Zwangseinweisung ablehnen
Empfehlenswert ist es, eine Vorsorgevollmacht beurkunden zu lassen. Für den Fall, daß man gerichtlich eingewiesen oder entmündigt oder auf andere Weise in Grundrechte eingegriffen werden soll, hat man jemanden, der einen vertritt. Derjenige wird dann im entscheidenden Moment auch nicht aufgrund einer Panikattacke oder eines psychotischen Anfalls "kampfunfähig".
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