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nele
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Wohnort im Urlaub :-)
W


Post Tue, 01.Nov.05, 20:42      Re: Können Eltern ihre Kinder 'einweisen' lassen? Reply with quoteBack to top

Hallo kleine Kifferling,

Quote:
mein Vater sagt ein anruf bei der Psychologin genügt damit ich eingewiesen werde geht das?


Nein. So schnell geht das nicht.
Warum versucht dein Vater denn dir damit zu drohen, falls du`s erzählen magst?

liebe Grüße

Nele
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DodoQQ
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Posts 197
Wohnort Düren
M, 26


Post Tue, 01.Nov.05, 20:50      Re: Können Eltern ihre Kinder 'einweisen' lassen? Reply with quoteBack to top

Also, ich wurde zwar nie zwangseingewiesen, wollte aber nach 2 wochen raus aus der Klink, weil mich da alles angekotzt hat, mir haben die mit einem Amtsgericht gedroht, dann hab ich meine mama angerufen und ihr gesagt sie soll mich abholen, ja und da konnten die nix mehr machen, sie hat nur was unterschrieben und fertig, wobei ich 19 war...

Später haben die mir gesagt ich solle nicht mehr in die klinik kommen, sondern in die ambulanz gehen wenn es mir schlecht geht... da ich da eh nie wider hinwill Razz
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hayatawin
Helferlein
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Posts 34
Wohnort österreichisches hinterland
W, 50


Post Sat, 05.Nov.05, 13:17      Re: regeln in österreich Reply with quoteBack to top

Fallen.Angel wrote:
theoretisch spielt das alter keine rolle, denn die ärzte entscheiden dann ob man bleibt und da ist es wurscht und wenn man 30 ist, können die einen schwuppdiwupp entmündigen..


hallo, fallen angel,

zumindest in österreich ist es trotzdem nicht so easy -
hier kurze info für die österreichischen interessierten, wenns wer nachlesen will:

Das Unterbringungsrecht regelt die Aufnahme und den Aufenthalt psychisch Kranker in Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie, soweit sie im geschlossenen Bereich angehalten und sonstigen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden.

Sind Patienten zwar in einer Anstalt aufgenommen, aber in ihrer Bewegungsfreiheit nicht beschränkt, liegt keine Unterbringung im Sinne desUbG vor.

Quote:
I. Voraussetzungen der Unterbringung

In einer psychiatrischen Anstalt oder Abteilung dürfen Patienten nur untergebracht werden, wenn sie:

    an einer psychischen Krankheit leiden,
    im Zusammenhang damit ihr Leben oder ihre Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet ist (Eigen- oder Fremdgefährdung),
    und sie nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer Anstalt, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden können (Grundsatz der Nachrangigkeit der Unterbringung/Subsidiarität).


Nur wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen, ist eine Unterbringung erlaubt.


quelle, umfassendere informationen und weitere links:

http://gin.uibk.ac.at/thema/rechtsinformation/unterbringungsgesetz/

psychologen oder psychotherapeuten haben übrigens in österreich per se KEINE einweisungskompetenz, im verweigerungsfall kann nur ein amtsarzt oder polizeiarzt bzw. ein hausarzt bei gefahr im verzug und einweisungsverweigerung eines patienten ein sogenanntes parere im sinne des UbG erteilen.

darüberhinaus gibt es in jeder krankenanstalt patientenanwälte, die kontakt mit "zwangseingewiesenen aufnehmen MÜSSEN, bzw. die man sofort nach der aufnahme anfordern kann. wenn die zu der ansicht kommen, eine einweisung ist nicht gerechtfertigt und widerspricht dem UBG, MUSS der patient entlassen werden.

entmündigungsverfahren sind bei minderjährigen nicht schlagend, solange der/die elternteil/e obsorgeberechtigt und somit auch "vormund" sind , allerdings kann vom gericht die obsorge und vormundschaft entzogen werden, (dies kann, was wenige wissen, auch seitens eines minderjährigen beim vormundschaftsgericht beantragt werden... ). diese verfahren sind langwierig, das geht nicht schwuppdiwupp, maximal kann von den eltern bei minderjährigen relativ schnell die jugendwohlfahrtsbehörde eingeschaltet werden.

wenn mj. angst vor entscheidungen der eltern haben bzw. zu etwas gezwungen werden sollen, können sie sich selbst auch an entsprechende beratungsstellen wenden (jugenanwaltschaft)

soweit die (stark verkürzte) rechtslage in österreich.

kann mir vorstellen, daß die gesetzgebung in D nicht so unähnlich ist, würde einfach mal bei jugendberatung oder psychosozialen beratungseinrichtung nachfrgen und mich dort aufklären lassen.
oder mich im i-net vorantasten
beispiel:
[url] http://www.landkreis-kronach.de/buergerservice___landratsamt/dienstlei stungen/oeffentlichesicherheit/unterbringungsrecht
[/url]
oder
http://www.horstdeinert.de/stufen.html

liebe grüße,
hayatawin
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