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Schnuppe
Forums-InsiderIn
272
Deutschland W, 26
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Tue, 02.Sep.03, 21:39 Einweisung in Psychiatrie |
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Therapeuten dürfen doch ohne Zustimmung eines artztes nicht einweisen?Das heisst doch das ich dem artzt bei ner Zwangseinweisung, seitens meines Therapeuten vorgestellt werden müsste, damit der sich ein Bild machen kann oder?
Und wenn ich zu dieser vorstellng nicht hingehe kann der keine Einweisung schreiben weil er sich kein Bild machen konnte?
oder läuft das nach dem Schema, frau... war nicht da also muss Sie jetzt in ne Geschlossene?
WIE läuft eine Zwangseinweisung ab wenn sie der Psychotherapeut in die Wege leitet?(wenn der keine Alternative, Reden oder so, mehr sieht, meine ich)
Hat jemand nen Plan?
Eigentlich müsste Herr fellner das doch wissen, oder?
Liebe grüsse
Schnuppe
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r.l.fellner
Psychotherapeut
1589
Wien M
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Tue, 02.Sep.03, 22:56 Re: Einweisung in Psychiatrie |
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Hallo Schnuppe,
eine kurze Antwort von mir, nachdem Sie mich indirekt angesprochen haben.
Schnuppe wrote: | Therapeuten dürfen doch ohne Zustimmung eines artztes nicht einweisen? |
ich nehme an, Sie beziehen sich mit Ihrer Frage auf die sog. Zwangseinweisung?
Nun, ich (in Wien tätiger Therapeut) bin mit den entsprechenden Paragraphen der deutschen Rechtslage im Detail nicht vertraut, kann daher hier nur sagen, was ich darüber weiß (und ersuche, Kundigere der deutschen Rechtslage ggf. zu ergänzen): eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie erfolgt in D (dies aber auch in Ö und der Schweiz) konsequent erst, wenn der Patient durch sein Verhalten suizidgefährdet oder selbstgefährdend desorientiert ist.
Welcher Weg hierbei bestritten wird, ist sekundär: durch Anruf bei der Rettung, Hinzuziehung der Polizei etc. Letzlich wird der Amtsarzt, oder vor Ort der diensthabende Psychiater die Lage beurteilen, ggf. mit dem Therapeuten/Psychologen/.. Rücksprache halten - im Zweifel aber die Aufnahme sicherlich vollziehen, geht es doch darum, Schaden an Leben oder Gesundheit des Patienten oder anderer zu verhindern.
Praktisch verläuft es meist so (dies nun aus meiner eigenen Erfahrung und Vorgangsweise), daß der Psychotherapeut nach Möglichkeit seine(n) Klienten(in) zur Klinik begleitet und dort auch persönlich für beide Seiten zur Verfügung steht. Letztlich besteht das Ziel einer solchen Maßnahme ja nicht darum, die Aufnahme gewaltsam "durchzusetzen", sondern eben massive Folgeschäden zu vermeiden. Meiner Erfahrung nach stimmen in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Betroffenen (selbst während psychotischer Schübe) selbst zu, bis zu einer Stabilisierung an der Klinik zu verbleiben - und in diesem Fall gibt es für die Aufnahmestation keinerlei Grund mehr, "nein" zu sagen.
Schnuppe wrote: | Das heisst doch das ich dem artzt bei ner Zwangseinweisung, seitens meines Therapeuten vorgestellt werden müsste, damit der sich ein Bild machen kann oder?
Und wenn ich zu dieser vorstellng nicht hingehe kann der keine Einweisung schreiben weil er sich kein Bild machen konnte? |
Bei Gefahr im Verzug sind rituelle "Vorstellungen" des Klienten/Patienten etwas, das erst nach Einleitung der akut notwendigen Schritte stattfindet. Nötigenfalls auch gegen den Willen des Klienten/Patienten.
Freundliche Grüße
Fellner
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Schnuppe
Forums-InsiderIn
272
Deutschland W, 26
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Tue, 02.Sep.03, 23:10 Re: Einweisung in Psychiatrie |
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Schön dann sprech ich sie halt direkt an.
Was ist wenn(Das einzige was mich an der Zwangseinweisung interessiert!)
r.l.fellner wrote: | Praktisch verläuft es meist so (dies nun aus meiner eigenen Erfahrung und Vorgangsweise), daß der Psychotherapeut nach Möglichkeit seine(n) Klienten(in) zur Klinik begleitet und dort auch persönlich für beide Seiten zur Verfügung steht. |
Schön der Therapeut schlägt also die Einweisung vor
und wenn ich nun sage; Nein Danke, egal mit welchen argumenten zu felde gerückt wird, also NICHT bereit bin , unter keinen Umständen, Ihn aus der Praxis mit zur Psychiatrie zu begleiten?
Liebe grüsse
Schnuppe
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r.l.fellner
Psychotherapeut
1589
Wien M
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Tue, 02.Sep.03, 23:29 Re: Einweisung in Psychiatrie |
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Schnuppe wrote: | und wenn ich nun sage; Nein Danke, egal mit welchen argumenten zu felde gerückt wird, also NICHT bereit bin , unter keinen Umständen, Ihn aus der Praxis mit zur Psychiatrie zu begleiten? |
das kommt auf die Situation an. Wenn Sie z.B. angekündigt hätten, Sie würden heute Nacht Ihre Schwiegermutter töten, da Sie diese verraten hätte und sonst Sie selbst von ihr getötet würden, und ich müßte aufgrund meiner Erfahrung und Einschätzung der Situation (dafür gibt es diverse fachliche Kriterien) annehmen, daß Sie die Situation so eingeengt wahrnehmen, daß Sie diese Frau tatsächlich töten könnten, dann würde ich zB. in diesem Fall die Polizei verständigen und um eine umgehende Einweisung ersuchen.
Vorfälle wie dieser sind gewissermaßen der Super-GAU der Therapie, aber sie kommen leider - zB. bei psychotischen Schüben - selten aber doch vor, und erfordern konkretes Eingreifen, um schlimmeren Schaden zu verhindern.
Liebe Grüße
Richard L. Fellner
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Schnuppe
Forums-InsiderIn
272
Deutschland W, 26
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Tue, 02.Sep.03, 23:50 Re: Einweisung in Psychiatrie |
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[quote="r.l.fellner, dann würde ich zB. in diesem Fall die Polizei verständigen und um eine umgehende Einweisung ersuchen.
Vorfälle wie dieser sind gewissermaßen der Super-GAU der Therapie[/quote]
Schön, versteh ich.
Na soweit isses zum Glück bei mir bei weitem nich
Eine letzte frage,
Der Therapeut geht, vermut ich mal, nicht davon aus das ich in seiner Praxis drauf warte abgeholt zu werden oder, denn immerhin weiss ich ja wo die Tür iss.
Wenn er die Polizei informiert über die bestehende akute fremd-oder eigengefährdung ist er quasie von seiner "verantwortung" entbunden?
Ob ich noch greifbar in der Praxis bin oder wo auch immer obliegt nicht mehr seinem Aufgabenbereich.
Ich kann also auch gehen, ohne das er mich daran zu hindern sucht?
(Weiss schon, alles theoretisch, hätte aber trotzdem gerne ne antwort von Ihnen)
Liebe grüsse
schnuppe
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Time
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2687
Deutschland W, 70
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hi liebe schnuppe,
also für D kann ich dir haargenau weiterhelfen, wobei auch dort der spezielle einzelfall gilt- den medizinischen bereich und den grad der der fremd-und/oder eigengefährdung betreffend. der ist hier überhaupt nicht einzuschätzen.
also versuche ichs dir zunächst technisch und rechtlich zu erklären. deine frage beinhaltet ja vor allem den rechtlichen teil.
in D sind zwei möglichkeiten der diesbezüglichen "freiheitsentziehung"- denn de jure handelt es sich um genau DAS - möglich:
1. die öffentlich rechtliche unterbringung , basierend auf dem jeweiligen ländergesetz bezgl. psychisch kranker:. Psych KG oder UBG o.ä. Die psychiatrischen ländergesetze sind im wesentlich jedoch GLEICH.
2. die zivilrechtliche unterbringung. hier ist die einweisung mittels "betreuerbeschluss "gemeint. es gelten also vorgeschaltet die betreuungsgesetze gem.§1896 BGB ff.
für BEIDE gilt, dass ein therapeut OHNE ärztliche PSYCHIASTRISCHE ausbildung ohnehin nicht einweisen kann. sollte dein therapeut kein psychiater sein, dann DARF er dich nicht einweisen.
er kann natürlich die notwendigkeit dazu sehen, wie übrigens jeder Mensch in D. dazu muß auch ER das tun, was für jeden gilt: er hat einen Psychiater zu informieren zwecks gutachten.
das ist im grunde auch ganz gut, weil es meistens die nachfolgende therapiemöglichkeit in dieser kombination weiterhin sicherstellt. wenn dein therapeut dich nämlich tatsächlich einweist, kann die beziehung so nachhaltig gestört werden, dass eine zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
im "betreuungsfall" ist es sehr ähnlich, nur hat hier eine person-der betreuer - die hoheit zur einweisung und das aufenthaltsbestimmungrecht bereits mit betreuungsbeschluss erhalten. der betreuer wird all das veranlassen- als drahtzieher sozuagen , was auch bei einer öffentlich - rechtlichen zwangseinweisung erforderlich ist:
ÄRZTLICHES gutachten + richterlichen beschluss!
was macht man aber jetzt, wenn der betroffene keinen arzt aufsuchen WILL, wie allermeistens der fall?
dann kann JEDER( also auch dein therapeut) 192 22 anrufen(rettungsleitstelle) und um hilfe bitten.
denn es MUSS dich ein ARZT gesehen haben, und auch nicht "nur" der hausarzt, sondern ein psychiater.
der rettungswagen wird auch kommen, aber wenn nach bestimmten kriterien dann schon offensichtlich keine fremd-und/oder eigengefährdung (mehr) vorliegt( in DIESEN 5 minuten ) werden sie dich NICHT mitnehmen-> freiheitsentziehung!
es ist absolut NICHT einfach, in D gegen seinen willen einem arzt vorgeführt zu werden.
also was würde man dann tun?
es gibt den amtsarzt ( sozialpsychiatrischer dienst), den ruft man und DER könnte dann mit polizeigewalt vor ort eine ärztliche einweisungsbegutachtung stattfinden lassen.
aber NUR bei gefahr im verzug und die muß von vielen seiten her deutlich gemacht werden und AKTUELL vorliegen.
auch dein therapeut müßte den amtsarzt oder einen anderen psychiaterrufen sofern der NUR therapeut ist.
dann in der psychiatrie angekommen, obliegt es dem aufnahmearzt, zu entscheiden ob du bleiben mußt oder nicht. tatsächlich kommt es dort meistens eben NICHT zu einem verbleiben in der psychiatrie-> freiheitsentziehung.
denn der jetzt notwendige richterliche beschluß muß öffentlich rechtlich ALSBALD beigebracht werden. nächtens und am WE ist das schwer möglich. wenn du dich in der psychiatrie *beruhigt* haben solltest, läge dann AKTULL wieder kein grund zu einer freiheitsentziehenden maßnahme vor. er würde aber versuchen dich zu überzeugen FREIWILLIG zu verbleiben.
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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wenn also jemand öfter dekompensationsgefährdet ist, dann bestellt man letztendlich einen betreuer mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht.
denn bei dieser zivilrechtlichen einweisung regelt das procedere jemand dafür ausgebildetes ( der betreuer!)UND dort ist die richterliche begutachtung erst nach etwas längerer zeit möglich. dafür übernimmt dann der betreuer die verantwortung-> freiheitsentziehung!
freiheitsentziehung wird in D empfindlich bestraft .
hoffe ich konnte dir letztmalig weiterhelfen ?
alles gute weiterhin
Angela
ohne ARZT ist also nix möglich. die meinung deines therapeuten(wenn er NICHT psychiater ist) gilt soviel wie die deines bankangestellten. was keinen von beiden diskriminieren soll
ich kann den vergleich zu anderen ländern NICHT herstellen, allerdings wird eine zwangsunterbringung in D NICHT lax gehandhabt. das hat einerseits historische gründe , zum anderen politische.
demnach wäre und IST ja JEDER intravenös drogenabhängige fremd- und eigengefährdet und die psychiatrien wären völlig überfüllt.
und quit
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r.l.fellner
Psychotherapeut
1589
Wien M
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..dann wird das hierzulande in der Praxis tatsächlich legerer gehandhabt als in D (obwohl unsere [u.a.:Psychiatrie-]Geschichte kaum ruhmreicher ist als die deutsche..). Überfüllt sind unsere Psychiatrien aber glücklicherweise dennoch nicht - vermutlich, weil wie in D auch bei uns kaum jemand bestrebt ist, jemanden aus Bequemlichkeitsgründen zwangseinweisen zu lassen, sondern, wie ich oben bereits ansprach, in der Praxis von den entsprechenden Möglichkeiten nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird.
Auffällig und in diesem Zusammenhang interessant ist auch, daß es hierzulande weitaus weniger gerichtliche Klagen rund um Zwangseinweisungen gibt als in D.
lg,
Fellner
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Schnuppe
Forums-InsiderIn
272
Deutschland W, 26
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Hallo Time,
Quote: | der rettungswagen wird auch kommen, aber wenn nach bestimmten kriterien dann schon offensichtlich keine fremd-und/oder eigengefährdung (mehr) vorliegt( in DIESEN 5 minuten ) werden sie dich NICHT mitnehmen-> freiheitsentziehung! |
Wie ist das bei Tabletteneinnahme ohne Angaben, WAS für Tabletten das waren?(war bei mir der fall -mein Freund rief die Rettung)
Nun die mein´ten wenn ich nicht freiwillig mikomme ins Krankenhaus, holen die die Polizei, war das rechtlich?
Quote: | denn es MUSS dich ein ARZT gesehen haben, und auch nicht "nur" der hausarzt, sondern ein psychiater. |
Ja, das war bei mir ansschliesend der fall und die gute frau überredete mich auch freiwillig in ne Psychiatrie zu gehen aber ich sagte Ihr ich geh nur auf ne offene Station denn ich gehe ja freiwillig
Nun dort angekommen war es ne geschlossene
Und ich sagte, da gehe ich nicht freiwillig rein nur auf ne offene, sie könnten mich doch auch auf ne offene bringen
Und nun kam der Hammer, die drohten mir wenn ich meine Einwilligung zurücknehme dann lassen sie mich einfach Zwangseinweisen und heute müsste ich ja sowieso drin bleiben und somit wäre das für mich ja egal.
Äh natürlich hab ich das erstmal anders gesehen und es gab ne Rangelei auf der station woraufhin die Ihre hübschen spritzen und so`n Fixierbett auspackten und ich noch soviel Verstand hatte bei so ner massiven Bedrohung zu sagen okay ich geh ja schon.
Irgendwie fand ich das voll fies, ich hatte doch zugesagt freiwillig in ne offene zu gehen und die stecken mich in ne geschlossene, wahlweise gegen meinen Willen wenn ich die Freiwilligkeitserklärung nicht unterzeichne?
Quote: | dann in der psychiatrie angekommen, obliegt es dem aufnahmearzt, zu entscheiden ob du bleiben mußt oder nicht. tatsächlich kommt es dort meistens eben NICHT zu einem verbleiben in der psychiatrie-> freiheitsentziehung. |
Es gab dort in der Psychiatrie auch keinen Psychiater dem ich noch mal vorgestellt wurde, denn das hätte doch der fall sein müssen oder? Alles, die aufnahme betreffend(nur unterzeichnen) wurde durch die Stationsschwester geregelt
Erst am nächsten tag aber, nur auf mein mehrmaliges drängen hin und das einzigste wasmir dort gesagt wurde ich solle irgendwelche Medis nehmen, worauf ich meinte, Sie können sich Ihre Medis in den ... stecken!
NAch 7 Tagen wurde ich entlassen, aber hätte ich nicht auch über meine Rechte bei der Einwiesung aufgeklärt werden müssen oder zumindest am Tag danach?
Ich hab gleich der Ärtztin gesagt das ich auf ne offene wollte und das nicht verstehe, nach 4Tagen meinte ich, entweder die verlegen mich auf die offene oder ich nehm, unabhängig von den Folgen meine freiwilligkeitserklärung zurück, darufhin wurde ich entlassen.
Ich krieg jetzt schon nen Horror wenn jemand zu mir sagt ich soll mal in ein Krankenhaus oder ne Klinik gehen...
Ich hab immer noch die Angst cor ner Freiheitsentziehung(nur mein empfinden) und den Gittern, der Bevormundung, das Dich die Leute gegen deinen Willen picksen dürfen zur täglichen Blutabnahme, meine beiden arme war nach der woche grün und blau...
Schnuppe
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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Quote: | Nun die mein´ten wenn ich nicht freiwillig mikomme ins Krankenhaus, holen die die Polizei, war das rechtlich?
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ja, wie soll ich sagen?
es handelt sich in DEM fall um ein anderes gesetz, da schneiden sich die gesetze etwas. hier geht es dann um unterlassene hilfeleistung und DAS ist wieder ein anderer, eigener und nicht bis zur zufriedenheit diskutierbarer fall.
als rettungssanitäter oder arzt wandelst du immer auf dem schmalen grat zwischen unterlassener hilfeleistung und freiheitsentziehung. da ich nicht dabei war, kann ich dir für DEINEN fall nichts sagen.
da spielt auch ethik ne sehr große rolle.
Quote: | Und nun kam der Hammer, die drohten mir wenn ich meine Einwilligung zurücknehme dann lassen sie mich einfach Zwangseinweisen und heute müsste ich ja sowieso drin bleiben und somit wäre das für mich ja egal.
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hätte ICH auch getan "vergefreiwilligen" nennt man das wohl. ob sie es im ergebnis auch wirklich hätten TUN können, steht auf einem gänzlich anderen blatt.
aber "behaupten" bei UNEINSICHTIGKEIT des patienten kann man ja auch mal hier und da...
finde ich persönlich auch nicht frevelhaft.
Quote: | Irgendwie fand ich das voll fies, ich hatte doch zugesagt freiwillig in ne offene zu gehen und die stecken mich in ne geschlossene, wahlweise gegen meinen Willen wenn ich die Freiwilligkeitserklärung nicht unterzeichne?
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eigentlich ergibt sich das aus meinem obigen text.
du hast also nen *aufriss* gemacht IN der psychiatrie? jedenfalls klingt es hanz danach. tja und *randalieren, gepaart mit uneinsichtigkeit* IN DER PSYCHIATRIE ist ein grund dich dort zubehalten. das wird dem richter in der anhörung mitgeteilt und schon liegt der grund vor.
also wenn man schon irgendwie in der psychiatrie angelangt ist, dann ist es das ALLERBESTE, sich zu *beruhigen*. dann ist es schwierig den einweisungsgrund aufrecht zu erhalten.
Quote: | Es gab dort in der Psychiatrie auch keinen Psychiater dem ich noch mal vorgestellt wurde, denn das hätte doch der fall sein müssen oder? Alles, die aufnahme betreffend(nur unterzeichnen) wurde durch die Stationsschwester geregelt
Erst am nächsten tag aber, nur auf mein mehrmaliges drängen hin und das einzigste wasmir dort gesagt wurde ich solle irgendwelche Medis nehmen, worauf ich meinte, Sie können sich Ihre Medis in den ... stecken!
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wenn es SO war, war es in der tat nicht korrekt.
Quote: | NAch 7 Tagen wurde ich entlassen, aber hätte ich nicht auch über meine Rechte bei der Einwiesung aufgeklärt werden müssen oder zumindest am Tag danach?
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nein.
es handelt sich juristisch um einen sonderfall sozusagen.
davon ausgehend, dass der eingewiesene *out of order* ist, ist er zwar nicht entrechtet, aber dennoch ist er lax ausgedrückt KEIN wirklicher ansprechpartner. es würde sich auch ausschließen. dir deine rechte komplett darzulegen, hieße ja, es mit einem menschen zu tun zu haben, der seine angelegenheit selbst besorgen KANN. DEM widerspräche aber die einweisung.
es ist KEIN rechtsfreier raum- mit sicherheit nicht, aber in einem zustand befindlich, der die *geschlossene* rechtfertig, heißt eben auch *out of order* zu sein.
Quote: | Ich hab gleich der Ärtztin gesagt das ich auf ne offene wollte und das nicht verstehe, nach 4Tagen meinte ich, entweder die verlegen mich auf die offene oder ich nehm, unabhängig von den Folgen meine freiwilligkeitserklärung zurück, darufhin wurde ich entlassen.
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das ist in sich logisch- dein *out f order- zustand* war demgemäß vorrüber. du hast aber offenbar bei deiner ankunft NICHT glaubhaft vermitteln können, dass du wirklich freiwillig dort verbleibst und das wahrscheinlich auch mit vehemenz und schon greift das *psychKG*
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[nicht mehr wegzudenken]
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Deutschland W, 70
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Quote: | Ich krieg jetzt schon nen Horror wenn jemand zu mir sagt ich soll mal in ein Krankenhaus oder ne Klinik gehen...
Ich hab immer noch die Angst cor ner Freiheitsentziehung(nur mein empfinden) und den Gittern, der Bevormundung, das Dich die Leute gegen deinen Willen picksen dürfen zur täglichen Blutabnahme, meine beiden arme war nach der woche grün und blau...
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das kann ich sehr gut verstehen!
aber höchstwahrscheinlich muß bei dir da was an der krankheits- und behandlungseinsicht *getan* werden. liegt diese nämlich richtig und wirklich vor, wird die gefahr in der psychiatrie zu landen ,verschwindend gering.
alles liebe
Time
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Time
[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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Quote: | Auffällig und in diesem Zusammenhang interessant ist auch, daß es hierzulande weitaus weniger gerichtliche Klagen rund um Zwangseinweisungen gibt als in D.
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das war mir bisher nicht wirklich bekannt, glaube es aber SOFORT.
mir fallen auf anhieb etliche gründe dafür ein, einer davon ist sicherlich die deutsche *gründlichkeit* mit der man selbstverständlich einen so heftigen gesetzeswust geschaffen hat, in dem die ärzte sich nicht mehr auskennen(können).
ich habe 10 jahre lange betreuungen geführt und wesentlich mehr als 250 leute einweisen MÜSSEN. ich durfte unendlich oft den ärzten eine hochklassige rechtsaufklärung geben. denn wie oben schon gesagt: durch die wirklich ENGE durchsetzung der psychich krankengesetze und der drohenden strafe bei freiheitsentziehung gepaart mit der ebengleichen starren und mißverständlich angewandten gesetze der *unterlassenen hilfeleistung und der ärztlichen sorgfaltspflicht* deren fehlerhafte ausübung ähnlich hart bestraft wird und zwar wie bei der freiheitsentziehung: jeweils im positiven wie im negativen fall, kommt es oftmals zu richtig fehlerhafter rechtsanwendung. und genau in DIE lücke kann man dann klagen und man obsiegt sogar sehr oft.
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Schnuppe
Forums-InsiderIn
272
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Hallo Time
Quote: | du hast also nen *aufriss* gemacht IN der psychiatrie? jedenfalls klingt es hanz danach. tja und *randalieren, gepaart mit uneinsichtigkeit* IN DER PSYCHIATRIE ist ein grund dich dort zubehalten.
Ich hab gleich der Ärtztin gesagt das ich auf ne offene wollte und das nicht verstehe, nach 4Tagen meinte ich, entweder die verlegen mich auf die offene oder ich nehm, unabhängig von den Folgen meine freiwilligkeitserklärung zurück, darufhin wurde ich entlassen.
das ist in sich logisch- dein *out f order- zustand* war demgemäß vorrüber. du hast aber offenbar bei deiner ankunft NICHT glaubhaft vermitteln können, dass du wirklich freiwillig dort verbleibst und das wahrscheinlich auch mit vehemenz |
Also Moment mal, im Klartext heisst das, solange ich NICHT in die Psychiatrie will und das klar vermittel behalten die mich da!
Rein nach dem Motto, wer sich so vehement zur Wehr setzt bei dem iss was nicht i.O.Der darf erstmal bleiben.
Wenn ich dann sage okay einige wochen auf der offenen bleib ich da, mal sehen was wird und mich darauf einstelle, dann schmeisen die mich raus?
So na jetzt haben wir sie endlich kirre gemacht, gebrochen, "Behandlungseinsichtig", jetzt können wir sie wieder auf die Menschheit loslassen und darauf vertrauen das die Einsichtigkeit bis zum nächsten Termin bei einem Therapeuten hinreicht?
Ich krieg also nie das was ich will? oder?
DAS IST DOCH VERRÜCKT!
(Mal ganz abgesehen davon das das mit der Behandlungs -und Krankheitseinsichtsgewinnung ja scheinbar funktioniert hatte , sonst wär ich wohl nicht schon 2 Jahre in Therapie und mopsfiedel )
Liebe Grüsse
Schnuppe
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[nicht mehr wegzudenken]
2687
Deutschland W, 70
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Quote: | Also Moment mal, im Klartext heisst das, solange ich NICHT in die Psychiatrie will und das klar vermittel behalten die mich da!
Rein nach dem Motto, wer sich so vehement zur Wehr setzt bei dem iss was nicht i.O.Der darf erstmal bleiben.
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nein schnuppe, das heißt es nicht.
wenn du alle meiner Items verbindest, dann würde zumindest bei dem obigen deiner sätze folgendes gesagt werden müssen:
solange ich NICHT in die Psychiatrie will , aber mich unter umständen mit tabletten vergiftet habe, deren dosis und wirkstoffe ich verschweige und das klar vermittel behalten die mich da!
Rein nach dem Motto, wer sich so vehement zur Wehr setzt , wenn er vor vergiftung gerettet werden soll, bei dem iss was nicht i.O.Der darf erstmal bleiben.
SO wird ein schuh draus
merke: du hast das recht dich umzubringen! du darfst dich dabei aber nicht erwischen lassen. sobald du andere ( wen auch immer! ) beteiligst, kann das erhebliche folgen haben und zwar auch für den ANDERN.
bitte bedenke, dass es sich dann dabei um UNTERLASSENE HILFELEISTUNG handelt.
das sind zwei paar schuhe und wenn ich das recht überdenke, ist das auch gut so.
ICH komme in den knast, wenn DU dich in meinem beisein umbringst und ich hätte helfen KÖNNEN. so einfach ist das und das gilt auch und gerade für ärzte.
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Schnuppe
Forums-InsiderIn
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Deutschland W, 26
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[quote="Time"]Quote: |
Rein nach dem Motto, wer sich so vehement zur Wehr setzt , wenn er vor vergiftung gerettet werden soll, bei dem iss was nicht i.O.Der darf erstmal bleiben. |
Äh nagut, dann hab ichs begriffen, denn das mit den Tabletten war dann zwar abgeklärt dass das nicht so schädlich wäre und die wollten mich schon ohne Einweisung aus dem Krankenhaus entlassen´,
als ich dann aber irgendwie so hyperventiliert habe und mich plötzlich gar nicht mehr bewegen konnte, nicht mal mehr nen Finger, irgendwie total steif geworden bin und irgendwas von Pulsadern aufschneiden gefaselt hab, da ham de sich das mit der unterlassenen Hilfeleistung wohl so gedacht, mhm.
Im nachhinein betrachtet kann ich jetzt wo ich so drüber nachdenke dann doch sagen, das es wohl besser war und ich meine Sinne nicht mehr zusammen hatte, keine ahnung was ich für nen Bockmist gebaut hätte wenn die mich doch nicht dabehalten hätten
Na gut aber annerven tuts mich trotzdem im nachhinein mal hinzugucken und zu sehen das ich in diesem Moment wohl genau diese art der Hilfe
benötigt habe Arrg
danke an euch beide für Eure Erklärungen, hat mir `n ganzes Stück weitergeholfen
Liebe grüsse
schnuppe
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