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sisa1711
neu an Bord!
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NRW W, 30
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Fri, 19.Oct.07, 11:31 Verhältnis zum Therapeuten als ehemaliger Patient straf |
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Ich habe mal eine für einige vielleicht seltsame Frage aber es ist mir sehr wichtig darauf eine Antwort zu bekommen und vor allem bitte nur wenn ihr wirklich darüber bescheid wisst, keine mutmassungen oder so
also, ich habe meine psychotherapie beendet, weil ich und meine therapeutin gemerkt haben das da mehr zwischen uns ist als zwischen Therapeut und patient, da es aber gesetzlich verboten ist und strafbar für meine therapeutin habe ich die therapie beendet. meine therapeutin meinte, es müsse 1 jahr vergehen, bevor wir offiziell eine beziehung führen dürften da sie sich ansonsten strfabar machen würde. warum müssen wir so lange warten, ich bin doch nun keine patientin mehr..... hoffe auf schnelle antwort danke
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anarchistin
[nicht mehr wegzudenken]
1075
wien W, 24
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Fri, 19.Oct.07, 12:00 Re: Verhältnis zum Therapeuten als ehemaliger Patient straf |
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echt???? na also davon hab ich noch nix ghört. ihr seid doch beide volljährig. nein also das kannich mir beim besten willen nicht vorstellen!!!
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_________________ **der weg der extreme führt zum palast der weisheit** |
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sm
[nicht mehr wegzudenken]
1896
unwesentlich W, 30
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Fri, 19.Oct.07, 12:12 Re: Verhältnis zum Therapeuten als ehemaliger Patient s |
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Quote: | Ich habe mal eine für einige vielleicht seltsame Frage aber es ist mir sehr wichtig darauf eine Antwort zu bekommen und vor allem bitte nur wenn ihr wirklich darüber bescheid wisst, keine mutmassungen oder so |
Vorweg: Warum fragst du nicht deine Therapeutin bzw. Ex-Therapeutin, um sicher zu gehen? Abgesehen davon sind hier die wenigsten Juristen... und somit kann fast jeder nur mit Halbwissen dienen... aber falls es dir weiterhilft ein paar Links:
Für die laufende Therapie gilt zum Bleistift § 174c Stgb (insbes. bei "sex. Handlungen"):
http://dejure.org/gesetze/StGB/174c.html
Quote: | warum müssen wir so lange warten, ich bin doch nun keine patientin mehr..... |
Zu deinem Schutz, vgl. auch mal hier:
Quote: | Abstinenzgebot
Für Psychotherapeuten gilt das sog. "Abstinenzgebot". Danach dürfen Psychotherapeuten
die therapeutische Vertrauensbeziehung nicht zur Befriedigung eigener Interessen, Wünsche
und Bedürfnisse nutzen. Eine Verletzung des Abstinenzgebotes kann deswegen schon
vorliegen, wenn der Therapeut den Patienten zum Beispiel um eine Gefälligkeit, etwa einen
Botengang bittet. "Gerade weil die Grenze im Einzelfall manchmal schwer zu ziehen ist,
müssen die professionellen Verpflichtungen grundsätzlich ohne Wenn und Aber eingehalten
werden", stellt BPtK-Präsident Richter klar. Ein professionell arbeitender Psychotherapeut
kommt dem Wunsch nach einem privaten Kontakt nicht nach. Er schreibt keine privaten
Briefe an den Patienten, er verabredet sich nicht mit ihm zum Essen, er nimmt keine
Geschenke an. Insbesondere ist jeder sexuelle Kontakt unzulässig. Das Abstinenzgebot
erstreckt sich auch auf Personen, die dem Patienten nahe stehen und gilt auch nach
Beendigung der Behandlung, bis sich der Patient aus der therapeutischen Beziehung gelöst hat, in jedem Fall aber mindestens ein Jahr nach Behandlungsende.
http://ptk-saar.de/pdf/PatientenrechteinderPsychotherapie.pdf |
...was in meinen Aungen auch Sinn macht, wenn ich das sagen darf: Denn unmittelbar nach Behandlungsende dürfte immer noch ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis vorliegen... davor sollst du geschützt werden.
Hat dir deine Therapeutin eine Beziehung in Aussicht gestellt... wenn nein: Pass' auf, dass du dich in nichts verrennst.
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