt überweisen. Er ist dabei jedoch verpflichtet, solche Überweisungen allein nach medizinischen Kriterien vorzunehmen. Dies wird, ebenso wie die Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, sehr genau geprüft.

Ich glaube nicht LG Jürgen, nach ablehnung von dir musst du 10 Euro berappen !
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Jürgen
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Post Mon, 15.Dec.03, 21:27      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

JeannePaula
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Post Mon, 15.Dec.03, 21:28      Re: praxisgebuehr und therapeutensuche in D ab 2004 Reply with quoteBack to top

*raeusper* *mal einwerf*
von kbv.de, jener download: Bundesmantelvertrag_Aenderungen_Praxisgebühr, letzte seite:

Protokollnotiz zu den Änderungen der Bundesmantelverträge zur Umsetzung der Zuzahlungen gemäß § 28 Abs. 4 SGB V*:
1. Die Partner der Bundesmantelverträge stimmen darin überein, dass im Sinne des Beschlusses des Bundesschiedsamtes vom 8. Dezember 2003 bei Inanspruchnahme ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung in einem Kalendervierteljahr durch den Versicherten zwei Zuzahlungen von jeweils 10,00 € zu leisten sind.

und schon sind wir wieder bei meiner eingangsfrage:
Quote:
wird unterschieden zwischen aerztlichen und psychologischen psychotherapeuten?
also: kann an äPT ueberwiesen werden, an pPT nicht?
..die ich leider hiermit bestaetigt sehe.
ich haette gerne eine antwort von jemanden, der wirklich ahnung davon hat. *maliebkuck zu doc.fellner*

++EDIT++
diese "Fallbeispiele-Zuzahlung-kpl_1311-AKTUELL1" (auch ueber den o.g. kbv.de-link zu finden) sind leider mit obigen aenderungen veraltet und sollten kw51 (also seit heute) aktuallisiert werden. steht aber auch in schoen rot auf jeder seite. ;-)

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