Eingestelltes Verfahren - wie löschen lassen?

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ande.blacks
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Eingestelltes Verfahren - wie löschen lassen?

Beitrag Fr., 11.03.2016, 02:14

hi

ich habe ein problem. ich habe einmal gegen einen dealer ausgesagt und mich selber belastet, die ganze sache ist 4 jahre her. es wurde damals gegen mich ein strafverfahren wegen kauf/konsum eröffnet, nach 3 maligen harntest wurde das verfahren eingestellt.
desweiteren kam auf mich zu das mir das verkersamt die fahrerlaubniss also den führerschein entziehen wollte, obwohl ich in meinem ganzen leben noch nie besoffen oder auf droge in einen pkw gestiegen bin. ich frage mich da generell wie man mich für etwas belangen kann das ich nicht getan habe.
ich habe mich aber dazu zwingen lassen 2 psychologische gutachten machen zu lassen und eben 2 haartests über den zeitraum von einem jahr abzugeben. habe das hinter mir und die einjährige probefrist wurde aufgehoben weil die haartests waren negativ.
ich dachte mir damit ist die sache genrell mal gegessen aber jetzt holt mich das ganze ein.

ich bin sportschütze seit meiner jugend und langwaffen darf man sowieso ohne lizenz kaufen. mein problem ist das die munition die man frei kaufen kann sehr teuer ist, mit einer waffenbesitzkarte darf man auch vollmantel und schüttmunition kaufen die ist weit billiger. (bitte nicht glauben das ich irgendein irrer bin, ich hatte im ganzen leben noch nie einen schuss munition daheim und mein gewehr braucht zum laden 15 sec.. das ist wirklich ein sportgerät und keine waffe).

also ja ich beantrage also die waffenbesitzkarte und mich holt der müll wieder ein. im brief steht wegen "Verdacht des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz" muss ich beim amtsarzt erscheinen, was soll ich den dort eig. sagen? ich weiß nämlich nicht was er weiß. weiß er genau was war? und wenn ja wie kommt die polizei dazu meine daten an einem amtsarzt weiterzugeben, es läuft kein verfahren gegen mich.


ehrlichgesagt finde ich das ganze sogar ok, ich finds gut das nicht irgendwelche durchgeknallten an halbautomatische waffen kommen. es lag so ein verdacht gegen mich vor. aber eig. muss ich sagen reichts mir langsam. ich wurde nie bei etwas erwischt und hab mich aus blödheit eig. selber belastet, hätte ich gelogen wäre mir nix passiert (allerdings gebe ich zu die haartests haben mich clean gemacht, ich habe deswegen aufgehört), da habe ich wirklich was gelernt, die polizei wird von mir niewieder die warheit hören.


mein problem ist. ich habe vor evtl. beruflich zum bundesheer zu gehen oder zumindest zur miliz, ich kenne wem bei den pionieren und der hat mich gefragt ob ich nicht lust habe mir das mal anzusehen, weil ich bin ein recht guter handwerker, dienst an der waffe interessiert mich nicht so aber pionierarbeit wäre meines, bin ein kräftiger junger kerl der sowieso gerne bergsteigen und so firlefanz macht und mir hats gefallen, also warum nicht.
um beim bundesheer reinzukommen muss man eine sogenannte "sicherheitserklärung" ausfüllen und eine überprüfung über sich ergehen lassen.

ich habe jetzt angst das dieses eingestellte verfahren dort wieder aufscheint und mir das diese berufliche perspektive versaut.

meine frage. wie kann ich das ganze löschen lassen? weil ich glaube da dieses verfahren eingestellt wurde darf man es eig. garnicht gegen mich in irgendeiner form verwenden oder mir zu last legen.

ich habe dafür eig. genug geblutet obwohl ich nie vor gericht war oder nie bei etwas erwischt wurde musste ich 3 mal pinkeln gehen um das verfahren einzustellen und gutachten im wert von 1000 euro machen lassen um meinen fs zu behalten. ich hab langsam die schnauze voll davon.

über antworten würde ich mich freuen, ich hab schon im netz geschaut. ich habe keine ahnung wo ich hingehen muss bzw mit wem ich reden muss um zu bewirken das dieser dumme eintrag bei der polizei bei mir gelöscht wird.

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Vincent
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Beitrag Fr., 11.03.2016, 11:15

Hi ande.blacks,

gerade bei Drogendelikten ist es zumindest in Deutschland so, dass trotz Einstellung des Verfahrens bzw. Freispruchs die Polizei/Staatanwaltschaft deine Akte an andere Behörden weitergibt, z. B. an die Fahrerlaubnisbehörde. Und zwar immer dann, wenn deine Eignung, ein Fahrzeug zu führen (oder als Sportschütze mit einer Waffe umzugehen), in Frage gestellt wird. Diese Behörden entscheiden dann, ob deine Eignungen erneut festgestellt werden müssen.

In Deutschland geschieht dies nach StVG §2 (12). In Österreich wird das nicht anders sein.

Anscheinend hat dich darüber niemand aufgeklärt. Du könntest ja mal bei einer dieser Behörden anrufen und erfragen, welche Konsequenzen dein 'Freispruch' dennoch haben wird und womit du möglicherweise noch rechnen musst.
"Eigentlich bin ich ganz anders, aber ich komme so selten dazu." (Horvàth)

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Beitrag Fr., 11.03.2016, 17:58

Ad 1 werden Akten schon mal grundsätzlich nicht zwischen Behörden weitergereicht. Allenfalls in dafür eigens vorgesehenen Fällen werden entsprechend relevante Tatbestände anderen Behörden zur Kenntnis gebracht, welche nachher ihrerseits entsprechend ihrer Vorschriften und Maßgaben seperate Ermittlungen anstellen, und dann auch nur wieder, soweit es ihre Zuständigkeit betrifft: Hier ganz offensichtlich also die Einschaltung eines Amtsarztes zur Beurteilung, ob überhaupt diese ursächliche Strafsache Anhaltspunkte zu liefern in der Lage wäre, welche erkennen oder vermuten lassen, daß Du ein, nun ja, labiles Verhältnis zu Suchtmitteln evtl. haben könntest.
Reine Routineprüfung.

Entsprechend weiß der Amtsarzt auch nichts von den Vorfällen und wird Dich sehr wahrscheinlich auch nicht dazu befragen.
Einzig eben feststellen versuchen, wie Deine Einstellung zu Drogen ganz allgemein ist und wie beeinflußbar Du selber ggf., sowie einschätzen, ob Du fürderhin irgendwann einmal der Versuchung anheimfallen könntest, unter Drogen ein Fahrzeug zu führen. Nichts anderes ist Zweck dieser Untersuchung.
Dem solltest Du ganz gelassen entgegensehen.

Wenn es somit dann abgeschlossen sein wird, wird die Sache auch keiner weiteren Behörde mehr "weitergereicht", sondern kannst Du ziemlich sicher sein, daß es in dem Akt der Fahrerlaubnisbehörde dann Schimmel ansetzen wird. Einzig zerreißt es vielleicht (hoffentlich) jenen übereifrigen Sachbearbeiter, daß er Dir nicht noch mehr anhängen schaffen konnte, nachdem Dir nun da schon diese Tests aufgenötigt worden waren.

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