Zwangseinweisung ablehnen

Hier haben Sie die Möglichkeit, anderen Ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen - oder sie nach deren Erfahrungen im Kontext von klinischer Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie zu fragen.
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Krang2
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Beitrag Di., 10.02.2015, 00:57

Empfehlenswert ist es, eine Vorsorgevollmacht beurkunden zu lassen. Für den Fall, daß man gerichtlich eingewiesen oder entmündigt oder auf andere Weise in Grundrechte eingegriffen werden soll, hat man jemanden, der einen vertritt. Derjenige wird dann im entscheidenden Moment auch nicht aufgrund einer Panikattacke oder eines psychotischen Anfalls "kampfunfähig".

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