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Anna Nym
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Post Mon, 19.Jun.06, 13:08      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stunden Reply with quoteBack to top

Ich muss sewi`s Beitrag widersprechen!

Ich komme auch aus Österreich (Graz) und mache "Therapie auf Krankenschein". Das heißt, dass meine derzeitige Therapie - mittlerweile wurden 80 + 50 Stunden genehmigt - wird 100%ig von der Krankenkasse übernommen.

Sollte eine Kostenübernahme auf Grund zu hohem Einkommen verweigert werden, dann gibt es noch die Möglichkeit eines Zuschusses durch die Krankenkasse bzw. arbeiten viele Therapeuten auch nach sozialer Staffelung!

Sewi`s Beitrag stellt die österr. psychotherapeutische Versorgung in ein ganz schlechtes Licht.

Nach meinem Aufenthalt in der Tagesklinik hätte ich die Möglichkeit der psychotherapeutischen Einzelsitzung in der Klinik auch weiterhin kostenlos in Anspruch nehmen können, aber ich war in dieser Hinsicht ja bereits versorgt.

Ich möchte nur anmerken, dass ich zwar nicht sehr gut verdiene, aber bei weitem nicht unter der Armutsgrenze (Existenzminimum) lebe. Außer dem Einkommen werden weitere Umstände wie Kindesunterhalt, Schulden, Mietkosten, Eigentum etc. berücksichtigt.

Anna Nym
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sewi
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Post Mon, 19.Jun.06, 14:46      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stund Reply with quoteBack to top

vielleicht ist das in graz so.

in wien ist das jedenfalls definitiv nicht so.

ich habe mindestens 25 therapeuten aufgesucht, und lediglich einmal etwas von einem "sozialtarif" gehört. leider war mir selbst dieser zum damaligen zeitpunkt bereits zu teuer.

aber meine jetzige therapie wird von der gkk übernommen - ich habe einen von 2000 freien plätze in wien bekommen, um die sich 80000 psychisch kranke streiten müssen (wenn sie dazu in der lage sind). und das verdanke ich nur meiner hartnäckigkeit. dass ich trotz depression und trotz fehlendem sozialem netz diese hartnäckigkeit, jahrelang meine suche nicht aufzugeben, aufbringen konnte, hat mich so viel energie und selbstwertgefühl gekostet, dass wir die ersten eineinhalb jahre der jetzigen therapie noch immer häufig nur damit zubringen, diese wunden zu verarzten.

und das kann nicht der sinn der sache sein.

in eine psycho-klinik kann man jederzeit gehen. ambulante psychotherapie bzw nachsorge nach einem klinikaufenthalt (auch davon kann ich ein lied singen) ist hingegen in den augen der gkk offenbar immer noch ein luxus.

und du kannst mir gern widersprechen. damit widersprichst du aber der realität. oder willst du mir unterstellen, dass ich die jahre von 2000 bis 2005 nur geträumt habe?

sewi
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Post Mon, 19.Jun.06, 15:49      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stund Reply with quoteBack to top

@sternenmeer und calimoro:
Ja eben, es ist wie im real life. Ich habe jetzt mal erfragt und muss auch 2 tage vorher absagen. was ich aber nicht erfragt habe ist, was passiert, wenn ich es nicht tue... *hüstel*
und ja, ich hab auch einige Zeit Nachhilfe gegeben und habe mit einigen Schülerinnen ähnliche Erfahrungen gemacht wie calimero sie beschreibt. da ein Therapeut, aber nicht einfach sagen kann, ok, dann plane ich diese und jene unzuverlässige KlientInnen nicht mehr mit ein, muss er sich was anderes einfallen lassen.
Aber es ista uch so wie sternenmeer schreibt. Wenn ich wirklich einen Unfall hätte oder so und trotzdem zaheln müsse, dann würde ich auch anfangen penibel auf Details zu gucken. Nicht absichtlich, aber ich würde es wohl tun.

@sewi und Anna Nym:
Viellicht kann man nicht verallgemeinern bei dem Thema. Es heißt auch immer in meiner Gegend gibt es einen Angebotsmangel. Aber bei mir hat es auf anhieb geklappt, innerhalb weniger Tage hatte ich einen Therapieplatz. Und insgesamt hätte ich bei 3 TherapeutInnen anfangen können. Wer weiß. Ich hatte ein Jahr vorher schonmal nach Therapie geschaut, aber nicht weil ich mir meiner "seelischen Leiden" bewusst war, sondern weil ich dachte/wusste ich habe ein Psychosomatik-Problem. Dieses noch nicht bereit sein muss ich wohl ausgestrahlt haben. Schon beim Spruch auf den AB. Jedenfalls rief ich damals 3 TherapeutInnen an und bekam nicht mal Rückrufe.

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- C.G. Jung
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sewi
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Post Mon, 19.Jun.06, 16:15      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stund Reply with quoteBack to top

kann ja sein, dass hier vor allem diejenigen schreiben, die glück gehabt haben.

ich kann mir gut vorstellen, dass der verbleibende großteil der leute, der therapeutisch durch die finger schaut, lieber stumm bleibt.

in der zeit, in der ich einsam, auf der suche und verzweifelt war, hätte ich jedenfalls bestimmt nicht die kraft und energie aufgebracht, in einem internet-forum einigermaßen verträglich klingende texte zu verfassen.

@anna nym: ich kann mir auch gut vorstellen, dass frauen mit kleinen kindern bei der therapievergabe bevorzugt werden, denn wer kinder hat, hat in unserer gesellschaft einfach die besseren rechte.
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Anna Nym
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Post Wed, 21.Jun.06, 10:05      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stunden Reply with quoteBack to top

sewi wrote:
bei uns in österreich gibt es noch immer keine psychotherapie auf krankenkasse - lediglich für einen kleinen teil der bedürftigen.


Ich habe meinen Beitrag auf diese Aussage gestützt. Dass du nur Wien damit meinst, konnte ich nicht wissen. Ich finde es aber traurig, dass es in Wien offenbar anders gehandhabt wird.

sewi wrote:

denn wer kinder hat, hat in unserer gesellschaft einfach die besseren rechte


Mag stimmen, aber mehr/bessere Rechte sind auch mit mehr Pflichten verbunden.

Anna Nym
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Post Fri, 29.Dec.06, 12:59      kurzfristige Absage einer Sitzung Reply with quoteBack to top

hallo,
aus den anderen beiträgen habe ich schon viel zu diesem thema erfahren. trotzdem kann ich mich irgendwie mit den antworten nicht anfreunden.
ich habe im frühjar 2006 nach langem hin und her eine therapie angefangen. (50 std. wurden genehmigt) ich bin alleinerziehend mit einem kleinen sohn (5) ohne jegliche familie in der nähe.
bei unserem ersten gespräch sagte mir der therapeut, dass er mir zu kurzfristig abgesagte std. in rechnung stellen werde. ich hatte ihm daraufhin gesagt, dass ich diese regelung ok fände, dass aber falls mein sohn kurzfristig erkranke, ich dass nicht vorhersagen könne und dann (da wir finanziell sowieso schon probleme haben...) auch nicht bereit bin die stunde zu bezahlen. er hat daraufhin mit den schultern gezuckt und die therapie hat angefangen.
ich habe die stunden nie ausfallen lassen, und selbst als mein sohn einmal hohes fieber hatte, habe ich ihn diese std. in den kiga gebracht, obwohl ich dabei ein schlechtes geswissen hatte.
naja, lange rede kurzer sinn, es kam wie es kommen musste, mein sohn bekam urplötzlich eine hirnhautentzündung just in der nacht vor meiner therapiestunde. ich habe dem therapeuten um 4uhr morgens aufs band gesprochen, mich entschuldigt und ihm gesagt dass ich mit meinem sohn in der klinik bin und nicht kommen kann.

er hat mir die stunde mit 60 euro in rechnung gestellt.

abgesehen davon, dass 60 euro für mich wirklich sehr viel geld sind, bin ich moralisch so enttäuscht. dafür dass ich bangend am bett meines sohnes gesessen habe, soll ich jetzt noch obendrauf 60 euro zahlen. ich habe mit ihm darüber gesprochen, auch dass ich dieser regelung so nicht zugestimmt habe. er besteht auf zahlung. ich habe die therapie dann abgebrochen, weil ich finanziell nicht in der lage bin weiter zu machen. ich kann doch nicht z.b. bei glatteis losfahren, nur aus angst vor den 60 euro??? das bedeutet doch, dass eine therapie wieder einmal nur den reichen möglich ist.
für mich ist das vollkommen unverständlich.

muss ich diese 60 euro bezahlen, obwohl ich nichts unterschrieben habe und ihm gesagt habe, dass ich bei krankheit meines sohnes nicht bereit bin zu zahlen?
gruss
minni
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Schleifchen
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Post Fri, 29.Dec.06, 13:14      Re: kurzfristige Absage einer Sitzung Reply with quoteBack to top

hallo minni!

Ich würde sagen, dass du vollkommen richtig reagiert hast u.die therapie dort abgebrochen hast!
Sowas würde ich mir auch nicht bieten lassen, wie soll man zu jemanden vertrauen aufbauen, bei dem das geld im vordergrund steht u.er keine rücksicht auf plötzliche krankheiten nicht.
Außerdem bist du ja sogar öfters hingegangen, obwohl dein kind krank war.
Bei meiner therap.ist das total anders, ich konnte ganz am anfang mal nicht hinkommen weil m.auto nicht gefahren ist (ausgerechnet da an dem tag, viell.hab ich da auch was falsch gemacht, keine ahnung), jedenfalls, ich kannte sie da erst 2 std. u.sie mich mehr von emails. Und sie hat ganz nett gemeint "passiert" u.hat gelacht, ich hab mich natürlich bissch. doof..gefühlt...aber mit rechnung usw....sowas würde sie nie bringen, glaube das passt garnicht zu ihr. Also gibt wohl solche u.solche...

Ich würde an deiner stelle die rechnung erstmal nicht bezahlen u.warten was passiert. Du könntest dich ja auch an eine stelle wenden, wo man dir helfen kann. (psychotherapeutenkammer oder so, kenne mich da zwar nicht so aus, aber es gibt bestimmt auch soziale dienste für sowas, die dich beraten können)..
viel glück!
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Post Fri, 29.Dec.06, 14:17      Re: kurzfristige Absage einer Sitzung Reply with quoteBack to top

hallo,
vielen dank für die antwort; balsam für meine seele.

leider hat er mir schon eine mahnung geschickt. ich denke er wird es durchziehen. ich habe auch schon bei verschiedenen stellen angerufen. jeder der die situation kennt, ist menschlich der gleichen meinung, aber rechtlich sieht die sache wohl etwas anders aus.

darum habe ich auch hier gefragt.
ich sehe ja ein, dass ich std zahlen muss, wenn ich verschlafe, oder es sonst verbummel, aber bei höherer gewalt, oder plötzlicher krankheit, da muss es meiner meinung nach eine andere regelung geben.

was ist denn, wenn er kurzfristig absagt, bekomme ich dann auch eine entschädigung weil ich mir ja den termin frei gehalten habe??

gruss
beate
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r.l.fellner
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Post Fri, 29.Dec.06, 14:38      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stund Reply with quoteBack to top

Hallo minni,

wie bei den meisten Dienstleistungen sind Vertragsdetails mündlich und individuell zu vereinbaren. In Ihrem persönlichen Fall wäre, wenn es "hart auf hart" kommt, die Situation wohl so zu interpretieren, daß der Therapeut Ihnen seine Vertragsbedingungen mitgeteilt hat - und Sie sie (wenn auch vielleicht innerlich zähneknirschend) akzeptierten. Ein vorgebrachter Einwand an sich ist ja noch keine Vertragsänderung (zu der er explizit zustimmen hätte müssen).

Prinzipiell bin ich der Ansicht, daß Notfälle ja i.d.R. wohl wirklich nur vereinzelte Ausnahmen sein dürften - es mag also, wenn die Therapie an sich etwas bringt, in Einzelfällen verschmerzbar sein, wenn man mal für eine nicht konsumierte Stunde das Ausfallshonorar zahlen muß. Nur deshalb eine Therapie nicht zu beginnen oder eine an sich erfolgreiche Therapie abzubrechen .. das macht rein finanziell wohl nur bei einer sehr kurzen Therapie "Sinn". Rein menschlich kann ich Ihre emotionale Befindlichkeit aber natürlich gut nachvollziehen, und 60,- schmerzen selbstverständlich auch enorm.

Persönlich handhabe ich es so, daß bei nachweislichen und vereinzelten Krankheits- oder sonstigen Notfällen die Stunden auch kurzfristig abgesagt werden können. Die Ausfallsregelung gilt für beide "Vertragsteilnehmer". Auch das aber ist eine individuelle Vereinbarung.

Lieben Gruß - und ich hoffe, daß eine für Sie beide passende Lösung gefunden werden kann.

R.L.Fellner

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Yussi
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Post Sat, 30.Dec.06, 22:46      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stunden Reply with quoteBack to top

Quote:
Mag stimmen, aber mehr/bessere Rechte sind auch mit mehr Pflichten verbunden.


keiner wird in unserer gesellschaft gezwungen, kinder zu bekommen. wenn sich jemand für kinder entscheidet, ist davon auszugehen, dass er sich - komme was da wolle - in der lage sieht, die damit zusammenhängenden pflichten zu erfüllen. zuerst kinder in die welt zu setzen und sich dann über die pflichten der eigenen gelungenen fortpflanzung zu beklagen bzw. besondere vorteile daraus ziehen zu wollen, ist ein weitverbreiteter missstand dieser gesellschaft. ich finde es schlimm, dass es für manche heutzutage schon ganz normal geworden ist, das vorhandensein von nachwuchs zu benutzen, um besser an kulturelle, sowie sozial- und gesundheitsleistungen zu kommen.

menschen ohne kinder, die oft kränker sind und denen es oft viel schlechter geht als den vermehrungsfreudigen, sehen zugunsten von menschen mit familien durch die finger und müssen sich obendrein noch vorwerfen lassen, dass sie alleine geblieben sind.

@minni: in anderen ländern gibt es überhaupt keine psychotherapie auf kasse. die ganze psychotherapie muss aus eigener tasche bezahlt werden, selbst wenn jemand kinder vorzuweisen hat. ich empfehle dir daher, wegen der 60 euro keinen aufstand zu machen, sondern sie zu bezahlen. dein therapeut arbeitet schließlich, um dir zu helfen, und möchte auch sein geld dafür - so wie du dein karenzgeld, die kinderbeihilfen und sonstigen ermäßigungen haben möchtest. wenn dein kind krank wird, und du die ausfallenden therapiestunden nicht zahlen möchtest, empfehle ich dir, das kind vorübergehend in andere hände zu geben. wenn eine erziehungsperson psychotherapiebedürftig ist, ist es ist ohnehin besser, dem betroffenen kind zumindest stundenweise eine psychisch gesündere umgebung anzubieten.
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minni2001
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Post Sun, 31.Dec.06, 0:51      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stunden Reply with quoteBack to top

an yussi,


ich bin echt erleichtert! ich hatte gedacht, ich hätte ein problem, dann habe ich deinen beitrag gelesen..................

ein frohes neues jahr
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Yussi
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Post Sun, 31.Dec.06, 3:20      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stunden Reply with quoteBack to top

wenn dir zu hause die glasscheibe eines tisches kaputt geht und du beim glaser eine neue anfertigen lässt, wirst du die neue scheibe bezahlen müssen. geht dir die neue glasscheibe auf dem nach-hause-weg durch einen unglücksfall kaputt, so bezahlst du leider nochmals eine neue glasscheibe - oder du verzichtest auf deinen glastisch und entscheidest dich für das robustere holz. nehmen wir an, du hast nun einen holztisch besorgt, jedoch wurde bereits eine neue glasscheibe nach deinen bedürfnissen angefertigt und du holst sie nicht wie vereinbart ab - rechnest du dann auch damit, dass der glaser dir mit einem netten händedruck/augenzwinkern die bezahlung der glasscheibe aus freundschaftlichen gründen erlässt?

niemand will jemandem vorwerfen, dass die betreuung eines kranken kindes vorrang vor der psychotherapie hat. denn jeder weiß, dass kinder die eigenschaft haben, ab und zu zu erkranken. und außerdem ist ein kind viel viel wichtiger und bedeutender für das leben des psychisch erkrankten als ein therapeut. nur: durch die kindliche erkrankung kann die betreuungsperson unter umständen verhindert werden, bestimmte termine im rahmen eines psychotherapeutischen behandlungsvertrages einzuhalten. dass solche fälle möglich sind, hat 1) die betreuungsperson schon vor dem kinderkriegen und 2) vor beginn der psychotherapie gewusst. und 3) dass ein therapeut für die nichteinhaltung des behandlungsvertrages das vereinbarte ausfallhonorar in rechnung stellt, bedeutet nicht, dass er nicht um die elterliche liebe und private verantwortung seiner klienten weiß. er wird es vermutlich sogar gut finden, dass sein klient diese priorität setzte.

eine psychotherapie sollte nicht mit einer kuschelbeziehung verwechselt werden, wo der therapeut den klienten bedauert, bemitleidet oder ihn sonstwie als freund betrachtet oder als bekannten schätzt und wie ein rohes ei behandelt und/oder umgekehrt. psychotherapeut ist ein job wie jeder andere. es ist eine dienstleistung. von therapeuten für seinen klienten. und selbstverständlich wird der therapeut rechnungen schreiben, wie es in jedem anderen beruf auch getan wird. wenn der therapeut eine rechnung schreibt, tut er das nicht, um das vertrauen seines klienten zu erschüttern oder ihn in eine emotionale krise zu stürzen, sondern es ist ein zeichen dafür, dass der therapeut seinen job ernst nimmt.
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Post Sun, 31.Dec.06, 8:22      Re: kurzfristige Absage einer Sitzung Reply with quoteBack to top

minni2001 wrote:
muss ich diese 60 euro bezahlen, obwohl ich nichts unterschrieben habe und ihm gesagt habe, dass ich bei krankheit meines sohnes nicht bereit bin zu zahlen?
gruss
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Hallo minni!

Hm, ob Du jetzt zahlen mußt, weiß ich nicht. Ich würde einfach nochmal mit dem Therapeuten reden.
Also ich habe so eine 48-vorher-absage-Regelung unterschrieben. Leider hat mich auch mal etwas über Nacht erwischt, dass ich wirklich nicht zur Thera. gehen konnte. Damals sprach ich auch auf Band. In der folgenden Sitzung hat er mich darauf hingewiesen, dass es nicht ginge, wobei ich auch sagte, dass es ein "Notfall" war.
Ich brauchte nicht zu zahlen.

Vielleicht drückt Dein Therapeut auch ein Auge zu? Es war doch wirklich nicht vorhersehbar mit Deinem Kind!

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Liebe Grüsse candle!
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sewi
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Post Thu, 07.Jun.07, 1:24      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stunden Reply with quoteBack to top

ja.. eine bekannte macht das auch immer so. wenn sie sich nicht an die verkehrsregeln gehalten hat oder andere rücksichtslos behandelt oder sonst was angestellt hat, dann zeigt sie immer ihr kind her.

meistens bekommt sie dann den segen. danach macht sie so weiter.
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Post Thu, 07.Jun.07, 18:20      Re: Ausfallsregelung (Absageregelung) / versäumte Stund Reply with quoteBack to top

sewi wrote:
meistens bekommt sie dann den segen.


Da fragt man sich doch, woran das liegt?


Vielleicht daran:

Yussi wrote:
menschen ohne kinder, die oft kränker sind


?

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