Privat gezahlte Psychotherapie von der Steuer absetzen

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Stöpsel
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Privat gezahlte Psychotherapie von der Steuer absetzen

Beitrag Di., 15.12.2009, 00:21

Hallo,

ich bin bislang davon ausgegangen, daß man eine privat gezahlte Psychotherapie von der Steuer absetzen kann und daß man dafür einfach nur eine Bescheinigung von z.B. dem Hausarzt braucht, daß sie notwendig ist.
Nun hab ich im Internet gesucht und hab dort gefunden, daß vorab ein AMTSarzt oder ein VERTRAUENSarzt die Notwendigkeit bestätigen muß. Das wäre für mich ziemlich blöd, da ich doch bisher viel Geld (für meine VErhältnisse) für Psychotherapie ausgegeben habe (vom Hausarzt würde ich sicher eine Bescheinigung bekommen, da dieser meine Situation ja mitbekommen hat).
Nun weiß ich natürlich auch nicht, wie seriös und definitiv die Informationen im Internet dazu sind. Daher meine Frage: Hat von Euch schon mal jemand erfolgreich Psychotherapiekosten von der Steuer abgesetzt? Was war dazu notwendig?

Danke und viele Grüße

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Sonja_AC
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Beitrag Di., 15.12.2009, 08:04

Die Ausgaben sind von der Steuer absetzbar. Als aussergewöhliche Belastungen (so nennt man das = Eintrag auf dem "allgemeinen Boden". Man braucht keinen Nachweis der notwendigkeit ... wenn er doch verlangt wird, was schon mal vorkommen kann, dann reicht eine Bescheinigung des Hausarztes. Denke aber nicht, dass da nachgefragt wird und wenn meine ich reicht auch ein zweizeiler der Therapeutin.
Da ich aus dem "Fach" bin, denke ich, dass meine Aussagen relativ zuverlässig sind - im Zweifel kannst du auch direkt beim Finanzamt anrufen. Die geben da wirklich gerne Auskunft.
Als Aussergewöhnliche Belastungen wird das absetzbar, was über der zumutbaren Eigenbelastung ist. Deshalb mein Tipp alle gesundheitsausgaben Angeben. Also auch möglich Zuzahlungen, Fahrtkosten zur Therapeutin (wenn die denn angefallen sind) usw.

Hoffe Antwort hilft.

sonja

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kamikatze
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Beitrag Di., 15.12.2009, 09:25

ich setz meine selbstkosten auch steuerlich ab (10 Prozent der gesamtkosten); warum sollte es denn bei der selbstfinanzierung anders sein?
Ich rotiere höchstens,
wenn ich Opfer des Rotationsprinzips werde...

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carö
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Beitrag Di., 15.12.2009, 10:01

hallo stöpsel,

ich bin zwar nicht vom fach, habe es aber selbst erlebt... vor ca. 4 jahren allerdings schon, evtl. hat sich die rechtslage ja geändert.

ich musste zum amtsarzt um meine privat bezahlte PT steuerlich absetzen zu können. in meinem fall kam ein sonderproblem dazu, da mich die dame im FA telefonisch falsch beraten hatte. (ich konnt zum glück ihren namen erinnern.) ich hatte sie nämlich vor beginn der privat gezahlten stunden nach der rechtslage befragt und sie gab mir dann die auskunft, nein, nein, amtsarzt sei nicht nötig. dann wurden aber die kosten, die ich angegeben hatte in meiner steuererklärung, doch nicht berücksichtigt.

ich bin dann zum steuerberater und hab selbst einen fall gefunden (gegoogelt) in dem genau diese sache vor gericht gegangen ist und gewonnen wurde. letztlich durfte ich wegen der falschauskunft dann den amtsarzttermin nachholen. (ansonsten muss er VORHER stattfinden.) das habe ich getan. damit wurden mir dann die kosten als steuerlich absetzbar anerkannt.

ich bezahle jetzt meine therapie auch privat, mache das affentheater mit amtsarzt aber nicht mehr mit. verzichte lieber auf die steurliche absetzbarkeit. falls du aber neue erkenntnisse dazu hast, würden mich die auch interessieren. dann könnte ich zumindest für das jahr 2009 evtl. noch was machen. habs ehrlich gesagt aber innerlich schon abgeschrieben.

dann drück ich dir mal die daumen, viell. hat sich dazu die rechtslage ja geändert.

LG
caro
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

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carö
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Beitrag Di., 15.12.2009, 21:10

hab noch einen link zum thema gefunden
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=581131

Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

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Stöpsel
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Beitrag Di., 15.12.2009, 21:54

Hallo,

danke für die ANtworten.
@caro: Tja, das mit der Rechtssprechung ist so ne Sache. Wenn der Sachbearbeiter da nicht auf dem neuesten Stand ist oder großzügig prüft oder..., kann es ja vielleicht trotzdem klappen...
Kann ja das an Attesten, was ich nachträglich noch bekommen kann, mal beilegen, kann ja nicht schaden, denk ich mal...

@kamikatze: Was sind denn "selbstkosten"?

@Sonja: Das mit den Fahrtkosten wäre auch für meine jetzige Therapie interessant, die ja über KK läuft. Da reicht es aber, daß sie von der KK übernommen wird,damit es erstattet wird?! Oder wäre es sinnvoll, dafür auch nochmal zum Amtsarzt zu gehen? (Bislang ging es ja noch nicht über einen Gutachter, der ja, wenn ich es richtig verstanden habe, gleichbedeutend ist mit Vertrauensarzt). Ach so, nee, Du meintest ja, Amtsarzt wäre eh nicht nötig...

Tja, hatte gehofft, mir würden hier ganz viele berichten, daß sie es erfolgreich absetzen konnten, gibt ja schon einige Privatzahler hier...

Viele Grüße

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Anne1997
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:43

Hallo Stöpsel,

[quote]Heilpraktikerleistungen als Ausgaben bei Krankheit können in der Steuererklärung als Sonderaufwendungen abhängig vom Einkommen geltend gemacht werden. [/quote]
Also so mache ich das, da die Therapeuten die ich kenne (klinischer Psychologe mit systemischer Therapie, Theologe mit u.a. Gestalttherapie (integrativ)) eben keine Richtlinienverfahren (Deutschland) anbieten und deshalb ihre Ausbildungen "nur" über den Heilpraktiker anbieten können.
Ich setze die Therapiekosten als Sonderaufwendungen ab und bilde mir ein (wo sieht man das denn auf der Steuererklärung ), dass ich seitdem mehr Geld von der Steuer zurückbekomme.
Mehr kann ich dazu nicht sagen... ...außer dass ich mich am Anfang finanziell eingeschränkt habe....
mir aber klar war, dass ich diesen Therapeuten auf Grund seiner Qualität nicht wechseln werde.

Herzliche Grüße
Anne

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Sonja_AC
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Beitrag Mi., 16.12.2009, 16:55

Stöpsel hat geschrieben:@Sonja: Das mit den Fahrtkosten wäre auch für meine jetzige Therapie interessant, die ja über KK läuft. Da reicht es aber, daß sie von der KK übernommen wird,damit es erstattet wird?! Oder wäre es sinnvoll, dafür auch nochmal zum Amtsarzt zu gehen? (Bislang ging es ja noch nicht über einen Gutachter, der ja, wenn ich es richtig verstanden habe, gleichbedeutend ist mit Vertrauensarzt). Ach so, nee, Du meintest ja, Amtsarzt wäre eh nicht nötig...
Tja, hatte gehofft, mir würden hier ganz viele berichten, daß sie es erfolgreich absetzen konnten, gibt ja schon einige Privatzahler hier...
Ja, das ist auch jetzt interessant. Du kannst alles absetzten was im Zusammenhang mit Krankheitskosten ist. Also Fahrtkosten auf jedenfall. Wenn die KK jetzt deine Thera bezahlt, dann reicht das auf jeden fall als Nachweis aus. Das mit dem Amtsarzt - da waren hier ja welche die anderer Meinung waren. Wie gesagt, ich denke dass ein Amtsarzt nicht notwendig ist, da dass ja bedueten würde, dass der Fiskus sich über die Meinung deines Thera stellt. Ich kann mir das nicht vorstellen. Aber wie gesagt - hier war sogar eine andere Erfahrung genannt.

Ich würde bezüglich des "Nachweises" bei dem Finanzamt anrufen.

Ja, die Kosten werden auf dem sog. Mantelbogen als aussergewöhnliche Belastungen (sonderausgaben) beantragt. Dort gehören auch Kosten hin, Zahnarzt, Selbstbeteilungen und alle Ausgaben für Gesundheit. Je mehr dir einfällt und du angibst, je grösser die Chance, dass Teile daraus auch tatsächlich steuerlich wirksam werden. Also nicht zögerlich sein, egal, wenn was nicht so richtig ist, dann wird es eben gestrichen - aber sonst ist es nicht weiter schlimm.

Sonja

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Stöpsel
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Beitrag Mi., 16.12.2009, 20:32

Hallo,

danke mal wieder für Eure Antworten.

@Sonja: Klar, versuchen werde ich es auf jeden Fall. Ist nur die Frage, welche Aufwand man im Vorfeld betreibt, um geeignete Beurteilungen zusammenzukriegen. Und der Hauptgrund warum ich fragte, war, weil es mich schon geschockt hat, die Vorstellung, es eben nicht absetzen zu können. Hab ja fast mein ganzes Geld, was über den normalen Bedarf geht, in Psychotherapie gesteckt. Und hatte daher gehofft, positive Antworten zu kriegen, um mich ein bißchen zu beruhigen, bevor ich die Steuererklärung mache. Na ja, schaun wer mal...

@Anne: Hm, weiß gar nicht, ob man das so direkt sieht. Ich hab die Steuererklärung immer mit Steuerprogramm gemacht, da sieht man ja, wieviel man zurückbekommen müßte, wenn das Finanzamt alles anerkennt.
Hast Du denn dann noch irgendwas eingereicht, woraus ersichtlich ist, daß die Therapie notwendig ist?
mir aber klar war, dass ich diesen Therapeuten auf Grund seiner Qualität nicht wechseln werde.
Das geht/ging mir ja auch so, es war zwar finanziell für mich an der Schmerzgrenze oder eigentlich sogar drüber, aber trotzdem sehe ich die Therapeutin als einzige Chance, aus allem wieder rauszukommen. Ist nur echt unbefriedigend, wenn wirklich alles Geld in irgendwelchen Gesundheitskram fließt (Therapie ist ja nicht das einzige), und normale Sachen so gut wie nicht mehr drin sind.

Viele Grüße

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Anne1997
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Beitrag Do., 17.12.2009, 22:01

[quote="Stöpsel"]Hast Du denn dann noch irgendwas eingereicht, woraus ersichtlich ist, daß die Therapie notwendig ist? (...) Ist nur echt unbefriedigend, wenn wirklich alles Geld in irgendwelchen Gesundheitskram fließt (Therapie ist ja nicht das einzige), und normale Sachen so gut wie nicht mehr drin sind.[/quote]
Hallo Stöpsel,

nein, ich habe nie etwas eingereicht! Und: benutze auch ein Steuerprogramm und bekomme sogar teilweise vom Finanzamt etwas mehr raus oder ähnlich viel. Also scheint das zu klappen! Danke für den Hinweis auf die Steuersoftware..... (Trotzdem bekommt man ja nur einen "Bruchteil" der tatsächlichen Investition raus... ähnlich wie bei Fortbildungen.)
Und zum zweiten Punkt im Zitat: ja, das ist z.T. schmerzhaft und man muss wirklich abwägen, was einem jetzt wichtig und (ab) wann eine Grenze überschritten ist, vor allem dann, wenn es zum Beispiel um notwendige Zusatzstunden geht oder - umgekehrt - wann es einfach zu viel der Geldinvestition in einem Bereich ist. Habe das auch immer mit meiner Verantwortung verbunden, nicht immer leicht zu lösen, obwohl ich nicht schlecht verdiene.

Liebe Grüße
Anne

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ENA
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Beitrag Fr., 18.12.2009, 16:20

...Interessantes Thema...

Hm,...also dass das gehen soll, habe ich auch schon gehört. Ab einem bestimmten Eigenanteil (ich meine aber, es wären sechs Prozent vom Brutto-oder Nettolohn) kann man die Kosten von der Steuer absetzen, muss aber belegen, dass es notwendig ist, also zum Arzt gehen und sich das bescheinigen lassen.
Eine andere Frage, die mir dabei aber auch kommt ist, in wie weit man möchte, dass diese und jene Stellen wissen, das man eine Therapie macht bzw. ganz generell, welche Behandlung man erfährt und welche Medikamente man benötigt,...und ich finde, das ist ein Gedanke, den man auch miteinbeziehen sollte, wenn es um die Frage geht, was man absetzen möchte und was nicht.

Sagt mal, hat eigentlich jemand eine Ahnung wieviel mit zurück erstattet bekommt,...bei diesen zusätzlichen Belastungen, die hier auch angesprochenen Fortbildungen,...etc.?

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Sonja_AC
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Beitrag Fr., 18.12.2009, 20:23

Krankheitskosten: Zu berücksichtigen sind die zwangsläufig durch eine Krankheit verursachten Kosten. Als Kosten sind unter anderem zu erfassen die Kosten für Arzt, Heilpraktiker, Krankenhaus, Medikamente, Kostenbeteiligung für Zahnersatz und Brillen, Fahrtkosten zur Behandlung, Kurkosten (nur soweit die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest belegt ist), Umzugskosten (soweit der Umzug aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich und die medizinische Notwendigkeit durch ärztliches Attest belegt ist), ...

Diese Kosten werden nach Einkommen angerechnet: Zur Höhe der Anrechnung siehe hier:
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/a ... astung.htm


Weiterbildungskosten: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf? Die Kosten für eine Berufsausbildung mit Einschränkungen abzugsfähig. Bei den Sonderausgaben für die Aus- oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf ist stets die Abgrenzung zu den Fortbildungskosten in einem bereits ausgeübten Beruf zu beachten. Die Aufwendungen, die Fortbildungskosten darstellen, sind als Werbungskosten oder Betriebsausgabe zu erfassen. Die genaue Abgrenzung ist insbesondere wegen der Begrenzung auf 920 EUR bzw. 1.227 EUR bei auswärtiger Unterbringung wichtig. Die Fortbildungskosten (Werbungskosten) sind in ihrer Höhe nicht dieser Begrenzung unterworfen.

Diese Kosten werden also bis 920 euro angerechnet.

Die Steuererstattung beträgt dann 920 Euro x den Steuersatz = z.B. bei 30 % Steuersatz ca. 270 Euro.

Soweit das was ich beitragen kann.

Sonja

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