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FreudIch
neu an Bord!
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zu hause M, 20
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Wed, 24.May.06, 23:14 Zwangseinweisung:Vorgehensweise? Österreichisches Recht |
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Hallo folgendes Problem.
Meine Oma hat anscheinend Alzheimer. Sie ruft zb ihren Mann zum essen der schon seit Jahren verstorben ist oder sieht Menschen die garnicht da sind (zb Kinder aus ihrer Kindheit). Sie vergräbt Schlüssel im Garten, fährt jeden Tag zur Bank - vergisst dann teilweise beim herauskommen von der Bank schon wieder das sie dort war und geht einmal um den Block und geht wieder hinein, bedroht ihren Sohn/Schwester und meine Mutter, beschuldigt andere ihr Geld/Schmuck gestohlen zu haben obwohl alles da ist. Sie macht dann auch wirklich Anzeigen dann kommt in der Regel die Polizei vorbei und die Sparbücher werden gefunden... Lustigerweise ruft dann auch die Polizei bei uns an und solche Scherze obwohl eh bei denen eh schon alles aufliegen müsste.
Der Amtsarzt war auch schon dort und meinte das sie an der Kippe steht. Btw. an der Kippe stehen was für ein Schwachsinn - soll etwas passieren bis die Polizei/Amtsarzt handeln?
Da meine Mutter und Vater berufstätig sind ist das ganze sehr nervig weil regelmäßig Polizei und die Banken anrufen.
Die Polizei hat meiner Mutter gesagt das Sie etwas unternehmen muss weil sie keine Zeit haben dauernd runter zu fahren und über das Tor zu springen weil sie wiedermal eine Anzeige/ihre Schlüssel verloren oder was auch immer hat. Ich frag mich nur wo sind wir hier - im Kasperltheater?
Meine Mutter/Vater haben Angst alleine zu ihr reinzugehen weil sie ihr auch zutrauen das sie einen absticht.
Meine Oma hat auch schon oft gedroht sich umzubringen und es meinem Vater in die Schuhe zu schieben - oder sowas in der Art.
Ich hab mir mal die Gesetzestexte durchgelesen und soweit ichs richtig verstanden habe muss sie eh der Amtsarzt in die geschlossene einweisen.
Siehe:
quelle: http://bidok.uibk.ac.at/library/egger-irre.html
"Falls die Dringlichkeit des Eingreifens im Vordergrund steht (z.B. Abwehr von Gefahr), kann ein Eingreifen auch durch den Art. 54 des Strafgesetzbuches legalisiert werden. Dieser besagt, daß straflos bleibt, wer eine Tat - die andernfalls als Straftat (z.B. Freiheits-beraubung) angesehen würde - begangen hat, weil er dazu durch die Notwendigkeit gezwungen worden ist, sich selbst oder andere vor der gegenwärtigen Gefahr eines schwerwiegenden Schadens an Personen zu retten, und wenn diese Gefahr nicht auf eine andere Weise abzuwenden war."
Weiters steht auch noch das falls mein Vater (ihr Sohn) nichts macht zur Rechenschaft gezogen werden kann wegen Unterlassung.
Siehe:
quelle: http://bidok.uibk.ac.at/library/egger-irre.html
Im Art. 40 des Strafgesetzbuches ist zudem festgehalten, daß das Nicht-Verhindern eines Ereignisses, das zu verhindern man die gesetzliche Pflicht hat, gleichbedeutend ist mit dem Verursachen dieses Ereignisses. Nicht verhindert zu haben, daß jemand schweren Schaden an der Person nimmt (durch Selbstmordversuch, schwere Bewußtseinsstörung etc.) ist somit strafbar.
Sie hatte eigentlich einen Termin bei einem Spezialisten der sie mal durchchecken hätte sollen, den hat sie aber nicht wahrgenommen.
Dazu kommt noch das es sehr blöd wäre wenn die Polizei bei meinem Vater/Mutter in der Arbeit vorbeikommen würden.... was aber eh noch nicht passiert ist.
Naja wie auch immer ihr Akt müsste mittlerweile eh schon riesengroß aber im Moment fühle ich mich von der Justiz und den Ärzten gröber verarscht weil die wollen anscheinend nichts mit der Sache zu tun haben.
Hab meinem Vater geraten das er bei der Polizei anrufen soll und sich auf Artikel 54 und 40 des Strafgesetzbuches berufen soll und auf eine Zwangseinweisung bestehen soll. Wenn sie sie nicht einweisen wollen sollen die uns dann aber auch nicht mehr mit diesen Anrufen belästigen weil auf den Scheiss können wir verzichten.
Da hier ja anscheinend eh ein paar Spezialisten sind wollte ich vorher mal eure Meinung einholen und ob der Ablauf auch wirklich so funktioniert. Achja, es drängt also wäre eine rasche Antwort sehr nett.
Besten Dank im Voraus
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admin
Site Admin
1270
Wien M
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Thu, 25.May.06, 6:02 Re: Zwangseinweisung:Vorgehensweise? Österreichisches R |
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Wolflein
Forums-InsiderIn
330
Österreich W, 46
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Sat, 15.Jul.06, 16:04 Re: Zwangseinweisung:Vorgehensweise? Österreichisches Recht |
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hi
FreudIch
bei allem verständnis was ihr "durchmacht" mit einem älteren Menschen
ich glaube nicht das es jemand verdient hat so dargestellt zu werden oder abgeschoben wird.
ich weiß , nur das du net glaubst wovon ich red, was es heißt mit jemanden zu leben der sich nicht "mehr auskennt".....
aber bei euch hört es sich nicht an das ihr mit deiner Großmutter lebt.
sie wird als makel und belastung hingestellt was ich sehr schade finde.
jeden kann es erwischen und wen sie nach ihrem Mann ruft, .... vieleicht ist sie auch einsam und würde mit gleichaltrigen besser zurecht kommen
aber angst zu haben das ev. die polizei zu deinen vater kommt während er bei der arbeit is.......
sie ist ja sicher noch nicht entmündigt worden, und für ihr tun und handel soweit noch selbstverantwortlich.
ich kann solche aussagen nicht verstehn
du schreibst vom STGB als wäre es eine einkaufsliste
ein Heim würde wohl zuviel kosten oder?
ich hatte mit vielen älteren menschen zu tun die "sich nicht mehr auskannten" ........ sie konnten/können nichts dafür und die Würde des Menschen sollte auch im Alter, ob " anscheinend Alzheimer "unantastbar
sein.
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Anna Nym
Helferlein
35
Graz W, 27
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Wed, 02.Aug.06, 19:29 Re: Zwangseinweisung:Vorgehensweise? Österreichisches Recht |
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Ich bin fassungslos, wütend und traurig zugleich ...
Leider geht es vielen alten Menschen so. Wenn sie erst `mal "ausgedient" haben und nicht mehr so "funktionieren" wie viele es sich wünschen, wird versucht sie fachgerecht zu "verwahren". Alzheimer ist zum Glück noch kein Grund für eine Zwangseinweisung oder einen Aufenthalt auf einer geschlossenen Psychiatrie und dass der Amtsarzt in diese Richtung handelt, dafür bedarf es zum Glück schon etwas mehr
Glaub` ja nur nicht, ich wüsste nicht wovon ich spreche! Ich habe ähnliches mit meiner Großmutter durchgemacht. Aber bevor ich einen Menschen zwangseinweisen lasse, kümmere ich mich um einen Heimaufenthalt, sollte das selbständige Leben (mit professioneller und familiärer Hilfe) tatsächlich nicht mehr möglich sein. Wir haben das Glück in Österreich zu leben - die sozialen Einrichtungen sind recht gut!
Zwangseinweisung ist das letzte in diesem Fall! Hoffe, euer Distrikt verfügt über einen kompetenten Amtsarzt!
lG, Anna Nym
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