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Citeva
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Post Mon, 24.Sep.07, 7:44      Aussergerichtlicher Tatausgleich bzlg. Stalking Reply with quoteBack to top

Liebe Userinnen und User!

Ich hab mal ne Frage: Weiß jemand von euch was ein aussergerichtlicher Tatausgleich ist bzw. wozu der gut sein soll und was das für den Betroffenen und den Täter bedeutet???

Vielen Dank

LG
Citeva

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isa23
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Post Sun, 30.Sep.07, 15:24      Re: Aussergerichtlicher Tatausgleich bzlg. Stalking Reply with quoteBack to top

Hallo!

ich glaube ein aussergerichtlicher Tatausgleich bei einem Stalking Vorfall hat absolut keinen Sinn.
Das käme gleich einer "netten" Aufforderung, die Belästigung sein zu lassen! Ich glaube nicht dass dies viel Wirkung hat!
Besser ist es wenn man es auf ein Strafverfahren ankommen lässt. Denn erst dann wird klar und deutlich gemacht, dass die Belästigung zu unterlassen ist!!!!!
Ich bin zurzeit auch in solcher Situation. Ich werd seit ca. 7 Jahren gestalkt. Bin aber erst vor kurzem zur Polizei. Habe auch eine einstweilige Verfügung erwirkt. Welche aber bei der betreffenden Person nicht wirklich viel Eindruck gemacht hat! LEIDER! am 4.10 habe ich die lang ersehnte Verhandlung! Der Verteidiger von der Stalkerin hat auch ein Diversionsangebot gefordert! ich dachte ich hör nicht richtig. Seit 7 Jahren geht dieser Terror und er meint ein aussergerichtlicher Tatausgleich wäre besser!
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Post Mon, 01.Oct.07, 7:14      Re: Aussergerichtlicher Tatausgleich bzlg. Stalking Reply with quoteBack to top

@ isa23

Vielen Dank für deine Antwort.

Genau das, hab ich mir auch gedacht. Es wird gar nix bringen, denn ich hab die Vermutung das er jetzt auch noch weitermacht und ihn grad der ATA dazugebracht hat, wieder weiterzumachen, da eh "nix" passiert.
Find ich wieder mal super Rolling Eyes ... wie immer die Täter sind die Unschuldslämmer.. ich werde mir das mal anhören dort und dann schauen was ich noch machen kann.

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r.l.fellner
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Post Mon, 01.Oct.07, 10:03      Re: Aussergerichtlicher Tatausgleich bzlg. Stalking Reply with quoteBack to top

Liebe citeva,

grundsätzlich ist die Diversion eine sowohl aus staatlicher als auch psychosozialer Sicht i.a. willkommene und bewährte Maßnahme, welche ein Herausfallen aus dem sozialen Umfeld, eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, womöglich weitere Kriminalisierung, die enormen, mit Gefängnisstrafen verbundenen finanziellen Kosten etc. etc. so weit als möglich verhindern sollen.

Begriffserklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_%28Recht%29

Die mitunter in diversen Medien und Parteistatements hörbare Behauptung, dass die "Täter mehr geschützt werden als die Opfer" ist schon insofern inkorrekt, als es ja auch beim Tatausgleich nicht die Opfer sind, die "schuldtilgende" Maßnahmen setzen müßten, sondern die TäterInnen. Kein Richter ist i.a. daran interessiert (jedenfalls bei jenen konkreten Fällen, von denen ich persönlich hörte), das Opfer zu bestrafen oder den/die TäterIn (nicht selten handelt es sich gerade beim Stalking nämlich auch um weibliche Täter) ohne Konsequenzen zu entlassen. Bedenken Sie, dass gerade bei jugendlichen TäterInnen sowie bei erst kurzer Straffälligkeit weder den Opfern, noch der Gesellschaft gedient ist, die TäterInnen "einfach nur wegzusperren". Studien belegen eindeutig, dass Diversion in bestimmten Fällen besser wirkt und auch sozial verträglicher ist als Freiheitsstrafen.

All dies bedeutet jedoch keineswegs ein Plädoyer für folgenfreies Stalking. Ich gehe aber davon aus, dass Richter und RichterInnen sich i.a. ein recht gutes Bild von der Lage machen können und auch über die eben erst spezifisch für den Tatbestand des Stalking neu eingeführten rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen, und diese auch angemessen einsetzen.

Freundliche Grüße,
R.L. Fellner

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Post Tue, 02.Oct.07, 7:20      Re: Aussergerichtlicher Tatausgleich bzlg. Stalking Reply with quoteBack to top

Hallo!

Ich hätte einen Link! Wenn der ATA nichts hilft, könntest du dich ja an eine Interventionsstelle wenden. Die sind in ganz Österreich tätig und helfen total.
Ich habe auch mit denen Kontakt aufgenommen und sie haben mir völlig kostenlos zu einer Einstweiligen Verfügung verholfen. Sollte sich der Stalker immer wieder melden oder dich belästigen kannst du übers Gericht eine Strafe einfordern. Sollte er trotzdem nicht aufhören, kann es im schlimmsten bzw. besten Fall zu einer Beugestrafe kommen.
Du kannst ihn auch bei der Polizei anzeigen, dann wird es zu einem Strafverfahren kommen! Irgendwann wird dann doch hoffentlich mal Ruhe sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er von einem ATA beeindruckt ist und dich in Ruhe lässt.

--
Hinweis Admin: zwecks einfacherer Aktualisierung habe ich die von isa dankenswerterweise angeführte Liste an Anlaufstellen in unseren "Sammel-Thread" übertragen:
http://www.psychotherapiepraxis.at/forum/viewtopic.php?p=366519#366519
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Post Tue, 02.Oct.07, 10:45      Re: Aussergerichtlicher Tatausgleich bzlg. Stalking Reply with quoteBack to top

@ isa23
Ich war bei der Polizei, wollte einen Rückzieher machen, dann hat der Polizist, nein bleiben sie da wir machen eine Anzeige nach § 90 (glaub ich) und es kommt dann zu einer Verhandlung und blabla. Also er hat mir das so quasi eingeredet ich soll das machen weil ich mich ja eigentlich nur erkundigen wollte. So gut, ich hab das gemacht, bin dann extra nach ca. 3 Wochen nochmal hingefahren und hab müssen ein Schreiben unterschreiben das der Fall vor Gericht geht und nach § 90 weitergeht und dann krieg ich 3 Wochen später einen Brief wegen einem ATA da das Landesgericht XX den Fall an die Organisatation abgetreten hat!!!!!

@ Dr. Fellner

das ist das was ich gemeint habe, es wird im Prinzip nix gemacht und der Täter kommt ungeschoren davon.

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