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andreww
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Post Mon, 24.Jul.06, 18:30      Antragsverfahren für Kliniktherapie (Deutschland) Reply with quoteBack to top

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Profi der sich mit dem üblichen
"Papierkrieg" bei den Krankenkassen (Deutschland) bzgl. des
Antragsverfahrens auskennt.

Das Ziel des Antrages sollte eine Aufnahme in folgender Klinik
sein:
Klinik Alpenblick
Kurweg 9
D-88316 Isny-Neutrauchburg
www.klinik-alpenblick.de

Ein erster Antrag wurde bereits seitens der DAK abgelehnt, mit der
Begründung die BFA www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
sei hierzu zuständig.

Als Patienteninfo´s möchte ich gerne folgendes weitergeben:
- 58 Jahre weiblich
- bei der DAK versichert
- nicht berufstätig (Hausfrau aber nicht in Rente)
- seit einem Jahr in psychotherapeutischer Betreuung mit
je einem Einzelgespräch pro Woche (ca. 1,5 Std.)
- Therapie aufgrund Suizid des Sohnes (vor einem Jahr)
- Therapieindikation auf Depressionen, Posttraumatische
Belastungsstörungen, Trauma jedoch nicht akut Suizidal.
- Therapieempfehlung (Klinikaufenthalt) durch behandelden
Therapeut, aus medizinischen Gründen liegt vor.

Macht es Sinn auf die Ablehnung der DAK einen Widerspruch
einzulegen (Absage aufgrund der "Zuständigkeit" und Fehlen
eines "körperlichen Leidens")?

Was ist bei einem evtl. zweiten Antrag an die BFA zu beachten?

Wie stehen die Chancen für einen Aufenthalt in einer "Wunsch-
Klinik" s.o.?

Hat hier jemand Info´s und/oder Erfahrungen hierzu?

Vielen Dank

Andreww
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Post Wed, 26.Jul.06, 14:14      Re: Antragsverfahren für Kliniktherapie (Deutschland) Reply with quoteBack to top

Hallo Andrew,

ich habe das Verfahren gerade hinter mich gebracht, kann Dir aber nur als Laie antworten.

Zunächst ist wichtig, den zuständigen Träger zu ermitteln (Krankenkasse oder Bund Rentenversicherung).

Meines Wissens ist der Bund Rentenversicherung für Angestellte im Arbeitsverhältnis zuständig.

Du gibst aber "Hausfrau" an. Ist die Dame derzeit arbeitslos bzw. bis wann hat sie gearbeitet ?

Mich irritiert etwas, das die DAK abgelehnt hat und an den Bund Rentenversicherung verweist. Normalerweise müsste die Krankenkasse den Antrag dann direkt an den Bund Rentenversicherung weiterleiten.

Leg einfach mal vorsorglich Widerspruch ein bei der DAK im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit.

Verlorengegangen ist dadurch nichts, wenn der BR in der Tat zuständig ist, muss dort nochmals der gleiche Antrag gestellt werden.

Gruß
Cantadora44

Durch den Dschungel der Zuständigkeiten führt dieser Link:

http://www.betacare-infoservice.de/betanet/betanet-sozialrecht/Zustaen digkeit-der-Versicherungstraeger-481.html?
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