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vilareal
Forums-InsiderIn
387
Wien M, 33
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Sun, 03.Apr.05, 11:21 Frage zu Waffenverbot |
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Hallo!
Ich habe ein Waffenverbot von der Polizei bekommen.
Begründung: Ich sei akut selbst- und gemeingefährlich (Zitat aus dem Bescheid).
Jetzt ist es so: Ich bin akut weder selbst- noch fremdgefährdet. Das wurde auch in einem psychiatrischen Krankenhaus festgestellt. Der Amtsarzt scheint aber anderer Ansicht zu sein. Seine Einschätzung basiert auf einem ca. einminütigem Gespräch indem ich klargemacht habe, dass ich niemand anderen und auch mit selbst nicht umbringen will aber manchmal ziemlich resignativ zu sein.
Meine Frage: Macht es Sinn dagegen zu berufen? Mich stört das Waffenverbot an sich ja nicht. Mich stört aber, dass ich offiziell als "gemeingefährlich" eingestuft bin. Das ist lächerlich und einfach nicht richtig. Ausserdem wurde der Bescheid ans Verkehrsamt weitergeleitet. Warum das? Und was habe ich da zu erwarten?
Vielleicht hat jemand Erfahrung.
Generell finde ich es schlimm wenn jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung als "gemeingefährlich" eingestuft wird obwohl er NIEMALS irgendwie polizeilich aufgefallen ist. Ich habe niemals jemandem was getan!
lg,
v.
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Tithrar
Forums-InsiderIn
157
Schleswig-Holstein M, 31
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Sun, 03.Apr.05, 23:56 Re: Frage zu Waffenverbot |
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Grüss Dich vilareal ,
hmmm ein schwieriges Thema, denn in Deutschland ist es noch nicht üblich in gewissen Lebensituationen einfach mal einen "Psychiater" aufzusuchen. Es hat in Deutschland immer noch ein negativen "Touch", leider.
Nun, aber ich könnte die Frage auch andersherum stellen, weshalb wünscht du den Besitz einer Waffe? Möchtest du damit einen Sport nachgehen? ... Nun sehe keinen Grund, weshalb wir Verhältnisse schaffen wie in Amerika, daher Frage ich mich wirklich, weshalb wünscht du den Besitz einer Waffe?
lg
Tithrar
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_________________ Ich habe ein Hobby.
Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. |
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vilareal
Forums-InsiderIn
387
Wien M, 33
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Mon, 04.Apr.05, 13:33 Re: Frage zu Waffenverbot |
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@Tithrar
Nein, ich will keine Waffe. So gesehen ist mir das egal. Aber warum wird der Bescheid ans Verkehrsamt weitergeleitet? Was hat das für mich für Konsequenzen? Ausserdem gehts mir ums Prinzip: Ich bin nicht gefährlich und möchte nicht so eingestuft werden.
lg,
v.
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Fallen.Angel
Moderatorin
1117
Wien W, 24
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Mon, 04.Apr.05, 16:48 Re: Frage zu Waffenverbot |
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hallo
was ich mir vorstellen könnte, das der führerschein entzogen wird.. da ein auto auch zur selbst- oder fremdtötung verwendet werden kann...
dies ist zumindest in deutschland üblich. hab ich von einem freund gehört, der war wegen einem sm versuch in der klapse und hat dann bis zu einer psychologischen untersuchung den führerschein verloren...
ich schätze mich würde das auch ziemlich ärgern, wirklich abgesehen davon, ob man sich jetzt eine waffe zu legen möchte oder nicht, psychisch beeinträchtigte bekommen sowieso in der regel keine...
naja du könntest zu einem unabhängigen amtsarzt gehen und dich dort noch mal durchchecken lassen, oder ein gutachten von deinem psychiater oder therpeut dürfte auch reichen.
grüße fa
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Borderline/Hilfe
Helferlein
132
W, 45
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Mon, 04.Apr.05, 22:13 Re: Frage zu Waffenverbot |
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Hallo Fallen.Angel hey Vilareal
Fallen.Angel wrote: | was ich mir vorstellen könnte, das der führerschein entzogen wird.. da ein auto auch zur selbst- oder fremdtötung verwendet werden kann... |
Glaubst du echt ? das eine Behörde so nett ist und sich ankündigt !
NEIN Vilareal
mach dir da mal keine sorgen oder reaktionen daraus ,ich bin der meinung das das ein normaler behördengang ist .
Reante
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Fallen.Angel
Moderatorin
1117
Wien W, 24
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Mon, 04.Apr.05, 22:29 Re: Frage zu Waffenverbot |
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Borderline/Hilfe wrote: | Glaubst du echt ? das eine Behörde so nett ist und sich ankündigt! |
naja wie gesagt, ich hab sowas schon erlebt, und es wäre ja nur eine möglichkeit.. was wirklich los ist, können wir ja auch nur vermuten...
grüße fa
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Naomi
[nicht mehr wegzudenken]
2093
Wien W, 42
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Tue, 05.Apr.05, 20:22 Re: Frage zu Waffenverbot |
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hallo vilareal,
ich habe zwar keine erfahrung damit, aber eine frage dazu: wer hat denn die erlassung dieses bescheides veranlasst und aus welchem grund? ist dem irgendein ereignis voraus gegangen? du hattest ja vor deinem klinikaufenthalt mal ins forum geschrieben , dass die polizei zum wiederholten mal bei dir war. jetzt würde mich interessieren, warum die bei dir waren ... die kommen ja in der regel nicht grundlos vorbei. hängt die erlassung dieses bescheides damit zusammen?
ansonsten würde ich eventuell bei der polizei fragen, welche konsequenzen dieser bescheid für dich hat und vor allem wie lange er gültig ist . falls es sinn macht, würde ich dagegen berufen und entsprechende gutachten beilegen. besprich es am besten mit deinem therapeuten.
lg, naomi
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vilareal
Forums-InsiderIn
387
Wien M, 33
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Wed, 06.Apr.05, 12:36 Re: Frage zu Waffenverbot |
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@Naomi
Hallo! Ja, es gibt schon gewisse Ereignisse. Ich habe schon wiederholt in Gesprächen und per email gesagt, dass ich sterben will. Schon.
Ich habe ein bischen drüber nachgedacht. Es ist schon irgendwie auch verständlich. Ich bin ja tatsächlich seit längerer Zeit immer wieder mal suizidal.
Was mich aber sehr stört ist "Selbst- und Gemeingefährlich". Emotional macht es für mich einen sehr grossen Unterschied ob ich als Selbstgefährdet oder als Gemeingefährlich eingestuft bin. Ersteres ist irgendwie ja meines, letzeres ganz was anderes.
Hmm. Wie immer. Ich werde das nicht beeinspruchen. Es ist nicht so abwegig. Auch wenn es mich trifft. Ich werde mich trotzdem erkundigen wie lange das gilt.
Danke,
v.
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Naomi
[nicht mehr wegzudenken]
2093
Wien W, 42
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Wed, 06.Apr.05, 16:41 Re: Frage zu Waffenverbot |
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hallo vilareal,
vilareal wrote: | Was mich aber sehr stört ist "Selbst- und Gemeingefährlich". |
ich verstehe, dass dich das trifft, habe aber keine ahnung, ob das am gesetzestext liegt, weil da vielleicht alles beide in einem absatz zusammengefasst ist, oder ob es an der person liegt, die das bearbeitet hat. deswegen würde ich mich in so einem fall eventuell beim polizeijuristen erkundigen oder mit dem therapeuten sprechen, wie es zu so einer beurteilung kommen kann. dann ist es besprochen, und es "magerlt" dich dann nicht mehr so. es ist eine gute idee, dass du dich erkundigen willst, wie lange der bescheid gültig ist.
jedenfalls finde auch ich es schlimm, wenn im gesetzestext zwischen selbst- und gemeingefährdung kein unterschied gemacht wird. man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass es tatsächlich menschen gibt, die mit dem auto selbstmord begehen wollen, und dabei andere mit in den tod reißen. und solchen gefahren müssen sie halt vorbeugen, wenn sie schon einen hinweis haben. naja, ich kann´s ja auch nicht beurteilen... ich kann dir nur raten, in zukunft vielleicht ein bisschen vorsichtiger damit zu sein, was du wem sagst oder per e-mail schreibst. wobei ich ja glaube, dass es dir wirklich schlecht ging.
alles gute
lg, naomi
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