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subutexer
neu an Bord!
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Hamburg M, 41
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Mon, 27.Mar.06, 9:02 EU-Rente bei Depris und Sucht? |
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Hallo,
ich habe mich gerade neu hier angemeldet.
Bin 41 Jahre, seit meinem 13. Lebensjahr habe ich mit Drogen zu tun, seit meinem 18. Lebensjahr bin ich heroinabhängig, seit ca. 2 Jahren werde ich mit Subutex substituiert. Ich habe keine abgeschlossene Ausbildg., bin seit April 2005 durchgehend krank geschrieben, wegen starker Depris. Neuerdings habe ich eine anerkannte Schwerbehinderung von 50% (Hepatitis C, psychische Minderbelastbarkeit, Depressionen). Meint Ihr, es macht Sinn einen Antrag auf
eine Erwerbsunfähigk.Rente zu stellen? Welchen Weg muss ich dafür gehen? Würde die Rente ergänzt, falls diese geringer ausfällt als AlG II?
Für informative Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!
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Lady Chaos
Helferlein
73
irgendwo im nirgendwo W, 37
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Mon, 27.Mar.06, 11:36 Re: EU-Rente bei Depris und Sucht? |
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Hallo Subutexter,
ich kann Dir nicht sagen, stelle einen Antrag oder lass es bleiben. Das musst Du selbst entscheiden. Ich kann Dir nur sagen, ob es mir geholfen hat.
Wie Du leide ich seit mehreren Jahren an starken psychischen Problemen, bin nicht mehr in der Lage, in meinem Beruf zu arbeiten und 50 % schwerbehindert. Weil sich mein Zustand immer mehr verschlechtert und beruflich keine Perspektive mehr besteht, stellte ich auf Anraten der Schwerbehindertenberaterin einen Rentenantrag. Sie sagte, was nützt mir mein ungekündigter Arbeitsplatz, wenn ich nicht mehr darauf arbeiten kann?! Jetzt habe ich nach langer Wartezeit die Rente bekommen, vorerst befristet. Nun bin ich erst mal den Druck durch die Arbeit und die finanziellen Sorgen los. Wie´s später weitergeht steht noch in den Sternen.
Zuständig für EU oder heute Erwerbsminderungsrente ist Deine Rentenversicherung. Dort bekommst Du auch die Antragsformulare oder Du lädst sie Dir aus dem Internet runter. Einen Teil davon muss Dein Arzt ausfüllen. Danach bekommt die RV den Antrag zurück. Die Bearbeitung kann allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen, also nicht die Geduld verlieren. Es ist möglich, dass Dir erst einmal eine Reha-Maßnahme vorgeschlagen wird, denn normalerweise geht Reha vor Rente. Der genaue Ablauf wird aber bei jedem verschieden sein. Im Übrigen gibt es bei den RV sogenannte Reha-Berater, die Dir auf Deine Fragen genau Antwort geben können. Wird Dir die Rente bewilligt, geschieht das oft erst einmal für drei Jahre befristet und kann dann verlängert werden. Die Höhe der Rente hängt von Deinem Rentanspruch ab. Der scheint aber bei Dir nicht sehr hoch zu sein, oder seh ich das falsch?. Lass Dir doch von Deiner RV eine Vorauskunft geben.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du keine Arbeit, kannst da also nichts mehr verlieren. Nach meiner Information kannst Du, wenn Deine Rente nicht reicht, Unterstützung über´s Sozialgeld bekommen. Informier Dich doch einfach mal bei den zuständigen Stellen. Ich denke, dann machst Du mit einem Rentenantrag nichts falsch!
Viele Grüße und toi, toi, toi
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_________________ Es könnte so schön sein,
wenn ich nur wüsste wie. |
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